Völkerrechtler: „Diese Luftangriffe sind völkerrechtswidrig“


interview

Stand: 28.02.2026 • 19:12 Uhr

Verstößt der Angriff auf Iran gegen internationales Recht? Völkerrechtler Christoph Safferling erklärt, warum er in den Angriffen keine Selbstverteidigung Israels und der USA sieht.

tagesschau24: Massive Angriffe ohne UN-Mandat, offene Regimewechsel-Töne aus Washington – da fragt man sich: Gibt es da eigentlich noch Regeln? Was sagt zum Beispiel das Völkerrecht?

Christoph Safferling: Das Völkerrecht ist hier eigentlich ziemlich eindeutig. Es gilt ein umfassendes Gewaltverbot, die territoriale Unabhängigkeit und auch die politische Integrität eines souveränen Staates ist unbedingt zu achten. Und das sehen wir hier nicht. Diese Luftangriffe attackieren Iran als souveränen Staat und sind damit zunächst einmal völkerrechtswidrig.

Es gibt ein paar Rechtfertigungen von Gewaltanwendung. Das wäre natürlich ein Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Das liegt hier offensichtlich nicht vor. Das nächste wäre eine Selbstverteidigung. Die kann ich hier aber auch nicht erkennen. Und schließlich könnte man noch die humanitäre Intervention als Rechtfertigungsmodell nennen, die dazu dienen soll, massive Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden. Die ist aber völkergewohnheitsrechtlich nicht so weit anerkannt, als das man sagen könnte, das würde dieses Eingreifen hier rechtfertigen.

Zur Person

Professor Christoph Safferling lehrt Strafrecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und ist Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien.

tagesschau24: Die USA selbst sprechen aber von Selbstverteidigung und von unmittelbar bevorstehenden Bedrohungen. Das klingt erst mal nach einem sehr weiten Verständnis. Wie sehen Sie das?

Safferling: Die Selbstverteidigung ist auch völkergewohnheitsrechtlich insofern anerkannt und hat natürlich auch einen präventiven Charakter, also kann auch im Vorfeld ausgeübt werden. Man muss nicht abwarten, bis man selbst angegriffen wird. Eigentlich setzt die Selbstverteidigung einen bewaffneten Angriff voraus. Eine präventive Selbstverteidigung geht nur dann, wenn tatsächlich eine unmittelbar bevorstehende überwältigende Notlage besteht und es keine Zeit gibt, anders zu handeln, um den drohenden Angriff abzuwehren.

Und hier haben wir eigentlich zwei Staaten, USA und Iran, die miteinander verhandeln. Da kann man nicht sagen, dass hier jetzt keine Zeit bleibt, andere Maßnahmen noch zu treffen. Ich sehe diese Voraussetzungen hier, wie sie völkergewohnheitsrechtlich anerkannt sind, nicht erfüllt. Die USA fordern seit längerem schon ein präemptives Selbstverteidigungsrecht, was also möglicherweise weit im Vorfeld legitimieren könnte. Das ist aber so weit von der Völkerrechtswissenschaft und von der Staatengemeinschaft nicht anerkannt.

Bedrohung gegen Existenz Israels „sehr abstrakt“

tagesschau24: Jetzt haben wir den Blick auf die USA gelenkt. Israel sagt aber ganz klar: Es ist ein Präventivschlag. Würde für Israel etwas anderes gelten?

Safferling: Für Israel gilt hier letztlich nichts anderes. Also für Israel gilt insofern vielleicht an der einen oder anderen Stelle ein ein bisschen modifizierter Maßstab. Denn man muss schon auch mit zur Kenntnis nehmen, dass Iran ja die Vernichtung Israels im politischen Programm hat. Das heißt, es geht hier tatsächlich um die Existenz des Staates Israel, wenn man das so ausdrücken möchte. Das kann Auswirkungen haben auf die möglichen Abwehrmaßnahmen.

