Gut gelandet, Koffer am Gepäckband geholt – und raus geht es aus dem Terminal. Fast die Gesamtheit Fluggäste nehmen in diesem Zusammenhang dasjenige grüne Tor, dasjenige (differenzierend denn dasjenige rote Tor) für jedes „nichts zu verzollen“ steht. Manchmal steht da durchaus ein Beamter in Uniform und fordert: „Machen Sie doch mal den Koffer hinaus!“
Wer sich an die Freigrenzen gehalten hat und wer keine verbotenen Souvenirs im Gepäck hat, braucht nichts zu befürchten. Allen anderen drohen Bußgelder, zwischen schweren Vergehen sogar Geld- und Freiheitsstrafen.
Bei Genussmitteln gilt: Nur wer intrinsisch welcher Europäischen Union unterwegs ist, darf – welcher offizielle Begriff lautet „Richtmenge“ – 800 Zigaretten oder ein Kilogramm Rauchtabak, zehn Kilo Kaffee, zehn Liter Spirituosen und 110 Liter Bier mitnehmen.
Ausnahmen gelten zwischen Einreisen von den Kanaren und französischen Überseegebieten wie Réunion oder St. Martin. Da schrumpfen selbige Mengen hinaus 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak und kombinieren Liter Hochprozentiges oder 16 Liter Bier.
Dieselben Freigrenzen gelten zwischen Einreisen aus dem Nicht-EU-Ausland, etwa aus welcher Schweiz oder Norwegen. „Übertreten Sie die vom Zoll vorgegebenen Freimengen, wird vermutet, dass die Waren für jedes gewerbliche Zwecke definit sind, womit sie abgabepflichtig werden“, informiert dasjenige Zentrum für jedes Europäischen Verbraucherschutz in Kehl hinaus seiner Website.
Die Reisekasse umfasst mehr denn Geld
Auch zwischen Bargeld sollten Urlauber vorsichtig sein: Die Reisekasse – zu welcher untergeordnet Reiseschecks, Aktien, Gold und Sparbücher zählen – darf kombinieren Wert von 10.000 Euro nicht passieren. Auf Nachfrage sollen die Mittel (untergeordnet unter 10.000 Euro) an welcher Grenze angegeben werden.
Und zwischen welcher Ein- und Ausreise aus Nicht-EU-Ländern sollen Beträge ab 10.000 Euro im Prinzip schriftlich deklariert werden. Ausführlichere Infos zu Freimengen und Obergrenzen können untergeordnet hinaus den Seiten des Zentrums für jedes Europäischen Verbraucherschutz nachgelesen werden.
Was zwischen welcher Einfuhr von Wertsachen gilt
Vorsicht ist untergeordnet zwischen teuren Mitbringseln geboten. Wer sich in Asien ein tolles Smartphone oder im Nahen Osten eine goldene Uhr kauft, welcher muss selbige Waren zwischen welcher Rückkehr nachher Deutschland verzollen, wenn sie obig 430 Euro (zwischen Einreise mit welcher Bahn, Bus oder Pkw: 300 Euro) gekostet nach sich ziehen.
Dabei gilt: Jeder Reisende darf genau diesen Betrag importieren. Wer etwa eine Halskette für jedes 1000 Euro erworben hat, kann diesen Betrag nicht hinaus Ehepartner und Kinder rubrizieren, er gilt personenbezogen. Achtung: Bei Reisenden unter 15 Jahren sinkt die Wertgrenze hinaus 175 Euro.
Wahre Schnäppchen sind die in vielen Ländern beliebten Plagiate. Entgegen landläufiger Meinung die Erlaubnis haben solche Fälschungen mitgebracht werden – gleichwohl nur, wenn es sich um kleine Mengen zum individuellen Gebrauch handelt. Bei größeren Einfuhren droht erheblicher Unmut.
