Was Unternehmer fürchten: Die Erbschaftsteuer und die Angst vor dem Exitus

Der Plan der SPD, die Vererbung großer Betriebsvermögen umfassender zu besteuern, macht Unternehmern Angst. Demnach soll das Vererben von Firmen nur noch bis zu einem Freibetrag von fünf Millionen Euro steuerfrei bleiben. Aktuell verschont die Erbschaftsteuer unter komplizierten Voraussetzungen einen großen Teil von Betriebsvermögen bis immerhin 26 Millionen Euro. Solche Vergünstigungen für betriebliche Vermögen gelten in vielen Ländern, die Erbschaftsteuer er­heben, wie ein Vergleich von OECD-Ländern aus dem Jahr 2021 zeigt. Offenbar sind sich viele Staaten bewusst, dass eine ungezügelte Besteuerung von Unternehmenserbschaften Betriebe und Arbeitsplätze gefährden kann. Österreich macht es daher ganz anders und verzichtet seit 2008 auf die Erbschaftsteuer von Famili­enunternehmen.

Die knifflige Frage ist, wie viel der Fiskus von Erben kassieren kann, ohne Un­ternehmertum abzuwürgen. Auch das SPD-Konzept sieht daher zumindest eine Stundung vor. So soll die Steuer über 20 Jahre verteilt werden können, wenn die Arbeitsplätze im geerbten Unter­nehmen erhalten bleiben. Wie hoch der Steuersatz sein soll, legt das SPD-Konzept nicht fest. Aktuell gelten unterschiedliche Steuersätze zwischen sieben und 50 Prozent. Sie steigen mit der Höhe der Erbschaft und sind für fremde höher als für nahe Angehörige. Im Fall eines hohen Erbschaftsteuersatzes von 30 Prozent warnt der CDU-Haushaltspolitiker Ma­thias Middelberg vor einem Exitus für viele Betriebe.

Welche Funktionen soll die Erbschaftsteuer erfüllen?

Nicht nur in Deutschland gibt es zig Steuerarten. Wozu soll die Erbschaftsteuer überhaupt gut sein, da doch Unternehmer und Unternehmen ihre Gewinne ohnehin schon versteuern müssen – und das zum Teil mehrfach? Nach Einschätzung der Wirtschaftswissenschaftlerin Dominika Langenmayr von der Katho­lischen Universität Eichstätt-Ingolstadt sollte die Erbschaftsteuer drei Funktionen erfüllen: dem Staat Einnahmen verschaffen, Chancengleichheit zwischen Ge­­nerationen fördern und die Vermögenskonzentration bremsen.

Die Idee: Wer durch Erbschaften einen erheblichen Vermögensvorsprung erhält, zahlt einen Teil davon in Form von Erbschaftsteuer an die Allgemeinheit, schreibt die Pro­fessorin für Finanzwissenschaft in einem Aufsatz für das Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Von dieser Umverteilung könnten jene profitieren, die kein Vermögen erben. Nach Einschätzung der Ökonomin erfüllt die Erbschaftsteuer, so wie sie in Deutschland gerade geregelt ist, keine ihrer drei Funktionen wirklich. Eine Reform wäre also längst fällig ge­wesen.

Die Einnahmen der Erbschaftsteuer sind in den vergangenen Jahren auf rekordhohe 13 Milliarden Euro gestiegen. Gleichzeitig ist der bürokratische Aufwand, den die Finanzämter für die Er­hebung der Steuer treiben müssen, im Vergleich zu den Einnahmen immer noch relativ hoch. Die Erbschaftsteuer gilt daher als eine der am wenigsten effizienten Steuerarten, was auch daran liegt, dass die Behörden die für die Erhebung und Zahlung nötige administrative Arbeit nicht auf Betriebe und Arbeitgeber überwälzen können, wie das etwa im Fall der Umsatzsteuer oder der Lohnsteuer geschieht.

Ziel einer Erbschaftsteuerreform sollte laut Langenmayr sein, dass die Steuer die Entscheidung des Erben nicht beeinflusst, ob er das elterliche Unternehmen fortführt oder verkauft. Der Staat muss hier also vorsichtig abwägen. Ist die Erbschaftsteuer sehr hoch, könnte sie Fa­milien zwingen, ihre Unternehmen notgedrungen zu verkaufen, weil sie sich die Steuer nicht leisten können. Ist die Erbschaftsteuer zu niedrig, könnte es dazu führen, dass Betriebe nur aus steuerlichen Gründen weitergeführt werden, obwohl ein Verkauf sinnvoller wäre.

Langenmayr macht sich für eine einfache Erbschaftsteuer mit möglichst wenig Ausnahmen, hohen Freibeträgen und einem einheit­lichen Steuersatz von zehn bis 15 Prozent stark. Das dürfte für Unternehmen verkraftbar sein, schreibt sie auf der Nachrichtenplattform X, früher Twitter. Die Höhe des Steuersatzes sei eine politische Entscheidung. Ein Steuersatz von 50 Prozent würde vermutlich zu stark auf Investitionen wirken und sei daher zu hoch.

Wie hoch sollte der Steuersatz der Erbschaftsteuer sein?

Welche Erbschaftsteuertarife verkraftbar sind, dürfte sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Viele Un­ter­nehmen erwirtschaften mit hohem Kapitaleinsatz magere Renditen. Gemessen an Kapital und Umsatz sind die Erträge zum Beispiel im Einzelhandel besonders niedrig. Da könnte schon ein relativ überschaubar aussehender Steuersatz von zehn Prozent Finanzbedarf entstehen lassen, der möglicherweise etwa durch die Schließung von Filialen oder Entlassung von Mitarbeitern gedeckt würde.

Der Wirtschaftshistoriker Hartmut Berghoff ist Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Göttingen. Er hat sich fachlich mit der Besteuerung von Familienunternehmen beschäftigt und findet die Erbschaftsteuer in Deutschland zu kompliziert. „Der aktuelle Reformvorschlag ist noch nicht zu Ende gedacht“, sagt Berghoff. So habe die SPD bisher noch nicht gesagt, wie hoch der Steuersatz auf Erbschaften von Betriebsvermögen jenseits der Freibetrags von fünf Millionen Euro sein soll. Auch er spricht sich für eine einfachere Erbschaftsteuer mit niedrigen Tarifen und wenigen Ausnahmen aus. Denn Unternehmen können ins Ausland ausweichen, wenn die Erbschaftsteuer in Deutschland zu hoch wird.

Neben Österreich erheben laut Berghoff weitere europäische Länder keine Erbschaftsteuer auf Unternehmensvermögen, etwa Schweden, Slowakei, Rumänien oder Zypern. Zudem benachteilige die Erbschaftsteuer Familienunternehmen ge­genüber Aktiengesellschaften. Denn im Streubesitz gehaltene Aktien können zumeist ohne erbschaftsteuerliche Be­lastung vererbt werden – anders als große Betriebsvermögen von Familienunternehmen.

AktienAndersArbeitArbeitgeberAuslandBehördenBetriebeCDUDeutschlandDreiEinzelhandelEndeErbenErbschaftErbschaftenErbschaftsteuerEuroFamilienunternehmenFinanzämterFirmenGewinneGöttingenIngolstadtInvestitionenlebenLeibnizLohnsteuerMaMiddelbergOECDÖsterreichRenditenSchwedenSPDStarkSteuerTwitterUNUnternehmenUnternehmerVermögenWeilWirtschaftXZypern