Volksabstimmung: Ist jetzt Schluss mit jener Heiratsstrafe?

Am kommenden Sonntag stimmen die Schweizer über eine Einführung der Individualbesteuerung ab. Derzeit werden verheiratete Paare in der Eidgenossenschaft gemeinsam besteuert. Die Einkommensteuer wird auf den Ebenen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden erhoben. Anders als in Deutschland besteht kein Wahlrecht zwischen Individualbesteuerung und gemeinsamer Veranlagung. Auf Bundesebene gibt es bisher auch kein Splittingverfahren, das verhindert, dass die Progression der Steuersätze eine Benachteiligung von Einverdienerehen gegenüber Doppelverdienern mit demselben Gesamthaushaltseinkommen bewirkt.

Beide Einkommen werden addiert und dann mit einem speziellen Tarif für Verheiratete besteuert. Dieses System führt jedoch zu einem Problem, das als „Heiratsstrafe“ bekannt ist: Wenn beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen verdienen, zahlen sie nach der Hochzeit aufgrund der Steuerprogression mitunter deutlich mehr Steuern als zwei unverheiratete Personen mit gleichem Gesamteinkommen. Das gilt vor allem für Ehepaare mit Kindern. Der Unterschied kann im Jahr mehrere Tausend Franken ausmachen. Umgekehrt zahlen Ehepaare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig oder die Einkommensdifferenz sehr groß ist, weniger Steuern als unverheiratete Paare.

Die Hälfte der Steuerzahler würde entlastet. Menschen auf dem Züricher Sechseläutenplatz .dpa

Anreiz zu Mehrarbeit

Dieses System stammt noch aus einer Zeit, in der in der Schweiz das traditionelle Einverdienermodell vorherrschte. Es ist seit Jahrzehnten schwer umstritten. Bereits 1984 hat das Schweizer Bundesgericht die Heiratsstrafe für verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, das nun zur Abstimmung kommt, wird vor allem von linken und liberalen Parteien sowie von Verbänden wie Economiesuisse und dem Arbeitgeberverband unterstützt. Die Wirtschaft erhofft sich eine stärkere Teilhabe von Frauen am Arbeitsleben, weil die steuerliche Progression dann einen erhöhten Arbeitseinsatz nicht mehr frisst. So könne man dem Fachkräftemangel entgegenwirken und den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften reduzieren.

Nach Schätzungen der Regierung müssten die Bürger bei einer Annahme der Reform jährlich rund 630 Millionen Franken weniger Bundessteuern zahlen. In dieser Rechnung ist freilich nicht berücksichtigt, dass die (erhoffte) zusätzliche Arbeit dann auch zusätzliche Steuereinnahmen bringt. Der Bund schätzt, dass rund die Hälfte der Steuerzahler von der Reform profitieren würde. Die größten Gewinner wären verheiratete Rentner und kinderlose Ehepaare. Für gut ein Drittel der Steuerpflichtigen würde sich nichts ändern, aber rund 14 Prozent müssten künftig mehr Geld an den Fiskus abtreten. Die Individualbesteuerung in die Praxis umzusetzen, wäre allerdings komplex und zeitaufwendig. Da sowohl der Bund als auch alle Kantone ihre Steuergesetze entsprechend anpassen müssten, träte das Gesetz wohl erst 2032 in Kraft.

Kritiker wittern „Bürokratiemonster“

Die Reformgegner, allen voran die nationalkonservative Schweizerische Volkspartei (SVP), die christdemokratische Mitte-Partei und der Schweizer Bauernverband, kritisieren das Gesetz als „Bürokratiemonster“. Der Systemwechsel bedeute, dass zusätzlich rund 1,7 Millionen Steuererklärungen eingereicht werden müssten. Dies verursache erhebliche Kosten in der Verwaltung, für die Tausende neue Mitarbeiter eingestellt werden müssten.

Die Kritiker bemängeln zudem, dass die Reform neue Ungerechtigkeiten schaffe. Während Doppelverdiener profitierten, müssten Einverdiener-Haushalte mit steuerlichen Mehrbelastungen rechnen. Auch etliche Kantone lehnen die Reform ab. Sie sehen darin einen Eingriff in ihre Steuerautonomie und argumentieren, dass sie ihrerseits längst Maßnahmen ergriffen hätten, um die Heiratsstrafe zu korrigieren.

Jüngste Umfragen deuten auf ein knappes Rennen hin. Die Befürworter liegen zwar noch leicht vorne, aber die Argumente der Gegner, insbesondere die Warnung vor Bürokratie und finanziellen Nachteilen für bestimmte Gruppen von Steuerzahlern, verfangen offenbar zunehmend.

Nach der Abstimmung ist allerdings vor der Abstimmung: Falls die Schweizer die Reform an diesem Sonntag ablehnen sollten, haben sie schon bald abermals eine Gelegenheit, über die Individualbesteuerung abzustimmen. Denn dann dürfte die Volksinitiative „Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)“ auf Wiedervorlage kommen. Diese war für die Schweizer Regierung der Ausgangspunkt für das nun vorliegende Bundesgesetz.

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