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Die EU-Staaten wollen ihre Asylsysteme vereinheitlichen. Die Reform zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende nach Europa kommen und dort bleiben. Der Bundestag soll dazu heute zwei Gesetze verabschieden. Um was geht es dabei?
Rein juristisch handelt es sich um eine Formsache: Die EU hat insgesamt elf Gesetzgebungsakte zur GEAS-Reform beschlossen, diese sollen heute per Gesetzesbeschluss vom Bundestag in deutsches Recht umgesetzt werden.
Solche Anpassungen an EU-Recht beschäftigen den Bundestag häufig. Politisch haben es die beiden Gesetzentwürfe aber in sich: Sie enthalten zahlreiche Verschärfungen für Asylsuchende in Deutschland.
Was sind die Kernelemente der EU-Asylreform?
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beinhaltet Regeln zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, zur Erfassung von Schutzsuchenden und zu Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und Haftmöglichkeiten. Auch sollen Migranten in Drittstaaten geschickt und Asylverfahren dorthin verlagert werden können.
Änderungen betreffen zudem das sogenannte Dublin-Verfahren, das regelt, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist. Außerdem gibt es einen neuen Solidaritätsmechanismus unter den EU-Ländern.
Welche Ziele verfolgt die EU mit der Reform?
Insgesamt soll die Reform dazu dienen, die Migration in der EU zu begrenzen, zu steuern und zu ordnen, so das Bundesinnenministerium. Unter anderem sind dazu für Asylverfahren, auch an den Außengrenzen, einheitliche Regeln vorgesehen. Internationaler Schutz soll ebenfalls nach gleichen Kriterien gewährt werden. Ziel sind zudem schnellere Verfahren.
Außerdem wollen die EU-Staaten Flüchtlinge in bestimmten Fällen direkt von einer Außengrenze aus abschieben, wenn ihnen kein Schutz gewährt wird. Beim Solidaritätsmechanismus geht es darum, dass alle EU-Länder ihren Anteil an der Aufnahme von Geflüchteten leisten.
Was heißt das alles für Deutschland?
Deutschland hat nur auf dem Luft- und Seeweg europäische Außengrenzen, daher kommen die neuen Außengrenzverfahren nur in diesen zahlenmäßig eher unbedeutenden Bereichen zur Anwendung. Über den Solidaritätsmechanismus muss die Bundesrepublik in diesem Jahr zunächst keine zusätzlichen Menschen aufnehmen, weil sie in den vergangenen Jahren im europäischen Vergleich viele Flüchtlinge aufgenommen hat.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gehört zudem zu den Vorreitern, wenn es um Ansätze geht, Schutzsuchende in Drittstaaten zu bringen. Jüngst hat die EU beschlossen, dass Geflüchtete auch in solche Staaten abgeschoben werden können, zu denen sie keinen Bezug haben.
Was will Dobrindt noch mit der Reform erreichen?
In den beiden Gesetzentwürfen zur Umsetzung der EU-Asylreform steckt auch sein Modell sogenannter Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht. Dort sollen Asylbewerber untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben oder für deren Asylverfahren nach den Dublin-Regeln ein anderer Staat zuständig ist. Nach Abschluss ihres Verfahrens in Deutschland sollen Betroffene direkt aus den Zentren in den für sie zuständigen Staat abgeschoben werden. Die Einrichtungen wären von den Bundesländern umzusetzen.
Sollen Asylbewerber künftig schneller arbeiten dürfen?
Ja, die Gesetzentwürfe beinhalten, dass Asylbewerber künftig nach drei statt nach sechs Monaten Aufenthalt Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Im Blick sind dabei vor allem Menschen mit einer Bleibeperspektive in Deutschland. Ausgenommen sind hingegen Schutzsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle und Menschen, die im Asylverfahren zum Beispiel ihre Identität verschleiern.
Was sagen Kritiker der EU-Asylreform?
Die Grünen und die Linke sehen die Verschärfungen kritisch. Auch Flüchtlings-, und Menschenorganisationen sowie die Kirchen hatten gewarnt, dass künftig reihenweise Geflüchtete in zumindest zum Teil geschlossenen Zentren quasi inhaftiert werden könnten. Die Kritiker befürchteten eine neue Form von De-facto-Haft, die auch Familien mit Kindern treffen könne.
Im Gesetzgebungsverfahren gab es dazu noch mal Änderungen: So soll für Familien mit Kindern die Aufenthaltspflicht in den neuen Zentren nur für maximal sechs Monate gelten. Und es wurde noch einmal betont, dass Kinder nur in absoluten Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen in die neue Asylverfahrenshaft genommen werden dürfen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen KNA und Reuters
Source: tagesschau.de