Vergabe öffentlicher Aufträge: Union gibt Widerstand gegen Tariftreuegesetz aufwärts

Uni­on und SPD haben sich nach langem Ringen auf eine Lösung ihres Streits über das geplante Tariftreuegesetz des Bundes verständigt. Für Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen wollen, etwa Investitionsaufträge aus dem schuldenfinanzierten Infrastrukturpaket, gelten damit bald höhere arbeitsrechtliche Hürden. Denn sie sollen sich künftig für die Dauer des Auftrags an eine Liste von Lohn- und Arbeitsbedingungen binden, die das Bundesarbeitsministerium per Verordnung festlegt. Abgeleitet werden die Vorgaben jeweils aus bestehenden Branchentarifverträgen, die das Ministerium als „re­prä­sen­ta­tiv“ wertet.

Wie die F.A.Z. aus Koalitionskreisen erfuhr, haben sich die Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen von Union und SPD am Wochenende nach langem Ringen intern auf Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf der Regierung geeinigt. Diese Änderungen sollen den neu entstehenden Bürokratieaufwand begrenzen und die Anwendung erleichtern. Insoweit trägt der Kompromiss Bedenken aus der Unionsfraktion Rechnung. Für das auch zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften stark umstrittene Gesetz hatte die SPD politisch gekämpft.

Union: „Zumindest etwas unbürokratischer“

„Das Tariftreuegesetz war nicht gerade ein absolutes Wunschgesetz der Union“, sagte der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers der F.A.Z. Nach intensiven Gesprächen in der Koalition sei es aber nun gelungen, „das Gesetz zumindest etwas rechtssicherer und unbürokratischer zu gestalten“. Oellers, der auch Arbeitsrechtler ist, hatte auf Unionsseite die Facharbeit zu diesem Gesetz angeführt. „Wir werden jetzt wachsam beobachten, ob sich die Tarifbindung wie durch das Gesetz beabsichtigt erhöht“, betonte er.

Dies ist das erklärte Hauptziel, mit dem die Regierung das Vorhaben begründet. Allerdings gibt es daran große Zwei­fel. Für bestehende Tariftreuegesetze der Bundesländer konnte bisher kein positiver Einfluss auf die Tarifbindungsquote nachgewiesen werden, den Anteil der Betriebe mit Tarifvertrag. Zudem erwartet auch die Regierung, dass das Gesetz die Vergabe öffentlicher Aufträge eher erschweren dürfte. Aufgrund der Dringlichkeit einer Stärkung der Verteidigungsfähigkeit nahm sie Aufträge der Bundeswehr von vornherein befristet bis 2032 von dem Gesetz aus.

Politisch ebnet die Einigung nun den Weg für eine baldige Verabschiedung. In Einklang mit Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Mat­thias Miersch war am Montag aus Unionskreisen zu hören, dass der geänderte Gesetzentwurf noch in dieser Woche den Arbeits- und Sozialausschuss passieren und dann im Bundestagsplenum beschlossen werden könne.

Mehraufwand auch für Betriebe mit Tarifverträgen

Das Kabinett unter Leitung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte den Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im August 2025 zusammen mit dem umstrittenen Rentenpaket beschlossen. Die Unionsfraktion hatte aber schon kurz darauf erhebliche Einwände erhoben. Vor allem störte sie sich daran, dass das Gesetz Betriebe mit Firmentarifvertrag oder mit „nicht repräsentativem“ Branchentarifvertrag ebenso belasten sollte wie solche ohne Tarifvertrag. Sie müssen künftig von ihren gültigen Tarifverträgen abweichen, um an Bundesaufträge heranzukommen.

Alle diese Unternehmen sollen außerdem künftig fundiert nachweisen, dass sie für ihre mit dem Auftrag befassten Mitarbeiter wirklich die Bedingungen erfüllen, die das Ministerium als „repräsentativ“ festlegt. Als Unterlagen führt der Entwurf „Lohn­abrechnungen, Zahlungs­be­le­ge, Arbeits­verträge und Arbeits­zeit­auf­zeich­nungen“ der einzelnen Mitarbeiter an. Die Nachjustierung soll nun sicherstellen, dass Betriebe mit abweichenden Tarifverträgen dennoch weniger Aufwand haben als solche ohne Tarifvertrag.

Lieferaufträge bleiben außen vor

Erfüllen ihre Tarifverträge die amtlichen Vorgaben, dann sollen sie dafür vereinfacht eine Zertifizierung erhalten können, die ihnen das Tor zu Aufträgen offenhält. Und wenn ihre Tarifbedingungen nur zum Teil unter dem Vorgegebenen liegen, soll zumindest für die anderen Teile eine Zertifizierung möglich sein; die dann insoweit von aufwendigen Nachweisen befreit.

Außerdem sieht die Einigung vor, den Anwendungsbereich des Gesetzes enger abzugrenzen: Außer „öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen“ sollte es zu­vor auch „Lieferaufträge“ erfassen, aber diese bleiben nun außen vor. Andernfalls hätten sich Regierung und Behörden einer Art Lieferkettengesetz unterworfen, wie es für Unternehmen gilt. Das hätte für sie womöglich auch die Beschaffung fertiger Produkte, ob Möbel oder Dienstwagen, kompliziert gemacht.

Neben Arbeitgeberverbänden hatten auch Vertreter der Caritas vor dem Gesetz gewarnt. Denn die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien für mehr als 700.000 Caritas-Mitarbeiter sind kein Tarifvertrag im Sinne des Gesetzes, gelten damit faktisch als Nischenregelung. In der Ursprungsfassung hätte auch die Caritas alle Bürokratielasten eines tarifgebundenen Betriebs erfüllen müssen. Sie hatte daraufhin vor einem Rückzug aus den vom Gesetz auch betroffenen Sozialdiensten gewarnt. Sie dürfte nun ebenfalls den Weg über eine erleichterte Zertifizierung gehen können.

AbgeordneteänderungenArtAugustBärbelBasBauBehördenBetriebeBundesländerBundestagsfraktionenBundeswehrCDUDienstwagenFFriedrichFriedrich MerzGesetzesGewerkschaftenHörenKanzlerKoalitionKurzLieferkettengesetzMerzMierschMöbelRegierungSPDStarkTarifverträgeUnionUnternehmenZZeit