
Die Tedi- und Woolworth-Mutter sieht sich durch die teilweise mehrmonatigen Geschäftsschließungen unter anderem in ihren Eigentumsrechten verletzt.
Woolworth und Tedi durften während der Pandemie lange nicht öffnen – anders als andere Händler. Vom Land Baden-Württemberg wollen sie Schadenersatz in Millionenhöhe. Nun entscheidet ein Gericht.
Ähnliche Klagen gibt es auch in anderen Bundesländern. Non-Food-Discounter wie Woolworth und Tedi sind auf den Handel mit Gütern spezialisiert, die man nicht verzehren kann. Sie führen Haushalts- und Schreibwaren, Heimtextilien, Mode und Deko, Spielzeug und Multimedia, Freizeit- und Sportartikel.