Der Bundesgerichtshof hat über zwei Klagen aus den Reihen der Deutschen Umwelthilfe verhandelt. Die Kläger wollen, dass es schon ab 2030 keine neuen Verbrenner von Mercedes und BMW mehr gibt.
Wenn es nach den Klägerinnen und Klägern geht, kommt das Aus für herkömmliche Pkw mit Verbrennungsmotoren deutlich zu spät. Stand jetzt dürfen diese ab Januar 2035 nicht mehr neu zugelassen werden. Zuletzt allerdings hatte die EU-Kommission eine Art Rolle rückwärts vorgeschlagen. Danach werden die Abgasvorgaben wieder aufgeweicht. Die Folge: „Verbrenner“ können unter bestimmten Bedingungen auch nach dem Stichtag noch neu zugelassen werden.
Die Klägerinnen und Kläger aus der Geschäftsführungs-Riege der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wollen das Verbrenner-Aus hingegen beschleunigen. Ihre Anträge vor Gericht zielen darauf ab, dass Mercedes und BMW weltweit spätestens ab November 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr in den Verkehr bringen dürfen.
Im Rahmen der Gerichtsverhandlung sagte Jürgen Resch, einer der Geschäftsführer der DUH:
„Wir klagen heute fürs Klima. Und zwar, dass eben auch Automobilkonzerne wie Mercedes Benz und BMW den Pariser Klimabeschluss ernstnehmen. Wenn Unternehmen so viel Klimagase zu verantworten haben wie ein mittelgroßer EU-Staat – so wie Belgien oder Portugal – dann kann es doch nicht angehen, dass man sich mit seinen Produkten vom Klimaschutz abkoppelt.“
Nur noch begrenzte Restbudgets für Schadstoffe
Die Kläger meinen: Global tätige Großunternehmen wie die beiden Auto-Giganten hätten nur noch bestimmte, begrenzte CO2-Budgets zur Verfügung. Diese Drosselung sei ein erforderlicher Baustein, damit die Klimaziele aus dem Pariser Klimaabkommen überhaupt noch erreicht werden können.
Die Budgets für Mercedes und BMW hat die DUH selbst auf Grundlage von Sachverständigengutachten und Berechnungen verschiedener Stellen ermittelt – politisch oder gesetzlich vorgegeben sind sie nicht. Sollten die berechneten Werte schon vor November 2030 erschöpft sein, würde der Verkaufsstopp nach dem Willen der Kläger sogar noch früher in Kraft treten.
Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts als Türöffner
In ihren Klagen berufen sich die DUH-Geschäftsführer auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Ihr Argument: Wenn Mercedes und BMW über ihre CO2-Budgets hinausgehen und nicht schon jetzt gehandelt wird, muss die Politik irgendwann mit drastischen Mitteln besonders hart durchgreifen, um die verpflichtenden Pariser Klimaziele noch zu erreichen. Als mögliche Folge würden dann auch für die Kläger Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit drohen, erklärte Remo Klinger, einer ihrer Anwälte. Um das zu verhindern, müsse ein Rahmen gesetzt werden für Unternehmen, die in großem Ausmaß für Treibhausgase verantwortlich sind.
2021 hatte eine ähnliche Argumentation vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Damals forderte Karlsruhe Anpassungen im Klimaschutzgesetz um die Reduktion der Treibhausgase nicht ungerecht hauptsächlich der jungen Generation aufzubürden. Doch der Beschluss war an den Gesetzgeber gerichtet, also an den Staat.
Erstmals zivilrechtliche Klimaklagen am BGH
Jetzt soll der BGH klären, ob sich daraus herleiten lässt, dass auch Privatpersonen von Wirtschaftsunternehmen Maßnahmen oder ein Unterlassen zum Erreichen der Klimaziele fordern können – etwa ein vorgezogenes Verbrenner-Aus. Damit diese Frage entschieden werden kann, klagt nicht der Verein DUH, sondern die Geschäftsführer in eigenem Namen mit Blick auf ihre Persönlichkeitsrechte. Es sind die ersten zivilrechtlichen Klimaklagen am höchsten Zivilgericht in Deutschland.
In den Instanzen zuvor waren die Kläger mit beiden Klagen gescheitert. Es sei Sache des Gesetzgebers und nicht der Gerichte, Vorgaben zum Klimaschutz zu machen. Der Gesetzgeber habe bei dieser Aufgabe einen großen Gestaltungsspielraum. Allerdings, so zumindest das Münchner Gericht im Fall von BMW: Mit fortschreitendem Klimawandel könne sich die Sache auch ändern.
Wer legt CO2-Budgets fest?
Auch in der Verhandlung heute beim Bundesgerichtshof war das eine der zentralen Streitfragen: Wer kann überhaupt entscheiden über die geforderten CO2-Obergrenzen? Die Kläger meinen, solche Vorgaben ergäben sich aus den Klimaschutzzielen. Es sei deshalb Sache der Gerichte, sie durchzusetzen. Aus Sicht der Autohersteller hingegen könnte allenfalls der Gesetzgeber entsprechende Leitplanken aufstellen.
Entscheidungen für effektive Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele müssten im politischen Prozess getroffen werden, betonte auch BMW-Sprecher Jörg Kottmeier nach der Gerichtsverhandlung. Sie müssten im Plenarsaal getroffen werden, also im Parlament, und eben nicht im Gerichtssaal. Der BGH wird seine Entscheidung am 23. März verkünden.
Source: tagesschau.de