Aber ich würde gleichwohl hier keine Situation sehen, in der jetzt tatsächlich die Existenz des Staates Israel bedroht ist. Diese Bedrohung ist doch sehr abstrakt und allgemein. Ein Selbstverteidigungsrecht wäre nur dann ausgelöst, wenn tatsächlich eine konkrete Gefahr bestünde. Die sehe ich hier nicht. Aber vielleicht weiß ich auch nicht alles.

tagesschau24: US-Präsident Trump verweist in seiner Rede, die er zu diesem Angriff gehalten hat, auf eine jahrzehntelange Geschichte iranischer Angriffe – von der Geiselnahme 1979 bis zu den Terroranschlägen und Stellvertreterkriegen. Inwiefern kann man vergangene Aggressionen als Rechtfertigung heranziehen?

Safferling: Da sehe ich jetzt auch überhaupt keine Möglichkeit. Dann würden wir vielleicht von Strafmaßnahmen sprechen. Aber dann müsste man entsprechend ein Strafverfahren durchführen wollen. Also das hat hier überhaupt nichts zu tun mit der aktuellen Lage.

Erst Atomverhandlungen – jetzt Militärschlag

tagesschau24: Auslöser soll das Thema der nuklearen Bewaffnung von Iran sein. Trump argumentiert da auch, Iran dürfe niemals eine Nuklearwaffe besitzen und man müsse das notfalls militärisch verhindern. Gibt es im Völkerrecht gegebenenfalls so etwas wie ein Recht auf militärische Nichtverbreitung?

Safferling: Das gibt es so nicht. Was diese Nuklearanlagen anbelangt, da gab es ja bereits im letzten Sommer entsprechende militärische Operationen, die Nuklearanlagen angeblich zerstört haben. Ich frage mich, was da jetzt tatsächlich noch übrig ist. Aber das ist natürlich jetzt keine juristische Frage, sondern eine nach der Faktenlage.

Aber auf der anderen Seite gibt es gerade auch Verhandlungen, die wir gesehen haben. Darum geht es ja gerade, dass man eben auf diplomatischem Wege versucht, hier eine Vereinbarung zu treffen und diese Vereinbarung dann entsprechend auch durch Kontrollmechanismen abzusichern. So ist das normale Vorgehen und das sah auch alles danach aus, als würde das hier funktionieren. Und jetzt kommt dieser Militärschlag. Also da wird das ganze völkerrechtliche Vorgehen doch konterkariert.

„Die Maßstäbe scheinen zu verrücken“

tagesschau24: Inwiefern besteht hier die Gefahr, dass sich andere Staaten in Zukunft ein Beispiel daran nehmen – etwa China oder Russland – und damit die Grundregel der UN quasi gekippt wird, dass man andere Staaten nicht einfach angreifen darf?

Safferling: Auch in Venezuela sind ja die Vereinigten Staaten von Amerika – dann aber mit einer kleinen Kommandoaktion – in den Staat eingedrungen und haben den Präsidenten herausgeholt. Das war auch unterschiedlich begründet, bis hin zu einer strafjustiziellen Aktion oder auch humanitär, menschenrechtlich begründet. Das war im Grunde auch ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot. Natürlich sehen wir, dass hier die Maßstäbe jetzt plötzlich irgendwie zu verrücken scheinen.

Aber die UN-Charta ist da eindeutig. Man darf da tatsächlich nicht weichen. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass hier wieder Imperialismus und Beliebigkeit Einzug hält in die Völkerrechtspraxis. Und das wollten die Vereinten Nationen nach Ende des Zweiten Weltkriegs ja verhindern und dass in Zukunft Gewaltanwendung von Regeln beherrscht wird und nicht willkürlich.

Wir haben auch gesehen, dass Wladimir Putin, der Präsident der Russischen Föderation, den Ukraine-Angriff, der jetzt gerade vier Jahre her ist, als spezielle Militäroperation zum Schutz der russischen Bevölkerung gerechtfertigt hat. Er hat auch hier humanitäre Gründe angeführt, um seinen kriegerischen Eingriff zu rechtfertigen. Das war natürlich keine Spezialoperation, sondern das ist ein verbotener Angriffskrieg. Das funktioniert am Ende des Tages auf ganz ähnliche Art und Weise.

Das Gespräch führte Tim Berendonk für tagesschau24. Dieses Interview wurde für die schriftliche Fassung redigiert und teils gekürzt.

Source: tagesschau.de