Als der Angeklagte Taleb Al A. am Montagvormittag in den Gerichtssaal in Magdeburg geführt wird, steht vielen Nebenklägern die Fassungslosigkeit ins Gesicht geschrieben. Einige von ihnen wischen sich Tränen aus den Augen, andere schlagen die Hände vors Gesicht. Eine Frau hat ihren Arm um eine andere gelegt, ein Mann berührt vorsichtig die Schulter seiner Nebensitzerin. Es ist kurz vor halb zehn, und vor dem Landgericht Magdeburg geht es von diesem Montag an um eine Bluttat, die nicht nur die sachsen-anhaltische Landeshauptstadt erschütterte, sondern die ganze Republik: der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im vergangenen Jahr.
Am Abend des 20. Dezember 2024, dem Freitag vor Weihnachten, war der Weihnachtsmarkt in der Magdeburger Innenstadt gut besucht. Um 19.02 Uhr fuhr ein schwarzer SUV durch eine Rettungszufahrt auf den Weihnachtsmarkt. Am Steuer saß mutmaßlich Taleb Al A., ein saudi-arabischer Arzt. Der damals Fünfzigjährige setzte zu seiner Mordfahrt an, die 64 Sekunden dauerte und sich über 400 Meter erstreckte. Sie riss sechs Menschen in den Tod, mindestens 323 weitere wurden verletzt.
Beim Prozessauftakt an diesem Montag treten einige der Geschädigten als Nebenkläger auf, etwa 50 von ihnen haben sich im Gerichtssaal eingefunden. Insgesamt sind fast 180 Nebenkläger zum Prozess zugelassen, vertreten werden sie durch etwa 40 Anwälte. Weil all diese Menschen Platz brauchen, hat die sachsen-anhaltische Justiz extra einen provisorischen Gerichtssaal auf einem Parkplatz errichten lassen. Eine riesige graue Leichtbauhalle, 100 auf 40 Meter und hochgesichert, mit Platz für 200 Zuschauer und Medienvertreter. Für die Nebenkläger und ihre Anwälte sind 17 lange Tischreihen vorgesehen. Doch viele Plätze bleiben am ersten Prozesstag leer.
Kryptische Botschaften und wirre Drohungen
Auf der anderen Seite der Halle nimmt Taleb Al A. in einer Art Panzerglaskasten Platz. Der soll seiner eigenen Sicherheit dienen, etwa vor möglichen Racheakten, wie der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg zu Beginn der Verhandlung erläutert. Neben Al A. sitzen ein Dolmetscher und einer seiner beiden Anwälte, flankiert werden sie von vermummten Polizeibeamten.
Kaum hat man ihm die Handschellen abgenommen, beginnt Al A. – langer, grauer Vollbart, dunkle Jacke über blauem Oberteil – die Bühne zu nutzen, die der Prozess ihm nach beinahe einem Jahr in Untersuchungshaft bietet. Er dreht seinen Laptop in Richtung des Zuschauerbereichs und der Pressefotografen. Auf dem Bildschirm steht: „Sept. 2026“. Später wird er noch das Wort „#Magdeburggate“ zeigen. Möglicherweise sind das Anspielungen auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr. Kryptische Botschaften und wirre Drohungen hatte Al A. vor dem Anschlag zuhauf gepostet und ausgesprochen.
Zunächst wird vor dem Landgericht am Montag die Anklageschrift verlesen, zwei Stunden lang. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft Al A. sechsfachen Mord vor, dazu versuchten Mord an 338 Personen, gefährliche Körperverletzung an 309 Menschen und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Auf 206 Seiten haben die Ankläger die Tat bis ins kleinste Detail rekonstruiert, und schnell wird klar: Es hätte leicht noch mehr Opfer geben können, durch den Wagen, herumfliegende Tische oder mitgeschleifte Menschen.
