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Eine Krebserkrankung überstanden, seit Jahren gesund und trotzdem benachteiligt. So ergeht es vielen geheilten Krebspatienten. In anderen europäischen Ländern gibt es längst ein „Recht auf Vergessenwerden“.
Fast fünf Millionen Menschen in Deutschland haben in ihrem Leben einmal die Diagnose Krebs erhalten. Mehr als sechzig Prozent von ihnen gelten als Langzeitüberlebende, als Personen, die den Krebs fünf oder mehr Jahre überlebt haben. Die Heilungswahrscheinlichkeit steigt von Jahr zu Jahr. Viele Versicherungen und Behörden behandeln diese Menschen aber weiterhin wie Kranke, wie Panorama-Recherchen zeigen.
So fühlen sich zwei Drittel der jüngeren Krebsüberlebenden in Deutschland diskriminiert. Das ergaben Umfragen sowohl der „Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs“ und der Betroffenenorganisation „Survivor Deutschland“. Die Befragten berichten von Problemen, vor allem wenn es um den Abschluss von Versicherungen geht, aber auch bei der Verbeamtung oder bei Adoptionen.
Doppelt so teure Lebensversicherung
Miriam Vogt hatte vor 15 Jahren Leukämie. Seitdem ist sie fünf Mal Marathon gelaufen, leidet weder unter Neben- noch unter Langzeitwirkungen, nicht einmal Tabletten muss sie nehmen. Den Krebs hatte die heute 41-Jährige bereits als vergangene Episode in ihrem Leben abgelegt, als sie sich mit ihrem Mann den Traum vom eigenen Haus erfüllen und dafür eine Risikolebensversicherung abschließen wollte.
Doch dann der Schock: „Die Versicherung sagte: ‚Eine Lebensversicherung bei Ihnen? Nicht zu normalen Konditionen, also wenn, dann sehr teuer, weil das Risiko einfach viel zu groß ist.‘ Für mich war es so, als hätte mir jemand gesagt: Nein, wir versichern dich nicht, denn du wirst bald sterben!“ Stattdessen sollte sie mehr als doppelt so viel zahlen als zu normalen Bedingungen üblich.
Wieder wie gesunde Menschen behandeln
Die „Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs“ fordert deshalb seit Langem ein „Recht auf Vergessenwerden“ in Deutschland. Es sichert ehemaligen Krebspatienten zu, dass ihre Erkrankung irgendwann „vergessen“ werden muss, sie also nach einer bestimmten Zeit finanziell und sozial wie gesunde Menschen behandelt werden müssen.
In vielen anderen europäischen Staaten gibt es dieses „Right to be Forgotten“ (RTBF) bereits. In 15 Ländern wurde das Recht in ein nationales Gesetz umgesetzt oder wird durch einen Verhaltenskodex unterstützt, in Deutschland bisher allerdings nicht. Als Vorreiter gilt Frankreich, das das RTBF 2016 einführte. Anfangs galt es zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, mittlerweile gilt es nach fünf Jahren. Die Faktoren Krebsart, dessen Stadium bei Diagnose, Alter und Geschlecht seien bei der Umsetzung eingeflossen, erklärt die Onkologin Francoise Meunier, ehemalige Generaldirektorin der Europäischen Organisation für Krebsforschung und -behandlung (EORTC), die das RTBF auf europäischer Ebene vorangetrieben hat, im Interview mit Panorama.
Sinkendes Risikos
Gerade bei den typischen Krebsdiagnosen junger Erwachsener bestehe ein geringes Rezidivrisiko, betont Hanna Heikenwälder von der Uni Tübingen. Spätestens fünf Jahre nach der Diagnose entsprächen die Überlebenschancen wieder denen der Allgemeinbevölkerung, erklärt die Krebsforscherin: „Je länger diese Krebserkrankung zurückliegt und je länger sie geheilt ist, desto niedriger ist das Risiko.“
In Deutschland ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig. Auf Panorama-Nachfrage teilt es mit, dass man keinen Handlungsbedarf für ein RTBF sehe. Es verweist auf das „nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditlinie“. Dieses soll Ende November in Deutschland verabschiedet werden. In der Tat ist darin eine Gleichbehandlung von Krebsüberlebenden geregelt, allerdings erst nach 15 Jahren – was nicht dem medizinischen Fortschritt entspräche, so Kritiker. Und vor allem: Es geht nur um einen Teilbereich, nämlich die Absicherung von Verbraucherkrediten, die nicht mehr als 100.000 Euro betragen.
