Wegweisendes Urteil: Warum eine Zwanzigjährige Meta und Google besiegt hat

Sieben Frauen und fünf Männer haben in Los Angeles eine Entscheidung getroffen, die einen Wendepunkt in der Debatte über die Haftung großer Technologiekonzerne darstellt. Die zwölf waren die Jury in einem Gerichtsprozess zwischen der 20 Jahre alten Frau K. G. M. – bekannt ist nur ihr Vorname Kaley – und den Firmen Meta sowie Alphabet. Deren Plattformen Instagram und Youtube hätten sie abhängig gemacht, Depressionen, Angst und ein verzerrtes Körperbild seien die Folge, so die Klage der Frau. Die Jury sprach ihr drei Millionen Dollar zu und belegte die Konzerne zudem mit einer Strafzahlung in derselben Höhe. Diese kündigten Berufung an. Dabei ist die Summe für sie ein Witz. Wichtiger sind drei Signale, die das Urteil sendet: ein juristisches, ein politisches und eines an die Wissenschaft.

Das juristische Signal ergibt sich aus der Fragestellung. Erstmals hat ein amerikanisches Gericht darüber entschieden, ob Internetkonzerne für die Schäden haftbar gemacht werden können, die das Design und die Funktionen ihrer Plattformen verursachen. Es ging nicht darum, was K. G. M. auf Instagram und Youtube zu sehen bekam – sondern wie. Für die Inhalte sind nach amerikanischem Recht nämlich die Nutzer verantwortlich, die sie dort einstellen. K. G. M. argumentierte daher, dass Designelemente wie endloses Scrollen, das automatische Abspielen von Inhalten und strategisch eingestreute Benachrichtigungen ihr geschadet hätten. Dass man die Plattformbetreiber dafür belangen kann, ist eine Rechtsauffassung, die ein Signal für andere Fälle dieser Art ist. Alleine in Los Angeles soll bald über acht ähnliche Klagen verhandelt werden.

Das Urteil stärkt Forscher, die jetzt schon ein Handeln fordern

Das politische Signal wird deutlich, wenn man die Biographie von K. G. M. kennt. Sechs Jahre alt soll sie gewesen sein, als sie anfing, Youtube zu nutzen. Mit neun soll sie ein Konto bei Instagram angelegt haben. Das dürfte gar nicht sein. In den USA legen die Plattformen ein Mindestalter von 13 Jahren fest, um Datenschutzbestimmungen zu entsprechen. Die Tatsache, dass sich dort trotzdem viele Kinder tummeln, und das Urteil geben denen Recht, die sich dafür einsetzen, den Zugang strikt zu kontrollieren. Wie das geht, führt Australien mit seinem Verbot gerade vor, für das sich die EU auch interessiert.

Das Signal an Wissenschaftler ist komplexer. Um es zu lesen, sollte man eine Wendung in der Debatte um die Wirkung sozialer Medien auf die Psyche junger Menschen kennen. Klar ist: Eine Social-Media-Sucht existiert nicht explizit als Diagnose. Große Studien zum Einfluss auf das Wohlbefinden sehen – wenn überhaupt – nur kleine Effekte. Einige Erhebungen bescheinigen Social Media sogar eine positive Wirkung. Experten weisen immer wieder auf diese Unsicherheit hin. Der Psychologe Christopher Ferguson von der Stetson University in Florida kritisierte in einem Statement das aktuelle Urteil daher als „sehr schlechte Entscheidung“. Die Schlussfolgerungen seien nicht durch wissenschaftliche Evidenz gestützt.

Aber es gibt in der Wissenschaft einen Wandel bei der Auffassung, wie man mit der Unsicherheit umgehen sollte. Kaum jemand personalisiert ihn so wie Amy Orben von der University of Cambridge. Lange Zeit war sie eine Stimme, die vor voreiligen Schlüssen warnte. Inzwischen argumentiert sie anders: Die rasante technologische Entwicklung habe die wissenschaftlichen Methoden, sie zu erforschen, abgehängt; Konzerne würden auf „strategisches Unwissen“ setzen, um die Schäden nicht anzuerkennen. Ähnliche Taktiken wurden vor Jahrzehnten der Tabakindustrie vorgeworfen. Der aktuelle Prozess wird nicht umsonst mit den damaligen verglichen. Orben fordert, jetzt junge Menschen zu schützen und nicht auf eindeutige wissenschaftliche Belege für den Schaden zu warten. Dieser Position haben sich nicht zuletzt neun deutsche Experten in einem Diskussionspapier der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina angeschlossen.

Die wissenschaftliche Dimension war Teil des Prozesses. Laut Beobachtern pochten die Firmen darauf, dass die schädliche Wirkung nicht belegt sei. Die Jury entschied dennoch gegen die Konzerne. Ihr Urteil stärkt damit die Position der Forscher, die jetzt schon ein Handeln fordern.

Source: faz.net