Was im Bundestag mit dem Sondervermögen für Infrastruktur geschieht, ist nicht im Sinne des Grundgesetzes. Spätestens wenn die 100 Milliarden Euro, die für Länder und Kommunen vorgesehen sind, dort ankommen, kann von „zusätzlichen“ Investitionen nicht mehr die Rede sein.
Es werden Löcher gestopft und seit Langem geplante, aber bislang nicht finanzierbare Projekte bezahlt; es ist nicht einmal gewährleistet, dass tatsächlich in Infrastruktur investiert wird – denn darunter kann man vieles verstehen. Von „zusätzlich“ kann also nicht die Rede sein.
Die Sondergießkanne des Bundes ist damit noch nicht groß genug: Bremen und das Saarland bekommen durch eine „Reform“ ihrer Sanierungshilfe vom Bund sogar noch zusätzlichen Spielraum für Verschuldung.
Viel Geld, aber keine Ursachenbekämpfung
Insbesondere den Kommunen ist der Geldsegen durchaus zu gönnen. Sie stecken tief in einer Defizitkrise, die ihre Haushalte lähmt. An die Ursachen wagen sich aber weder Bund noch Länder heran. Es ändert sich nichts an der Aufgabenüberlastung und an der sozialpolitischen Mentalität, das Wünsch-dir-was der Bundespolitik werde vor Ort schon irgendwie gut gehen.
Um ein Wort von Winfried Kretschmann aufzugreifen: Es wird nur nicht nur noch schlimmer.
Das Sondervermögen ist insofern eine Konsequenz aus falsch gesetzten Prioritäten: Bürgermeister und Landräte mussten jahrelang erklären, was alles nicht möglich war, dann aber dafür geradestehen, dass etwa in einer vom Bund betriebenen generösen Migrationspolitik plötzlich alles möglich ist.
Zahlen mussten die Kommunen – nicht alles, aber doch einen großen Anteil. Die Quittung dafür gab es schon zuhauf. Am Sonntag könnte es an Rhein und Ruhr wieder so sein.
Source: faz.net