Kurzarbeit ist vom Gesetzgeber – wenigstens kurzfristig – als Alternative zu Entlassungen gedacht.
Kurz vor der Weihnachtspause hat das Bundeskabinett beschlossen, die verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld 2026 fortzuführen. Betroffene Unternehmen haben somit Planungssicherheit.
Unternehmen können bis ins Jahr 2026 hinein Kurzarbeitergeld für einen Zeitraum von 24 Monaten beziehen. Das hat das Bundeskabinett kurz vor
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