Völkerrecht: Gutachten des Bundestags hält Irankrieg zu Händen völkerrechtswidrig

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bewerten die Angriffe der USA und Israels auf den Iran in den Operationen „Epic Fury“ und „Roaring Lion“ als völkerrechtswidrig. Das Gutachten vom 19. März liegt der ZEIT vor. Die Expertise stützt sich auf die bei Völkerrechtlern vorherrschende Auffassung. Demnach verstoßen die Schläge gegen das Gewaltverbot der UN‑Charta: Weder lasse sich das Vorgehen mit dem Recht auf Selbstverteidigung rechtfertigen, noch liege ein Mandat des UN‑Sicherheitsrats nach Artikel 42 vor.

Im Gutachten wird betont, dass die Regierungen der USA und Israels ihre Angriffe unterschiedlich begründeten. US-Präsident Donald Trump verwies auf eine atomare Bedrohung durch den Iran und erklärte, die Angriffe dienten der kollektiven Selbstverteidigung. Der israelische Verteidigungsminister Israel Katz sprach dagegen von einem „präemptiven“ Vorgehen, also einem militärischen Schlag, der einem unmittelbar bevorstehenden Angriff zuvor­kommen soll. Die, so das Papier, „nicht ganz stringenten Begründungsansätze“ erschwerten die völkerrechtliche Einordnung.

Zudem verweist die Expertise auf offene Fragen über die zugrunde liegenden Fakten: Trumps Argumentation, gegen Irans nukleare Bedrohung vorgehen zu wollen, wirke widersprüchlich. Nach früheren Operationen im Jahr 2025 habe er erklärt, Irans Nuklearanlagen seien „vollständig zerstört“ worden. Die Expertise kommt zum Schluss: Ohne eine belastbare Grundlage für Selbstverteidigung oder ein Mandat des UN‑Sicherheitsrats gelten die Angriffe nach der wissenschaftlichen Mehrheitsmeinung als völkerrechtswidrig.

Mindestens 1.464 getötete Zivilisten im Iran

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags erstellen solche Expertisen auf Anfrage einzelner Abgeordneter oder von Bundestagsgremien. Sie sollen damit die parlamentarische Arbeit unterstützen und geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages oder der Deutschen Bundestagsverwaltung wieder.

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Lea Reisner, die das Gutachten angefragt hatte, fordert Konsequenzen der Bundesregierung gegenüber den USA, etwa in Bezug auf US-Militärbasen in Deutschland: „Die USA dürfen Ramstein und andere US-Basen in Deutschland nicht länger als Drehscheibe für völkerrechtswidrige Angriffe nutzen“, sagte sie der ZEIT. Von Ramstein in Rheinland-Pfalz aus wurden in der Vergangenheit US-Drohnen im Nahen Osten gesteuert. Wer das weiterhin dulde, so Reisner, mache sich mitschuldig. „Deutschland darf nicht Komplize bei der Aushöhlung des Völkerrechts und brutalen Kriegen sein“, sagte sie.

Der Krieg im Nahen Osten hat Ende Februar begonnen. Israel und die USA eröffneten ihn mit Angriffen auf Ziele im Iran. Sie töteten dabei hochrangige Vertreter des Regimes und Teile der Militärführung, zerstörten Raketen- sowie Luftabwehrsysteme und strategische Infrastruktur. Iran griff daraufhin Israel sowie US‑Stützpunkte in mehreren Golfstaaten an. Die Gewalt weitete sich in der Region aus, etwa durch Angriffe der Hisbollah und israelische Gegenangriffe. Eine Waffenruhe oder ein Ende der Kämpfe zeichnet sich bislang nicht ab.

Die oppositionelle iranische Organisation HRANA meldet bis Mittwoch mindestens 1.464 getötete Zivilisten, darunter 217 Kinder. Außerdem nennt sie 1.167 getötete Militärangehörige. Bei 669 weiteren Toten ist unklar, ob es sich um Zivilisten oder Militärangehörige handelt.

Steinmeier verurteilt Krieg, Merz spricht von einem Dilemma

Der Irankrieg spaltet auch die deutsche Politik; unter anderem in der Frage, wie streng Deutschland das Völkerrecht auslegt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte zur Debatte am Dienstag: „Dieser Krieg ist nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig.“ Es gebe „wenig Zweifel daran, dass jedenfalls die Begründung mit einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf die USA nicht trägt“. Zugleich warnte der frühere SPD-Außenminister vor Folgen für Europa und kritisierte die Regierungskoalition. „Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen“, sagte Steinmeier.

Unionsfraktionschef Jens Spahn mahnte daraufhin zur Zurückhaltung und verwies auf die Zuständigkeit der Bundesregierung. Sie müsse die völkerrechtliche Bewertung vornehmen, sagte er, man solle diese Prüfung abwarten. SPD‑Fraktionschef Matthias Miersch stellte sich dagegen hinter Steinmeier. Er und Vizekanzler Lars Klingbeil hätten mehrfach erklärt, der Angriff sei völkerrechtswidrig, sagte Miersch.

Bundeskanzler Friedrich Merz sprach Anfang März noch von einem „Dilemma“. In der Regierungsbefragung im Bundestag am Mittwoch sagte der Kanzler: „Wir versuchen alles zu tun, um die Vereinigten Staaten von Amerika und Israel dazu zu bewegen, jetzt eine diplomatische Lösung dieses Krieges zu suchen.“

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