Wenn es so etwas schon mal gab, dachten sich wohl die Fachpolitiker im Bundestag, dann kann es so problematisch nicht sein. „Die Reihenfolge in den Einberufungslisten wird durch das Los bestimmt“, hieß es in der Novelle des Wehrpflichtgesetzes von 1960, und auch im deutschen Kaiserreich hatte schon mal eine ähnliche Regel bestanden. Da erschien es nur folgerichtig, bei einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht auch künftig das Missverhältnis zwischen Jahrgangsstärke und tatsächlichem Personalbedarf der Bundeswehr mittels Losentscheid auszugleichen.