Warum Sanktions-Betroffene nicht „mühelos zum Jobcenter-Termin“ gehen können

Was SPD und CDU zur „Grundsicherung“ planen, ist nichts weniger als ein kalkulierter Verfassungsbruch. Sie ignorieren damit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2019. Die SPD trägt damit ein weiteres Mal Mitverantwortung für die massive Entrechtung von Menschen in Armut. Doch wie werden diese brutalen Sanktionen nun in unserer Gesellschaft diskutiert? „Sind Sanktionen nicht auch eine Frage von Gerechtigkeit gegenüber all denen, die morgens früh aufstehen?“

Das ist wohl die häufigste Frage, die den Kritiker*innen von Sanktionen und dem strafenden Sozialstaat derzeit gestellt wird.

Der soziale Wind hat sich gedreht. Versprach die SPD 2022 – vor nur drei Jahren! – mit dem Bürgergeld noch „Mehr Respekt. Mehr Chancen. Mehr Schutz”, ist der Ton heute das Gegenteil: „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, sagt die SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas. Es ist sehr fraglich, ob sie damit vor dem Bundesverfassungsgericht durchkommen würde. Aber sind diese Regeln einmal beschlossene Sache, wird eine Klärung ohnehin Jahre dauern.

Jahre, in denen Betroffene dieser neuen „Grundsicherung“ schon nach zwei verpassten Terminen 30 Prozent weniger „Grundsicherung“ erhalten als sie für ein würdiges Leben brauchen; nach drei verpassten Terminen den kompletten Regelsatz entzogen bekommen; und nach vier verpassten Terminen auch die Miete nicht bezahlt bekommen. Tja, dann sollen sie eben zu den Terminen gehen?

Kann man nicht einfach zum Jobcenter-Termin gehen?

Zugegeben, der Gedanke, dass man einfach zu einem Termin erscheinen kann, liegt nahe. Man selbst gehe schließlich auch selbstverständlich pünktlich zur Arbeit, so der innere Monolog weiter, wenn man einmal anfängt, ein wenig darüber zu sinnieren. Warum also sollten Menschen, die Sozialleistungen bekommen, nicht kooperieren und weniger Geld bekommen, wenn sie es nicht tun? Müssen Lohnarbeitende nicht auch jeden Morgen zur Arbeit erscheinen und verlieren sonst ihr Einkommen? Was sind da schon ein, zwei Jobcenter-Termine?

Für manche ist es sicherlich nicht schwer, die Jobcenter-Termine einzuhalten. Für andere hingegen schon. Tatsächlich treffen Sanktionen die Schwächsten. Oft können Menschen Termine nicht wahrnehmen oder sich zurückmelden, weil sie in ernsthaften Schwierigkeiten stecken: Sie sind krank, psychisch oder physisch oder beides, liegen plötzlich im Krankenhaus, gehen mit einem Trauerfall um, versorgen selbst Kranke oder Kinder, gleiten gerade in eine Depression.

Wir haben beim Verein Sanktionsfrei, für den ich arbeite, häufig mit Menschen zu tun, die es einfach nicht mehr schaffen. Etwa hatten wir Kontakt zu einem Mann mit schwerer Hautkrankheit und Sozialphobie, der mehrere Termine aus psychischen Gründen nicht wahrnehmen konnte und dessen Leistungen komplett eingestellt wurden. Ja, diese Totalsanktion wird durchaus jetzt schon praktiziert, auch wenn es rechtlich aktuell mehr als fragwürdig ist. Aber hey, wer besorgt sich schon einen Anwalt, um das zu prüfen?

Nö, ins Jobcenter will ich heute nicht gehen, ich bleib Zuhause: Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Sanktionierung dieser Haltung?

Aber selbst wenn jemand denken würde: „Nö, ins Jobcenter will ich heute nicht gehen, ich bleib Zuhause“: Gäbe es uns das Recht, diese Person geradewegs in die Obdachlosigkeit zu sanktionieren und hungern zu lassen? Das Bundesverfassungsgericht hat dazu Nein gesagt. Nein.

Aber Friedrich Merz und seine Regierung erheben sich über dieses Urteil, in dem sie sagen: Erscheint jemand zum dritten Mal nicht zum Termin, werden die Leistungen eingestellt. Komplett. Immerhin, die Miete soll zunächst noch an die Vermieterin überwiesen werden, aber das macht es nicht weniger verfassungswidrig. Zumindest, wenn wir nach der Entscheidung von 2019 gehen und den dort verhandelten Paragrafen 31 und 32 SGB II. Schauen wir es uns genauer an.

Jene Entscheidung hat Kürzungen des Existenzminimums auf maximal 30 Prozent des Regelsatzes begrenzt: „Die Menschenwürde kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind“, so die Begründung der Richter*innen. Nur unter sehr strengen Auflagen sieht es eine Kürzung des kompletten Regelsatzes als angemessen – ein Wegfall der Unterkunftskosten ist jedoch im Rahmen dieses Urteils vollkommen ausgeschlossen.