„Angela Merkel, die Deutschland verraten, verkauft hat“
Taleb Al A. lauscht der Verlesung über weite Strecken teilnahmslos, sein Blick ruht die meiste Zeit über auf Tisch und Laptop vor ihm. Dann, nach der Mittagspause, ist es so weit: Der Angeklagte äußert sich zu den Vorwürfen. „Voltaire war der allererste Mensch in Europa, der den Islam intellektuell kritisiert“, setzt Al A. an. „Und er hat es gemacht, um die Frauenrechte zu verteidigen.“ Was folgt, ist eine inhaltlich kaum zu verstehende Mélange aus Islamkritik, teils biographischen Anekdoten, Beschwerden über die Arbeit deutscher Behörden und die „linksorientierten Medien“.
Al A. redet wirr, bricht zwischendurch unvermittelt in Tränen aus, entschuldigt sich bei einigen Geschädigten, nur um dann wieder in Agitationen auszubrechen, etwa gegen „Angela Merkel, die Deutschland verraten, verkauft hat“. Al A. sagt, er habe von einer Frau gelesen, die seit dem Anschlag an Albträumen leide und Angst vor Ausländern habe. Sie solle, sagt er, mit Hinterbliebenen der NSU-Morde sprechen – damit sie keine Ausländer mehr fürchte. Er wolle nicht, sagt Al A., „dass die anderen Ausländer benachteiligt werden, weil ich etwas gemacht habe“. Die Tat bestreitet er nicht und sagt: „Ja, ich bin derjenige, der das Auto gefahren hat.“ Immer wieder schießen Tränen in Al A.s Augen, doch warum er weint, bleibt unklar. Reuevoll zeigt er sich nicht.
In den Wochen und Monaten nach dem Anschlag wurde viel über Behördenversagen diskutiert. Warum etwa war die Zufahrt zum Weihnachtsmarkt nicht gesperrt, wie es das Sicherheitskonzept des Veranstalters vorgesehen hatte? Weshalb parkte in der Lücke, durch die Al A. auf den Weihnachtsmarkt fuhr, kein Polizeiwagen, wie es angedacht war? Und wie war es möglich, dass gleich mehrere Behörden Taleb Al A. seit Jahren auf dem Schirm hatten und trotzdem nicht eingeschritten waren?
Mit der politischen Aufarbeitung befasste sich der Innenausschuss des Bundestags in einer Sondersitzung wenige Tage nach der Tat, seit Februar beschäftigt sich zudem ein Untersuchungsausschuss im sachsen-anhaltischen Landtag damit.
Seit 2013, als er erstmals mit einem Anschlag drohte, war Al A. immer wieder auf dem Radar der Behörden aufgetaucht. Insgesamt befassten sich in mindestens sechs Bundesländern Sicherheitsbehörden mit Al A., dazu der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesverfassungsschutz. Auch dem saudischen Geheimdienst war Al A. aufgefallen, dreimal schickte er eine Warnung an die deutschen Behörden. Mindestens zweimal suchte die Polizei Al A. für Gefährderansprachen auf.
Al A. radikalisierte sich über Jahre
Mit Blick auf Taleb Al A. sprach BKA-Präsident Holger Münch kurz nach der Tat von einem „völlig untypischen Muster“. Taleb Al A., so scheint es, ist durch bekannte Raster gefallen. Kein klassischer Rechtsextremist, kein Linksradikaler, kein Islamist. In seinen Hass auf den Islam hat Al A. sich offenkundig zunehmend hineingesteigert, genau wie in seinen Hass auf die deutschen Behörden.
Seine Geschichte ist die einer zunehmenden Radikalisierung. 2006 kam Al A. nach Deutschland, um nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung zu machen. Zehn Jahre später, 2016, beantragte er Asyl: Er habe sich vom Islam abgewendet, begründete Al A. damals seinen Asylantrag, daher drohe ihm in seinem Heimatland Verfolgung und sogar der Tod. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab dem Asylantrag statt. Al A. war als Aktivist aktiv, half Frauen aus Saudi-Arabien dabei, in Deutschland Asyl zu bekommen.