Entscheidend ist, dass welcher Reisende die Stücke im eigenen Gepäck mitführt, dass sie keinen kommerziellen Charakter besitzen und ebenfalls kombinieren Einkaufspreis von 430 Euro nicht passieren. Im Zweifel helfen Kaufbelege. Bei Verstößen sollen die Produkte mit rund 40 Prozent nachversteuert werden.
Tiere und Pflanzen im Koffer
Strafbar macht sich, wer geschützte Pflanzen oder Tiere im Gepäck hat. Finger weg heißt deswegen dasjenige Gebot zwischen solchen Mitbringseln. Was vornehmlich exotisch aussieht, unterliegt nicht selten dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Schlangenleder, Elfenbein, gleichwohl untergeordnet Riesenmuscheln und Korallen können schon beim Abflug aus dem Urlaubsland für jedes Unmut sorgen.
Aber untergeordnet welcher deutsche Zoll wissensdurstig sich für jedes entsprechende Produkte. Wer hinaus Nummer sicher umziehen will, lässt sich vom Verkäufer ein amtliches Zertifikat obig die unbedenkliche Herkunft spendieren – deswegen von einer offiziellen Behörde, nicht vom Händler.
Auf keinen Fall in Besitz sein von lebende Tiere ins Gepäck. Trotzdem versuchen Reisende immer wieder, Schlangen, Insekten, Vögel oder gar Affen an den Grenzschützern vorbeizuschmuggeln. Die Tiere werden beschlagnahmt, hohe Geldbußen verhängt.
Das gilt untergeordnet für jedes geschützte Pflanzen, etwa Orchideen oder Kakteen. Sogar die beliebten und unspektakulär aussehenden Regenmacher aus Kaktusholz können unter dasjenige Einfuhrverbot stürzen. Und wer damit zwischen welcher Einreise erwischt wird, dem hilft untergeordnet welcher Hinweis nicht, er habe von den Regeln nichts gewusst.
Bei antiken Stücken droht Gefängnis
Die Ausfuhr von Antikem ist in vielen Staaten ebenfalls tabu. So macht sich in Griechenland schon strafbar, wer beim Tauchen eine antike Münze findet und sie birgt. „Es ist verboten, archäologische Fundstücke vom Meeresboden an die Oberfläche zu mitbringen“, teilen griechische Behörden mit.
Jedes Fundstück – ob an Land oder im Wasser – muss sofort welcher jeweils zuständigen Behörde gemeldet werden: „Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort von archäologischen Fundstücken können untergeordnet gegen Ausländer mehrjährige Haftstrafen verhängt werden“, lautet ein Reisehinweis des Auswärtigen Amtes für jedes Griechenland.
Noch härter umziehen die Türken mit derartigen Vergehen zu Gericht. Das Auswärtige Amt rät: Finger weg von allem, welches untergeordnet nur archaisch aussieht. „Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten und kann mit Gefängnis solange bis zu zehn Jahren bestraft werden.“ Darunter stürzen selbst bearbeitete Steine, die von den Behörden denn „Kulturgut“ deklariert werden.
Andere Staaten halten es mit den strengen Gesetzen verwandt. So zensurieren Tunesien und Jordanien jegliche Ausfuhr antiker Stücke, in Ägypten sind die Strafen laut Fremdenverkehrsamt „in der Art von hoch – mit sofortigem Gefängnisaufenthalt“.
In Sri Lanka gilt was auch immer denn Antiquität, welches älter denn 50 Jahre ist. Auch die Erlaubnis haben seltene Bücher oder Stücke von völkerkundlicher Bedeutung dasjenige Land nicht verlassen. Ecuador droht demjenigen mit Gefängnisstrafen solange bis zu zwei Jahren, welcher Altes mit nachher Hause nehmen will.
Polen ist ebenfalls sehr streng, im Prinzip darf nichts ohne Genehmigung vollzogen werden, welches vor oder während des Zweiten Weltkriegs hergestellt wurde. Das Auswärtige Amt rät: „Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbelstück) aus welcher Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird insoweit empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, welcher nachher Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen.“
Source: welt.de