Wann die Arztpraxis eine Ausfallgebühr fordern darf



Keiner da? Wann Ärzte Ausfallgebühren erheben die Erlaubnis haben, sehen Gerichte uneinheitlich.

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Ob Patienten, die Termine nicht wahrnehmen, zahlen zu tun sein, einstufen die Gerichte uneinheitlich. Ärzte zu tun sein im Zweifel Verdienstausfälle nachweisen. Ein Gastbeitrag.

In vielen Arztpraxen wird von Patienten, die vereinigen vereinbarten Termin kurzfristig absagen oder unentschuldigt versäumen, ein Ausfallhonorar gefordert. Ist dasjenige rechtens? Diese Frage beschäftigt selbst die Gerichte. Die bisherigen Urteile sind keineswegs gemeinschaftlich.

Weitgehend Einigkeit herrscht nur darüber, dass Bestellpraxen zum Besten von zeitaufwendige Termine, die eine gewisse Planung erfordern, Ausfallhonorare in Rechnung stellen die Erlaubnis haben, wenn Patienten nicht erscheinen oder kurzfristig absagen. Das hat jener Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahre 2022 im Grunde bestätigt (Az. III ZR 78/21). Ausfallgebühren kommen demnach in Betracht, wenn komplexe Behandlungen anstehen, etwa längere Zahnbehandlungen, Untersuchungen beim Facharzt oder Psychotherapiesitzungen. In gut besuchten Hausarztpraxen können Termine hingegen in jener Regel kurzfristig an andere Patienten vergeben werden.

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