Vorschlag von Finanzminister Klingbeil – Kindergeld künftig ohne Antrag


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Stand: 19.02.2026 • 18:05 Uhr

Nach der Geburt eines Kindes haben viele keinen Kopf für Bürokratie – die ist beim Thema Kindergeld aber bisher zuhauf vorhanden. Das soll sich ändern. Ab wann und für wen die automatische Auszahlung gelten soll.

Wer bekommt wie viel Kindergeld?

Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld hat die Familienkasse 2025 ausgezahlt, für 17,57 Millionen Kinder. Generellen Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder einem anderen EU-Land lebt. Sonderregeln gibt es für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt – das ist aktuell meist die Mutter.

Was muss man bisher tun und warum soll sich das ändern?

Wer ein Kind bekommt, meldet es bisher beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser. Damit bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich oder elektronisch über das Elster-Portal einreichen.

Kritiker des bisherigen Systems meinen, für viele Familien sei das gerade kurz nach einer Geburt zu aufwendig. Außerdem seien die Formulare zu kompliziert. Sowohl für Familien als auch die Behörden könne es demnach eine Erleichterung sein, wenn das Kindergeld automatisch ausgezahlt würde.

Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission empfiehlt, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. Sozialministerin Bärbel Bas betonte, die Regierung wolle jungen Familien „das Leben ein Stück einfacher“ machen.

Wie soll es künftig funktionieren?

Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt nach den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil künftig weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren – und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung von mindestens einem Elternteil kennt. Wenn beide Kontonummern vorliegen, zahlt die Familienkasse automatisch an die Mutter. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden.

Ab wann gilt das neue Verfahren?

Noch ist das nur ein Vorschlag des Finanzministeriums. Beschlossen ist noch nichts. Nun können sich zunächst die anderen Ministerien, Länder und Verbände dazu äußern, dann geht der Vorschlag in den Bundestag.

Das neue Verfahren soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe, voraussichtlich im März 2027, sollen all diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die bereits ein älteres Kind haben. Das Kindergeld für das Neugeborene wird dann an dieselbe Person überwiesen, die auch vorher schon Kindergeld erhalten hat.

Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.

Müssen Eltern dann überhaupt nichts mehr tun?

Übernimmt das Krankenhaus die Anmeldung beim Standesamt, sollte in Standard-Fällen alles automatisch anlaufen. Für kompliziertere Fälle bleibt es beim Antrag. Das gilt zum Beispiel für Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld bekommen.

Oder für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie bekommen nach Angaben aus dem Finanzministerium weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeld-Antrag führt. Diesen muss man dann selbst ergänzen und abschicken.

Handlungsbedarf dürfte es auch weiterhin geben, wenn man Kindergeld für volljährige Kinder haben möchte, die noch in der Ausbildung sind oder studieren.

Kann das System missbraucht werden?

Im Finanzministerium sieht man kein gesteigertes Risiko für Missbrauch. Alle Fälle würden wie bisher auch bei den Familienkassen geprüft, daran ändere sich nichts. Unkontrollierte Kindergeld-Auszahlungen seien damit weiterhin ausgeschlossen.

Source: tagesschau.de