Waffenlieferungen an Israel: Gericht weist Unterlassungsantrag gegen Waffenlieferungen zurück

Die Bundesregierung darf weiterhin Waffen an Israel liefern
– Anträge von Palästinensern aus dem Gazastreifen, dies zu unterlassen, hat das
Oberverwaltungsgericht in Berlin zurückgewiesen. Die Anträge seien unzulässig,
urteilte die 4. Kammer des Gerichts nun.

Die Anwälte der Palästinenser hatten geltend gemacht, durch
die Genehmigung der Bundesregierung, Waffen an Israel zu liefern, bestehe konkrete
Gefahr, dass Israel gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße. Sie
könnten keine Genehmigungen abwarten, die höchstens nachträglich angefochten
werden könnten, argumentierten sie. Deshalb beantragten sie vorbeugenden,
vorläufigen Rechtsschutz. Die 4. Kammer des Gerichts entschied nun, die Anträge seien
unzulässig, weil sie „auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtet“ seien.

Es sei nicht sicher, was die Bundesregierung überhaupt
entscheide und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen,
erklärte das Gericht. Es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Regierung unter
Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen Waffenlieferungen genehmigen
werde.

Regierung habe Entscheidungsspielraum

Weiter erklärte das Gericht, die Antragsteller hätten nicht
glaubhaft gemacht, dass überhaupt Entscheidungen über Waffenexporte konkret
anstünden und die Bundesregierung bei künftigen Waffenexporten den
einzuhaltenden rechtlichen Rahmen verkennen werde.

Die Regierung habe einen Entscheidungsspielraum. So könne
sie Genehmigungen auch versagen, Nebenbestimmungen anfügen oder Zusagen und
Verwendungsbeschränkungen des Empfängerlands einholen, erklärte das Gericht.
Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Die Bundesregierung darf weiterhin Waffen an Israel liefern
– Anträge von Palästinensern aus dem Gazastreifen, dies zu unterlassen, hat das
Oberverwaltungsgericht in Berlin zurückgewiesen. Die Anträge seien unzulässig,
urteilte die 4. Kammer des Gerichts nun.

Die Anwälte der Palästinenser hatten geltend gemacht, durch
die Genehmigung der Bundesregierung, Waffen an Israel zu liefern, bestehe konkrete
Gefahr, dass Israel gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße. Sie
könnten keine Genehmigungen abwarten, die höchstens nachträglich angefochten
werden könnten, argumentierten sie. Deshalb beantragten sie vorbeugenden,
vorläufigen Rechtsschutz. Die 4. Kammer des Gerichts entschied nun, die Anträge seien
unzulässig, weil sie „auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtet“ seien.

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