Erkennen sie einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“, wenn er vor ihren Augen stattfindet? Die Bundesregierung und die EU reagieren auf den US-Angriff in Venezuela auffällig zurückhaltend – ganz anders als beim Ukrainekrieg
Friedrich Merz fehlt das politische Gewicht, um auf Donald Trump einwirken zu können
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Kurz nach dem Jahreswechsel – zudem noch am Wochenende – ist es natürlich nicht leicht für die Bundesregierung, sich zeitnah zu einschneidenden politischen Ereignissen zu äußern. Etwa, wenn die USA einen Militärangriff auf Venezuela verüben, ein Land, das Amerika niemals angegriffen hat. In der Nomenklatur der Post-2022-Welt würde man das einen völkerrechtswidrigen Angriff nennen.
Es dauerte fast einen ganzen Tag, bis Bundeskanzler Friedrich Merz nach der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro am Samstagabend ein knappes Statement veröffentlichte, in dem er nicht etwa seine Missbilligung gegenüber Trump und dessen unprovoziertem Angriff aussprach, geschweige denn ihn verurteilte. Nein, die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes sei komplex, dafür müsse man sich Zeit nehmen. Ungewohnt bedächtig für den sonst häufig impulsiv auftretenden Politiker, der gern spontan über Stadtbilder, die Lebensqualität brasilianischer Städte oder die internationale Verfügbarkeit von deutschem Brot sinniert.
Obwohl der US-Präsident zuvor in einer Pressekonferenz noch erklärt hatte, dass die USA in Caracas weitere Angriffe nicht ausschließen und Venezuela – einen souveränen Staat – zumindest zeitweise kontrollieren wollen, sah man im Kanzleramt offensichtlich auch nach langer Bedenkzeit keine Veranlassung, sich deutlicher zu äußern. Obwohl man das Bekenntnis zum Völkerrecht, das derlei willkürliche Aggressionen ächtet, sonst gern hochhält – wenn es denn politisch passt.
Der Irakkrieg und das Völkerrecht
Neu ist diese Doppelmoral nicht. Sie zieht sich seit Jahren durch den politischen und medialen Diskurs. Der Angriffskrieg (und das ist er!) Wladimir Putins auf die Ukraine wird als solcher benannt. Der mit Lügen begründete und aus Großmachts-Selbstüberschätzung losgetretene Irakkrieg ist dagegen heute noch als Irakkrieg im kollektiven Gedächtnis verankert – und nicht (und das war er!) als völkerrechtswidriger Angriffskrieg auf den Irak. Ein Krieg, der Tausende Amerikaner und Hunderttausende Iraker das Leben kostete und der den Aufstieg des Islamischen Staats mitermöglichte. Die sperrige Formulierung „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“, die die Unrechtmäßigkeit des Kriegs betont, bleibt für Russland reserviert.
Man kennt aus allen Ländern (auch Russland) und politischen Lagern diese vokabularische Doppelmoral. Je nach Allianz und Interessen bezeichnen Staats- und Regierungschefs sich gegenseitig mal als Präsident, mal als Diktator. Man unterstellt dem Widersacher, Krieg zu führen, während man selbst oder die eigenen Partner stets nur intervenieren oder „spezielle Militäroperationen“ durchführen.
Ein allseitiger Zynismus, den man in nüchterner Analyse noch nachvollziehen könnte, wenn sich die Technokraten der Doppelmoral zumindest ein wenig Mühe geben würden, offensichtliche Widersprüche aufzulösen. Aber das hält nicht nur Russland für überflüssig. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz nicht, der nicht einmal eine vorsichtige Distanzierung von Trump über die Lippen bringt.
Ähnlich zurückhaltend gab sich die Europäische Union. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilte lediglich mit, man werde die Situation „ganz genau verfolgen“. Auch der EU-Chefdiplomatin Kaja Kallas kam keine Distanzierung, geschweige denn eine Verurteilung des amerikanischen Angriffs auf Venezuela über die Lippen. Ein lustloses Bekenntnis zum Völkerrecht und eine Präambel, dass Maduro keine Legitimität besitze – und das war’s.
Trump besänftigen – das Ziel der EU
Es ist eine erstaunlich zurückhaltende Botschaft. Kallas ist ähnlich wie Merz sonst kaum um deutliche Worte verlegen – aber hauptsächlich, wenn es um Russland geht. Nicht, dass ihre Verurteilungen des Kriegsverbrechers Wladimir Putin unangemessen wären – aber es ist doch erstaunlich, bei welchen Ländern sie, Merz und viele Sicherheitsexperten das Völkerrecht hochhalten (Russland) und bei welchen nicht oder eher zögerlich (USA, teilweise Israel). Die Tonalitäts- und Entschlossenheitsunterschiede im kommunikativen und praktischen Umgang mit Brüchen des Völkerrechts folgen offensichtlich einem Kalkül.
Kallas will Russland schwächen und den militärischen Schutzschirm der USA für Europa sowie deren Unterstützung für die Ukraine aufrechterhalten. Beides droht unter der Präsidentschaft Donald Trumps zu kollabieren. Um das zu verhindern, will Kallas es sich mit der Regierung auf der anderen Seite des Atlantiks nicht verscherzen – komme, was wolle. Alle anderen Erwägungen ordnetet sie diesem Ziel unter.
Dasselbe gilt für Merz. Seit Monaten versucht er sich bei Trump einzuschmeicheln, obwohl dieser der EU offen den Kampf angesagt hat. Aber dem Kanzler fehlt das politische Gewicht, auf den außenpolitisch immer rücksichtsloser agierenden US-Präsidenten einzuwirken. Die selbstbewusste Geltendmachung völkerrechtlicher Werte kommt dabei als Verhandlungstaktik offenbar nicht infrage.
Die Doppelmoral der EU wird sich rächen
Merz und Kallas fürchten vermutlich, dass eine entschiedene Verurteilung Trumps das letzte Tischtuch zwischen der EU und den USA zerschneiden würde. Und dann müsste man den Ukrainekrieg, bei dem man sich statt als Friedensvermittler bereitwillig zum mittelbaren Teilnehmer machte, selbst befrieden, ohne dass die EU und/oder einzelne Ukraine-Unterstützer-Staaten dazu militärisch, diplomatisch oder politisch in der Lage wären.
Eine verzwickte Situation, die man mit weitsichtigerer Außenpolitik hätte vermeiden können. Die Doppelmoral wird EU und Bundesregierung um die Ohren fliegen. Und deshalb ducken sich die Beteiligten so gut es geht weg. Als kurzfristiger Ausweg bleibt dann nur, Tweets und knappe Pressemitteilungen zu verschicken, in denen man über die „Komplexität“ der Sachlage sinniert oder die Situation ganz genau verfolgen will.
Souveränität, Kohärenz, Wertekompass – unauffindbar.