Eine Berliner Vermieterin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse gescheitert. Die Richter sahen keine Verletzung von Grundrechten.
Mehr in Kürze hier bei der ZEIT
Eine Berliner Vermieterin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse gescheitert. Die Richter sahen keine Verletzung von Grundrechten.
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