Enthüllungen von „Correctiv“ über ein Treffen in Potsdam sorgten 2024 für Empörung. Die zentrale Aussage des Berichts wurde vom Landgericht Berlin im März jedoch untersagt. Jetzt liegt die Begründung vor.
Im Januar des Jahres 2024 gingen Hundertausende auf die Straßen, um gegen Rassismus und Ausgrenzung zu demonstrieren. Auslöser war die Recherche des Medienhauses „Correctiv“. Dabei ging es um ein Treffen von AfD-Politikern, Mitgliedern der CDU, Unternehmern und Aktivisten im Landhaus Adlon in Potsdam. Ein Geheimplan sei dort besprochen worden, so die Darstellung von „Correctiv“, ein „Masterplan“ auch zur „Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“.
Die AfD-Politikerin Gerrit Huy, die in Potsdam dabei war, bestreitet das. Dem ARD-Hauptstadtstudio sagt Huy, in Potsdam sei „nichts passiert, was einer Erwähnung wert gewesen wäre. Wir sind alle völlig überrascht gewesen von dieser Berichterstattung.“ Auch Martin Sellner, Rechtsextremist und ein Kopf der Identitären Bewegung, war bei diesem Treffen. Sie habe Sellner vorher nicht gekannt, sagt Huy, und sie habe auch nicht gewusst, dass er kommen würde.
Sellner soll, so steht es in der Urteilsbegründung des Landgerichts, in Potsdam über sein Konzept „Remigration“ gesprochen haben. Wie er unter anderem auf seiner eigenen Webseite erläutert, ist das eine „politische Strategie“, um die „massenhafte Einwanderung der letzten Jahrzehnte in Westeuropa rückgängig zu machen“. Sellner unterscheidet dabei drei „Zielgruppen“: „Illegale“, „Nicht-Staatsangehörige“ und „Nicht-Assimilierte“ – also Deutsche mit Migrationshintergrund. Für die Gruppe der „Nicht-Assimilierten“ bedeute „Remigration“, „kulturellen und wirtschaftlichen Druck sowie Anreize für eine freiwillige Rückkehr zu schaffen.“
Landgericht Berlin urteilt: im Wesentlichen unwahr
Nun hat das Landgericht Berlin geurteilt, die Kernaussage von „Correctiv“ sei rechtswidrig, nämlich, dass es auf dem Potsdamer Treffen um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen sei. Das Landgericht bezeichnet das als „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig als unklar, ungenau und unvollständig“.
Ein Durchschnittsleser, so steht es im Urteil, habe den Ausführungen von „Correctiv“ nicht entnehmen können, dass Martin Sellner, Gerrit Huy oder andere Teilnehmer des Treffens eine durch „staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise“ gerade nicht forderten oder planten.
Unverständnis bei „Correctiv“
Das Urteil habe ihn sehr überrascht, sagt Justus von Daniels, Chefredakteur von „Correctiv“. Die Richter schrieben in einer sehr verharmlosenden Sprache, Sellners Plan könne auch als „bloße Motivation“ für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise gesehen werden.
Das sei, so von Daniels, „absolut haltlos“. Es gehe immer wieder darum, eine Strategie zu finden, wie man tatsächlich den Boten zum Thema mache, um von der Botschaft abzulenken.
Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?
„Correctiv“ ist auch deswegen überrascht, weil ein anderes Gericht, das Hamburger Landgericht, bei seinem Urteil im Dezember 2025 „Correctiv“ Recht gegeben hat. Viele fragen sich nun, wie so unterschiedliche Urteile zustande kommen konnten.
Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund, erläutert, dass das im Äußerungsrecht nichts Ungewöhnliches sei. Das Landgericht Hamburg, so Gostomzyk, habe den Begriff „Masterplan“ als Meinungsäußerung gewertet. Der Spielraum bei einer Meinungsäußerung sei viel größer. Das Gericht in Berlin sei aber zu einem anderen Ergebnis gekommen. Es habe zwar nicht bestritten, dass es einen Masterplan gegeben habe. Aber die Darstellung von „Correctiv“, dass deutsche Staatsbürger ausgewiesen werden sollten, habe es grundsätzlich als – unwahre – Tatsachenbehauptung gewertet.
Die AfD und „Remigration“
Der Begriff „Remigration“, den auch die AfD nutzt, spielt in diesem Kontext eine Rolle. Parteichefin Alice Weidel hat ihn beim Parteitag von Riesa im Januar 2025 bei einer Rede verwendet: „Wenn es dann Remigration heißt, dann heißt es eben Remigration.“ Die Frage ist allerdings, was die Partei darunter versteht. Und – wer für sie zum deutschen Staatsvolk gehört.
In einem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2021 beantwortete die Partei die Frage: Deutscher sei, wer die deutsche Staatsangehörigkeit habe. Das heißt demnach: Es gibt keine Staatsbürger erster und zweiter Klasse.
Die Nähe zu Martin Sellner
Immer wieder suchen einzelne Parteimitglieder die Nähe zu Martin Sellner, obwohl die Parteispitze eigentlich Distanz empfiehlt. Zum Beispiel die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré. Sellner formulierte Ende Januar 2026 bei einem Treffen mit ihr: „Nicht-assimilierte Staatsbürger sind die, die niemals hätten eingebürgert werden dürfen.“
Für seine Gesprächspartnerin Kotré geht es bei „Remigration“ auch um die Frage, wer ausgebürgert werden könne. Sie denkt dabei an Migranten, die bei der Einbürgerung betrogen haben. Zitat Kotré: „Wer einbürgert, der muss auch ausbürgern können.“
Krah: „Bleiberecht für Eingebürgerte nicht in Frage stellen“
Wer sich allerdings nachdenklich zeigt, ist der AfD-Politiker Maximilian Krah. Schon länger fordert er die Abkehr seiner Partei von einer „völkischen Ideologie“, denn diese könne ein Parteienverbot begründen und verhindere mögliche Koalitionen.
Zum in Potsdam diskutierten Sellner-Konzept zur „Remigration“ sagt Krah dem ARD-Hauptstadtstudio, dabei gehe es auch darum, das Bleiberecht von bereits eingebürgerten Staatsbürgern in Frage zu stellen. Man müsse darüber nachdenken, dass das zu einem großen öffentlichen Aufruhr geführt habe. Die AfD müsse beim Kommunizieren sensibler werden.
„Correctiv“ würde die Recherche wieder veröffentlichen
Trotz des Urteils des Berliner Landgerichts – „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniels würde die Recherche wieder so veröffentlichen. „Correctiv“ habe, so von Daniels, nicht nur den Vortrag von Martin Sellner beschrieben, sondern auch die Diskussion, die sich entwickelt habe. Und Sellner habe auch wörtlich gesagt: „Die nicht-assimilierten Staatsbürger: Ja, das sei das größte Problem.“
„Correctiv“ und die zuständigen Redakteure gehen gegen das Urteil des Landgerichts Berlin II in Berufung. Als nächste Instanz entscheidet das Kammergericht. Auch gegen das in Hamburg gefällte Urteil steht eine Berufungsentscheidung an. Hier ist das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.
Anmerkung der Redaktion: tagesschau.de hatte 2024 ebenso wie viele andere Medien über die „Correctiv“-Recherche zum Treffen in Potsdam sowie über die Reaktionen darauf berichtet.
Source: tagesschau.de