Verwaltungsgericht München: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD denn Verdachtsfall beobachten

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht München. Der AfD-Landesverband hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, nachdem der Verfassungsschutz angekündigt hatte, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.

Die Klage der AfD richtet sich sowohl gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz, als auch dagegen, dass darüber öffentlich informiert wurde. Der Geheimdienst entschied im Juni 2022, die AfD zu beobachten und machte dies im September 2022 öffentlich. Der Landesverband erhob dagegen im Oktober 2022 Klage und stellte zudem einen Eilantrag.

AfD will in nächste Instanz gehen

Der Eilantrag wurde im April 2023 vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen, eine Beschwerde der AfD dagegen wiederum im September vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser bemängelte lediglich Formulierungen in einer Pressemitteilung des Verfassungsschutzes, die den Eindruck erweckten, die AfD sei insgesamt gesichert extremistisch.

Nun gab das Münchner Verwaltungsgericht im Hauptverfahren ebenfalls dem Verfassungsschutz recht. Das zunächst auf neun Tage angesetzte Verfahren war deutlich beschleunigt worden, nachdem die AfD darauf verzichtet hatte, Hunderte zunächst angekündigter Beweisanträge zu stellen. Bereits zu Verhandlungsbeginn hatte der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka angekündigt, im Falle einer Abweisung vor weitere Instanzen ziehen zu wollen.

Material soll Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit belegen

Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bei der Beobachtung der AfD in Bayern nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung bislang verzichtet. Aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Chatprotokollen und Reden trug der Verfassungsschutz jedoch Tausende Seiten Material zusammen, das eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen soll. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei.

Die bayerische AfD versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei sei als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im Mai entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf.

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht München. Der AfD-Landesverband hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, nachdem der Verfassungsschutz angekündigt hatte, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.

Die Klage der AfD richtet sich sowohl gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz, als auch dagegen, dass darüber öffentlich informiert wurde. Der Geheimdienst entschied im Juni 2022, die AfD zu beobachten und machte dies im September 2022 öffentlich. Der Landesverband erhob dagegen im Oktober 2022 Klage und stellte zudem einen Eilantrag.

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