Wettbewerb im Briefmarkt: Droht Post-Rivalen dieser Ruin?

Der Streit über Umsatzsteuerprivilegien der Deutschen Post gegenüber ihren Wettbewerbern im Briefmarkt bekommt neue Nahrung. Der Vorsitzende der Monopolkommission Tomaso Duso beklagt in einem aktuellen Statement den „erheblichen Druck“, unter dem Post-Konkurrenten stünden. Anlass ist die wirtschaftliche Lage des Deutschen Versand Service (DVS), des größten Post-Wettbewerbers im Briefmarkt, der gemeinsam mit seiner Tochtergesellschaft Xendis Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet hat.

Die ganze Branche ist seither in Aufruhr. Zwar soll der DVS-Geschäftsbetrieb fortgeführt werden, daher könne nicht von einem „ersten Opfer der Umsatzsteuerdiskriminierung“ gesprochen werden, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands Briefdienste (BBD), Walther Otremba, der F.A.Z., sprach aber im gleichen Atemzug von einem „Alarmzeichen in Sachen Wettbewerb im Briefmarkt“ und von einem „Trauerspiel“.

Wettbewerbshüter Duso sagte, zwar seien der Monopolkommission die konkreten Hintergründe des Falls DVS nicht bekannt, aber: „Wir warnen seit Langem davor, dass Umsatzsteuersonderregeln und -privilegien für die Deutsche Post den Wettbewerb gefährden.“ Er forderte „einheitliche Rahmenbedingungen“. Das Wissenschaftlergremium empfehle, „für Geschäftskundenbriefe klare, einheitliche Umsatzsteuerregeln zu schaffen, die für alle Anbieter gleichermaßen gelten“ – also auch für den ehemaligen Staatsmonopolisten Deutsche Post.

Befreiungs-Anträge liegen auf Eis

Derzeit sind die Deutsche Post und einige weitere Briefdienstleister, darunter auch der DVS, von der Mehrwertsteuer befreit. Andere Post-Konkurrenten haben ebenfalls Anträge auf eine solche Befreiung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt. Diese liegen aber seit rund einem Jahr auf Eis.

Die Vorgeschichte: Als man das Postgesetz 2024 erneuerte, wurden sogenannte Teilleistungen der Deutschen Post von der Umsatzsteuer befreit. Eine Teilleistung ist etwa das Vorsortieren von Briefen. Die Monopolkommission und Post-Konkurrenzverbände monierten damals, dass dies der Post einen Wettbewerbsvorteil bringe. Daraufhin sicherte die damalige Ampelregierung zu, auch die alternativen Briefdienste von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Dies passierte zunächst auch, dann stoppten die Bewilligungen. Seither sind manche alternative Briefdienste von der Umsatzsteuer befreit, andere nicht.

Das BZSt und das Bundesfinanzministerium führten „offene Rechtsfragen“ als Grund für die Situation an. Dahinter dürfte stecken, dass die Post eine Klage gegen das BZSt eingereicht hat, weil sie glaubt, dass nur sie selbst eine Mehrwertsteuerbefreiung genießen sollte, nicht die Konkurrenten. Laut EU-Vorgaben sei die Umsatzsteuerbefreiung ausschließlich für Anbieter vorgesehen, die den sogenannten Universaldienst erbringen, argumentiert die Post. Universaldienst bedeutet, alle grundsätzlichen Leistungen rund ums Briefeverschicken zu erledigen. Nach Lesart der Post ist nur sie selbst Universaldienstleister nach der Definition des Postgesetzes, weil sie als Einzige flächendeckend, nach geregelten Laufzeiten und mit eigenen Filialen, Briefkästen sowie Zustellfahrzeugen agiere.

„Untätigkeit des Bundesministeriums der Finanzen“

Der Konkurrentenverband BBD hingegen bemängelt eine „unverständliche und unerklärte Untätigkeit des Bundesministeriums der Finanzen“. Die Branche sei verunsichert, sagt BBD-Chef Otremba: „Wichtige Ausschreibungen wurden verloren, und Liquidität wurde dem Markt entzogen.“ Er begrüßt den abermaligen Vorstoß der Monopolkommission, die sich schon zuvor in ihrem Sektorgutachten Post und in einem „Policy-Brief“ zum Thema positioniert hatte.

Die Deutsche Post hingegen teilt mit, die Monopolkommission verkenne mit ihren Einlassungen die „gesetzliche Realität“. Die Insolvenz des DVS nehme man „zur Kenntnis“. Dass der DVS selbst eine Mehrwertsteuerbefreiung genießt, nannte ein Post-Sprecher „bezeichnend“. Der BBD hingegen argumentiert, dem DVS habe seine eigene Umsatzsteuerbefreiung nur bedingt geholfen, weil er auf die Zusammenarbeit mit anderen, nicht befreiten Unternehmen angewiesen sei. „Der DVS, der die bei Großkunden akquirierten Briefmengen in ein Zustellnetz unabhängiger, lokaler Zustellbetriebe einspeist, muss mit geringeren Margen kalkulieren, weil ein Teil seiner Partnerunternehmen nicht steuerbefreit ist“, sagt Otremba.

Im Zweifelsfall müsse der DVS einen größeren Teil der Sendungen bei der Deutschen Post zu höheren Entgelten einspeisen, um trotz des Ausfalls bisheriger Partner die volle Flächendeckung zu erreichen. Der BBD fordert, entweder das Umsatzsteuerfreistellungsverfahren wieder aufzunehmen oder die Steuerbefreiung für Geschäftspost komplett aus dem Gesetz herauszunehmen. Den Istzustand hingegen findet Otremba geradezu empörend: „Einfach eine ganze Branche durch Aussitzen, also ministerielle Untätigkeit, aus dem Wettbewerb zu nehmen, wäre ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliger Vorgang.“

Schadenersatzklage ist noch offen

Auch jenseits der aktuellen Diskussion könnte der Post noch Ungemach drohen: Gegen den früheren Staatsmonopolisten ist eine Klage des DVS anhängig; der Briefdienstleister verlangt Schadenersatz in Milliardenhöhe. Dabei geht es unter anderem um Briefe, die von der Post zu Unrecht als Dialogpost ausgewiesen worden waren, was die Bundesnetzagentur schon 2012 verbot.

Der DVS argumentiert, ihm seien in großem Stil Einnahmen entgangen, weil sich die Post Aufträge zuschusterte, die sonst DVS bekommen hätte. Der Ausgang: offen. Auf die Klage habe die Insolvenzeröffnung des DVS „keinen Einfluss“, sagte der Post-Sprecher. Allerdings, so führte er in Anspielung auf die Insolvenz an, habe die Post die bemängelte Bepreisung schon 2020 geändert, doch dies scheine „die wirtschaftlichen Probleme“ des DVS „nicht behoben zu haben“.

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