Vetternwirtschaft und AfD: Der Staat qua Gegner und Melkkuh

Vetternwirtschaft? Warum nicht! Es kommt auf die Vettern an. Familienbetriebe, das Rückgrat des deutschen Mittelstands, sind ja schon dem Namen nach eine Ausgeburt von Vetternwirtschaft. Das heißt schließlich nicht, dass Eignung keine Rolle spielt. Doch entscheidend ist, dass der Betrieb in der Familie bleibt, dass die Familie profitiert. Aber gegebenenfalls auch haftet. Das ist jedem selbst überlassen. Jeder Private entscheidet im Rahmen des Rechts darüber, wen er nach welchen Kriterien einstellt.

Im Staatsdienst sieht das anders aus. Hier gilt eigentlich das Prinzip von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Doch was bei Beamten zu einem ausgeklügelten Beurteilungssystem und zu vielfältigen Konkurrentenklagen führt, ist bei politischen Positionen nicht ganz so einfach. Wer würde behaupten, das Bundeskabinett sei nach „fachlicher Leistung“ zusammengesetzt? Was wäre genau der Maßstab? Und wer wollte das?

Bei politischen Ämtern und Mandaten auf Zeit und den daran hängenden politischen Zuarbeiterposten geht es vor allem um Vertrauen. Persönliches Vertrauen. Die Freiheit des Abgeordneten ist freilich nicht grenzenlos. Diese Mitarbeiter gehören zudem, so legen es etwa Abgeordnetengesetze fest, gar nicht dem öffentlichen Dienst an.

Sorgfältiger Umgang mit öffentlichen Geldern

Aber zweifellos geht es um öffentliche Gelder. Und hier ist sorgsamer Umgang geboten. Aus Erfahrung und als Reaktion auf flächendeckenden CSU-Filz legt etwa das bayerische Abgeordnetengesetz recht detailliert fest: „Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren; dies gilt auch für Verträge mit Personen, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren.“ Lebenspartner stehen Ehegatten gleich.

Es wäre gar nicht so einfach, diese Regeln noch zu verschärfen, wobei andere Abgeordnetengesetze nicht bis in das vierte Glied zurückreichen. Klar ist: Die Gesetzgeber haben zum Ausdruck gebracht, dass sie derlei Vetternwirtschaft auf Kosten der Allgemeinheit nicht billigen. Früher hätte man gesagt: So etwas muss gar nicht geregelt werden. Man tut es einfach nicht. Es gehört sich nicht. Jedenfalls nicht systematisch. Traurig, dass es so weitgehender Regelungen überhaupt bedarf.

Im Übrigen: Jeder Abgeordnete kann weiterhin so viele Verwandte anstellen, wie er will. Das mögen ja auch gute Leute sein. Er bekommt das Geld dafür nur nicht vom Staat erstattet. Man kann auch sagen: Es gibt Schlimmeres. So sollte die aktuelle Debatte auch zum Nachdenken über die oft automatische, jedenfalls bedenkenlose Versorgung von altgedienten Parteifreunden mit Spitzenämtern auf dem weiten Feld von Behörden und staatseigenen oder -nahen Betrieben anregen.

Entscheidend ist die Haltung gegenüber Gemeinwesen, die hier zum Ausdruck kommt. Wer den Staat als Melkkuh begreift, verachtet ihn im Grunde. Der ist in diesem Staat nicht angekommen, lehnt ihn ab.

Vetternwirtschaft ist nur ein Symptom

Das findet sich auch in der Haltung großer, sich national gebender Teile der AfD zum Schutz dieses Landes. Wer diesen Staat nicht verteidigen will, weil er ihn für falsch regiert oder irgendwie versifft hält, der ist jedenfalls kein Patriot. Denn ginge es ihm um das Vaterland, seine Heimat, wäre das gar keine Frage. Regierungen und Politiker kommen und gehen, und jeder kann Einfluss darauf nehmen.

Wer das Land und seine Freiheit schätzt, der kann seine eigenen Pflichten als Staatsbürger nicht unter Vorbehalt stellen. Wer nur nehmen will, mit dem ist kein Staat zu machen. Und wenn die Vetternwirtschaft der AfD bei den Wählern nicht schaden sollte, weil sie das genauso sehen, weil ihnen dieses System egal oder verhasst ist, dann ist das umso bedenklicher.

Vetternwirtschaft ist nur ein Sym­ptom. Wer vernetzt ist, wird für Angehörige und Freunde ein gutes Wort einlegen. Aber alles dem Gemeinwesen in Rechnung zu stellen, mag eine verbreitete Übung sein – das hält aber das Gemeinwesen auf Dauer nicht aus.

Schließlich: Es tut jedem Einzelnen und auch jeder Partei gut, nicht nur im eigenen Saft zu schmoren. Wer ein Interesse an guter, sinnvoller Arbeit hat, wird dafür nach den Besten suchen. Und jeder Wähler sollte ein ureigenes Interesse daran haben, niemanden zu wählen, der nur nehmen will, das Geld des Wählers eingeschlossen.

Insofern ist der Filz-Fall AfD gar nicht unbedingt zwingender Anlass für eine (neue) lex AfD. Sondern Ansporn für jede Partei, für jeden Politiker und für jeden Bürger, in sich zu gehen. Und zu fragen: Wie und mit wem ist Staat zu machen?

Source: faz.net