Vergabe öffentlicher Aufträge: Tariftreuegesetz beschlossen

Stand: 26.02.2026 • 11:32 Uhr

Viele öffentliche Aufträge soll es künftig nur für Firmen mit günstigen Bedingungen für Beschäftigte geben. Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen. Damit soll unter anderem Lohndumping verhindert werden.

Öffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten. Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz mit der Mehrheit von Union und SPD beschlossen. Die Grünen stimmten mit dafür, die Linke enthielt sich. Die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat damit befassen.

Die Koalitionsfraktionen waren sich erst diese Woche über die Details der Vorlage einig geworden. Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben.

Gesetz war Anliegen der SPD

Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, die dies bereits in den Koalitionsvertrag mit der Union hineinverhandelte. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose sagte, damit werde ein einfaches Prinzip durchgesetzt: „Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen.“ Mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt erinnerte an den Hintergrund: die milliardenschweren Investitionen aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur. „Wir modernisieren unser Land“, sagte Schmidt. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.“

Zweifel bei der Union

Die Union machte in der abschließenden Debatte deutlich, dass sie nur mit großen Zweifeln zustimmt. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen sagte, sie tue sich nicht leicht. Man teile das Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu steigern. Doch müsse man prüfen, ob das Gesetz dies wirklich leisten werde.

Der Union seien im Gesetzgebungsverfahren „substanzielle Verbesserungen“ gelungen, sagte Carstensen. Ein bedeutender Schritt sei, dass Lieferverträge herausgenommen worden seien. Darunter fallen Lieferungen etwa von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Material.

Zudem dürfe das SPD-geführte Sozialministerium die geforderten guten Bedingungen nicht alleine festlegen, sondern „im Benehmen“ mit dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium. „Und dennoch bleiben Zweifel und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz“, sagte Carstensen.

Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers betonte, dass Unternehmen auch weiterhin nicht zwangsweise tarifgebunden sein müssen, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Sie müssen „die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Rechtsverordnung festgehalten und festgeschrieben hat“. Das sei ein wichtiger Unterschied, denn Unternehmen ohne Tarifvertrag seien nicht automatisch schlechter. Allerdings richtet sich das Arbeitsministerium bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen nach repräsentativen Tarifverträgen.

AfD lehnt das Gesetz ab

Grüne und Linken unterstützen das Tariftreuegesetz grundsätzlich, doch geht ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug. Die AfD lehnt das ganze Vorhaben generell ab. Es handele sich um ein „Tarifanwendungszwangsgesetz“, sagte der AfD-Abgeordnete Peter Bohnhof in der Debatte.

IG Metall geht es nicht weit genug

Der Gewerkschaft IG Metall geht das Gesetz hingegen nicht weit genug. Der Schwellenwert sei mit 50.000 Euro zu hoch angesetzt, rund ein Viertel aller öffentlichen Aufträge falle dadurch heraus. Auch die Ausnahmen für Lieferleistungen und Verteidigung kritisierten die Arbeitnehmervertreter: „Dadurch spielt bei einem Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen das Tarifkriterium keine Rolle.“

Source: tagesschau.de