Ein Menschenrecht für Krebsüberlebende
Felix Pawlowski von der „Deutschen Stiftung für junge Menschen mit Krebs“ kritisiert: „Uns geht es um ein umfassenderes Recht auf Vergessenwerden, also auch um größere Kreditsummen, beispielsweise zum Eigenheimkauf oder -bau, und natürlich auch in den Bereichen Versicherung, Verbeamtung und Adoption.“
Ein Kind zu adoptieren, hat Miriam Vogt gar nicht erst versucht, weil sie „diesen Schock nicht noch einmal“ erleben wollte. Die Reaktion auf die Anfrage nach einer Lebensversicherung habe ihr gereicht. „Jedes Mal, wenn so etwas kommt, werde ich wieder gebremst und werde wieder in diese Rolle der kranken, nicht selbstbestimmten Person gedrängt“.
Meunier spricht beim RTBF von einem Menschenrecht und kann nicht nachvollziehen, warum man in Deutschland Krebsüberlebende weiter benachteiligt: „Um ehrlich zu sein, glaube ich, dass es eine enorme Lobbyarbeit seitens der Versicherungsgesellschaften gibt, denn es kostet die Regierung nichts. Es ist ein Gesetz, das den Staat nichts kostet, und wir wissen aus der Erfahrung in den anderen Ländern, dass es die Versicherer auch finanziell nicht gefährdet. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Wir wissen, dass es funktioniert!“
Versicherer eher zurückhaltend
Die Versicherungen in Deutschland sind allerdings eher zurückhaltend: „Krebserkrankungen bringen große Belastungen mit sich und wir haben Verständnis dafür, dass Betroffene nach einer überstandenen Erkrankung auch wirtschaftlich neu anfangen wollen“, heißt es auf Anfrage vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Aber: „Ziel der Versicherer ist es, möglichst vielen Menschen Versicherungsschutz zu bieten. Dazu braucht es eine faire Balance: zwischen dem Wunsch nach individueller Entlastung und den Kosten für die Versichertengemeinschaft.“
Dabei zeigen Daten aus Ländern wie Frankreich, Belgien, Spanien oder Portugal, in denen es bereits ein RTBF gibt, dass daraus keine zusätzlichen Kosten für die Versicherungen entstehen würden. Man beobachte die Entwicklungen in den anderen Ländern, erklärt der GDV dazu: „Ob und wie sich ein RTBF auf das Versicherungsgeschäft in Deutschland auswirken würde, hängt maßgeblich von seiner konkreten Ausgestaltung ab.“
Weniger schwere Langzeitfolgen
Bisher fehle es aber am politischen Willen zur Umsetzung und Ausgestaltung, so Meunier. Krebsforscherin Heikenwälder ergänzt: „Wenn der behandelnde Onkologe sagt, dass jemand geheilt ist und als krebsfrei gilt, dann sollte er so behandelt werden wie jeder andere Mensch auch. Und zwar als ein krebsfreier Mensch.“ Die Betroffenengruppe wachse erfreulicherweise. Therapien verursachten immer weniger schwere Langzeitfolgen, so Heikenwälder. „Man kann davon ausgehen, dass es immer mehr Gründe dafür gibt, das Right to be forgotten umzusetzen, und immer weniger Argumente dafür, an solchen Einschränkungen für ehemalige Krebspatienten festzuhalten.“
Auch die Deutsche Kinderkrebsstiftung sorgt sich um die Zukunft ihrer kleinen Patienten, die schon genug gestraft seien, Krebs zu haben. Man solle sie nicht noch ein weiteres Mal bestrafen: „Krebs ist immer eine biologische Realität, keine moralische Kategorie. Und dieses Bestrafen im Laufe des Lebens ist nicht akzeptabel für uns“, betont der Geschäftsführer der Stiftung, Martin Spranck.
Natürlich werde sie den Krebs nicht vergessen können, sagt Miriam Vogt, sie habe schließlich um ihr Leben gekämpft: „Es wird immer ein Teil von mir sein. Aber es bestimmt nicht mein Leben!“ Dass Versicherungen und Behörden das aber anders sehen, findet sie mindestens ungerecht. Diesen Stempel „krebskrank, todkrank“ habe man so ein Leben lang. „Ich finde, man hat ein Recht darauf, dass das Vergessen wird. Es fühlt sich an, als würde mir das Recht genommen werden, gesund zu sein!“
Mehr zu diesem und weiteren Themen können Sie in der Sendung Panorama um 21:45 im Ersten sehen.
Source: tagesschau.de