Und er kritisierte öffentlich den Islam, bekämpfte ihn regelrecht. Vor allem in den sozialen Netzwerken – allen voran Twitter (heute X), wo ihm Medienberichten zufolge 40.000 Menschen folgten und wo Al A. ein Gewehr als Hintergrundbild nutzte. „Ich bin der aggressivste Kritiker des Islams in der Geschichte“, sagte er der F.A.Z. 2019 in einem Interview. Auf Twitter bekundete er auch immer wieder seine Sympathie für die AfD und deren Vorsitzende Alice Weidel, teilte Beiträge der Partei. Die Polizei sei „der echte Treiber des Islamismus in Deutschland“, schrieb er einmal dazu, sie wende „schmutzige Taktiken“ gegen ihn und andere „Islamkritiker“ an. „Die Linken sind verrückt“, schlussfolgerte Al A. „Wir brauchen AfD um die Polizei vor sich zu schützen.“
Kein Staatsschutzbezzug feststellbar
Von 2020 an arbeitete Al A. als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Maßregelvollzug in Bernburg, etwa 40 Kilometer von Magdeburg entfernt. Nach Angaben seines Arbeitgebers war er seit Ende Oktober 2024 „urlaubs- und krankheitsbedingt“ nicht mehr im Dienst. Immer wieder fiel er mit Drohungen auf. Nicht nur im Internet, sondern auch gegenüber anderen Flüchtlingshelfern.
Aggressiv soll er gewesen sein, teilweise wie im Wahn, so schilderten es Menschen, die in diesem Kontext mit Al A. zu tun hatten, in diversen Medienberichten. Besonders auf den Kölner Verein „Säkulare Flüchtlingshilfe“, der nach eigenen Angaben nichtreligiöse Flüchtlinge unterstützt, hatte Al A. es abgesehen. Er schimpfte im Internet gegen den Verein, versuchte, juristisch gegen ihn vorzugehen.
Dass er damit keinen Erfolg hatte, könnte ein Katalysator für seine Radikalisierung gewesen sein – so sieht es zumindest die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Der Angeklagte habe „im Wesentlichen aus vermeintlich persönlichen Gründen“ gehandelt, erklärt der zuständige Oberstaatsanwalt am Montag vor dem Landgericht. Al A. sei gekränkt gewesen, weil seine Strafanzeigen gegen die „Säkulare Flüchtlingshilfe“ keinen Erfolg hatten. Auch die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Al A. aus persönlichem Frust handelte – weshalb sie das Verfahren trotz mehrmaliger Prüfung nicht an sich zog. Ein Staatsschutzbezug sei nicht feststellbar, hieß es.
Das Landgericht Magdeburg wird sich auch mit der Frage der Schuldfähigkeit befassen müssen. Taleb Al A. könnte unter Verfolgungswahn gelitten haben, hieß es in den Wochen und Monaten nach der Tat immer wieder. Im Prozess beobachten zwei Gutachter jede Regung des Angeklagten.
Der erläutert bei seiner Einlassung auch, was es mit der kryptischen Botschaft auf seinem Laptop auf sich hat: Im September sei die nächste politische Wahl für die Menschen in Sachsen-Anhalt, da könne man die „deutschlandfeindlichen Parteien“ CDU, SPD und Grüne abwählen. Richter Sternberg schreitet ein und bittet Al A., sich auf Einlassungen zur Sache zu beschränken.
Mit solchen Einlassungen dürfte es in der Verhandlung noch einige Zeit weitergehen. Al A. hatte am Mittag angekündigt, stunden- oder sogar tagelang aussagen zu wollen. Für die Nebenkläger dürfte das eine quälende Vorstellung werden. Schon bei Al A.s Einlassungen am ersten Prozesstag wenden manche von ihnen dem Angeklagten den Rücken zu, andere reagieren mit Kopfschütteln.
Source: faz.net