Warum macht dies Bundesarbeitsgericht den Lieferando-Fahrern dies Leben schwergewichtig?

Eigentlich wäre es doch an der Zeit, die Rechte und Arbeitsumstände von Lieferdienst-Fahrern zu verbessern, auszubauen und zu stärken. Das Bundesarbeitsgericht macht im Fall von Lieferando das Gegenteil. Warum?


Wer Beschäftigte per App einteilt, kontrolliert und sanktioniert, übt faktisch Leitungsmacht aus

Foto: Seeliger/Imago


Das Bundesarbeitsgericht hat den Beschäftigten in der Plattformökonomie einen empfindlichen Schlag versetzt: Am 28. Januar erklärte es mehrere Betriebsratswahlen bei Lieferando für unwirksam und verschärfte damit die Hürden für künftige Gründungen deutlich.

Ein rein digital koordiniertes Fahrerteam in einem Liefergebiet stelle keinen eigenständigen „Betrieb“ dar. Weil zentrale personelle und organisatorische Entscheidungen gebündelt seien, fehle es an der notwendigen betrieblichen Eigenständigkeit. Damit hängt ein zentrales Mitbestimmungsrecht faktisch von der Organisationsstruktur des Unternehmens ab.

Entsprechend fiel die Kritik der zuständigen Gewerkschaft NGG aus. Wer Beschäftigte per App einteilt, kontrolliert und sanktioniert, übt faktisch Leitungsmacht aus – unabhängig davon, ob die Steuerung digital oder vor Ort erfolgt. Das Urteil werde den Realitäten digital organisierter Arbeit nicht gerecht und eröffne Plattformunternehmen zusätzliche Spielräume, Mitbestimmung zu umgehen oder zumindest erheblich zu erschweren.

Dabei hatte es zwischenzeitlich so ausgesehen, als ließe sich auch in der Plattformökonomie betriebliche Interessenvertretung verankern. Zwischenzeitlich akzeptierte Lieferando Betriebsräte zumindest formal; 2023 existierten bei der Muttergesellschaft Just Eat Takeaway 24 Gremien mit rund 200 gewählten Vertretern. Inzwischen jedoch stehen die Gewerkschaften bei den Lieferdiensten klar in der Defensive.

Es sind klare gesetzliche Leitplanken nötig

Unter wachsendem Kostendruck orientiert sich Lieferando stärker an Wettbewerbern wie Wolt und Uber Eats. Deren Geschäftsmodelle setzen verstärkt auf Subunternehmen, Werkverträge und prekär beschäftigte Arbeitskräfte – Konstruktionen, die betriebliche Mitbestimmung strukturell schwächen. Auch Lieferando plant, Tausende Stellen in eine „Schattenflotte“ aus Subunternehmen auszulagern.

Das aktuelle Urteil fügt sich in dieses Bild: Es verschiebt die Machtbalance zugunsten der Unternehmen und zulasten derjenigen, die ihre Arbeitsbedingungen kollektiv verbessern wollen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass Tech- und Plattformkonzerne kaum als Sozialpartner agieren.

Nötig sind klare gesetzliche Leitplanken – verbindliche Direktanstellungsgebote und eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit könnten erste Schritte sein. Aber auch die Gewerkschaften müssen sich fragen, wie gut ihre alten Strategien noch gegen die neuen Tech-Unternehmen helfen. Wer Arbeitsbedingungen auch in der digitalen Ökonomie verbessern will, darf sie nicht der Organisationslogik der Plattformen überlassen.

ArbeitBildDigitalEUFielGewerkschaftGewerkschaftenGründungenKritiklebenLieferandoÖkonomiePlantUberUnternehmenWeilWillZeit