Der juristische Trick: Formal wird nicht sanktioniert, sondern die Leistung eingestellt

Die geplante Reform würde also gleich auf mehreren Ebenen mit diesem Urteil kollidieren: Schon wegen eines zweiten Terminversäumnisses ist die Koalition bereit, die maximale Kürzung des Existenzminimums zu verhängen. Mit jedem weiteren Terminversäumnis würde das Existenzminimum verfassungswidrig unterschritten werden.

Was die Regierung aber offenbar vorhat, ist, die Leistungen unter Anwendung anderer Paragrafen einzustellen, sodass es sich formal nicht um Sanktionen oder Leistungsminderungen, sondern um Leistungseinstellungen handeln wird. Wie gewieft, so menschenfeindlich. Mit den beschlossenen Punkten mogelt sich die Regierung nicht nur am höchsten Gericht vorbei, sondern sie geht auch über die Sanktionspraxis zu Hartz-IV-Zeiten hinaus.

Wer ist von den Regeln der Grundsicherung betroffen?

Von den 5,5 Millionen Menschen im Bürgergeldbezug sind knapp 2 Millionen Kinder und Jugendliche. Rund 800.000 Menschen arbeiten bereits und müssen mit Bürgergeld ihren Lohn aufstocken. Weitere 1,1 Millionen stehen dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung, weil sie Angehörige pflegen, Kinder betreuen, einer Ausbildung oder Maßnahme nachgehen oder erkrankt sind.

Bleiben 1,5 Millionen Bürgergeld-Beziehende übrig. Laut Institut für Arbeits- und Berufsforschung konnten im vergangenen Jahr nur eine niedrige zweistellige Zahl vermeintlicher „Totalverweigerer“ verzeichnet werden.

Das zeigt deutlich: Die angekündigten Verschärfungen arbeiten sich an Phantomen ab – die Auswirkungen der Verschärfungen auf Millionen Menschen im Bürgergeld, die nun angst vor Obdachlosigkeit haben müssen, sind jedoch sehr real. Mit den neuen Sanktionen lassen sich keine Gelder sparen, wie die Regierung selbst eingeräumt hat und womit Kanzler Friedrich Merz seine Wahlkampfversprechen als Lüge enttarnt hat. Sie dienen lediglich als Drohkulisse für Menschen im Bürgergeld und Arbeitnehmende bis ins mittlere Lohnsegment hinein.

Denn, um zurück zu der Frage zu kommen, wie gerecht ein sanktionsfreies Bürgergeld gegenüber hart und prekär arbeitenden Menschen wäre (die „jeden Tag früh aufstehen“): Ungerecht ist, dass viele Menschen schlechte Löhne bekommen. Ungerecht ist, dass Geld sich systematisch da vermehrt, wo es bereits ist: Der Reichtum in Deutschland nimmt Monat für Monat zu. Ungerecht ist, dass die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fast gar nichts hat, während einige Wenige fast alles haben. Ungerecht ist, dass Menschen, die krank sind, häufig keine andere Möglichkeit haben, als dauerhaft in bitterer Armut zu leben. Jährlich gehen dem Fiskus mindestens 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung und Vermeidung verloren. Aber es gibt zu wenig Personal, um die Verantwortlichen zu stellen und scheinbar auch keine allzu große Anstrengung, um das zu ändern.

Keine einzige dieser Ungerechtigkeiten wird mit den verschärften Sanktionen der neuen „Grundsicherung“ behoben. Der Referentenentwurf soll noch im Herbst 2025 fertig sein, das weitere Gesetzgebungsverfahren ist für Herbst/ Winter 2025 geplant.

Die Neue Grundsicherung

Terminversäumnisse sollen schneller und härter sanktioniert werden:

– 30 % Sanktion nach zwei verpassten Terminen
– 100 % Sanktion nach drei verpassten Terminen
Entzug von Regelsatz und Miete nach vier verpassten Terminen

Das Ablehnen einer Arbeit oder Maßnahme (Pflichtverletzung) ebenfalls:
30 % Sanktion nach der ersten Pflichtverletzung
– 100 % Sanktion (Regelsatz) nach Ablehnung eines Arbeitsangebots
– Entzug von Regelsatz und Miete bei mehrfacher Ablehnung von Arbeitsangeboten

Darüber hinaus soll das Schonvermögen verringert, die Karenzzeit für die Miete abgeschafft und der Vermittlungsvorrang wieder eingeführt werden. Vermittlungsvorrang bedeutet in klarer Sprache: Betroffene müssen jeden Job annehmen, sei er noch so schlecht bezahlt oder unpassend zu ihren Qualifikationen.

Helena Steinhaus ist Gründerin und Vorstand des Vereins Sanktionsfrei, der sich seit 2015 für eine menschenwürdige und sanktionsfreie Grundsicherung einsetzt. Im August 2023 erschien im Verlag S. Fischer ihr gemeinsam mit Claudia Cornelsen verfasstes Buch Es braucht nicht viel. Wie wir unseren Sozialstaat demokratisch, fair und armutsfest machen

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