Verbraucherschutz – Schattenmacht Schufa: Stoppt die Datenkrake!

In dieser Sendung Reschke Fernsehen vom 15. Februar 2024, Schattenmacht Schufa: Wer stoppt die Datenkrake ? wird dies Thema dieser persönlichen Daten thematisiert. Irrtümliche Beurteilungen nach sich ziehen gravierende negative Auswirkungen z. Hd. natürliche Personen. Ein Musterschreiben zum Absenden an die zuständige Person im Bundestag wird hier zur Verfügung gestellt.

Zu Händen die Leserschaft besteht unter dieser Webseite die Möglichkeit in Erfahrung zu mitbringen, wer die zuständige Person im Bundestag ist.

https://www.bundestag.de/abgeordnete

Absender:

Name

Adresse

An:

MdB Vorname Nachname

Deutscher Bundestag

Platz dieser Republik

11011 Berliner

Ort, Datum

Persönliche Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Veränderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr,

dieses Schreiben erreicht Sie in Ihrer Position qua Abgeordnete / Abgeordneter Ihres Wahlkreises. Am 07. Februar dieses Jahres hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Veränderung des Bundesdatenschutzgeseztes verabschiedet. Hiermit möchte ich Sie darin stärken, den Gesetzesentwurf zu verschärfen und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher weiter in den Fokus zu umstellen. Zusätzlich möchte ich Sie darauf intensiv zeugen, dass dieser Entwurf in Teilen geltendes EU-Recht aushebelt und damit Verbraucherrechte erneut einschränkt.

Auskunftsrecht nachdem §34 Bundesdatenschutzgesetz

Am 07. Dezember 2023 hat dieser Europäische Gerichtshof kategorisch, dass es rechtswidrig ist, wenn die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbraucher mittels eines Bonitätsscores bewertet wird und dieser maßgeblich dazu beiträgt, dies ein Vertrag nicht oder nur zu schlechteren Konditionen zustande kommt. Laut Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer sind damit Auskunfteien in dieser Verantwortung, merklich zu zeugen, welche Berechnungen einem schlechten Score zugrunde liegen. Das Auskunftsrecht dieser Bürgerinnen und Bewohner wurde mit diesem Urteil gestärkt.

Im Gesetzentwurf, dieser am 07. Februar 2024 verabschiedet wurde, soll nun jedoch folgender Satz angefügt werden:

„Das Recht hinaus Auskunft besteht unter ferner liefen insoweit nicht, qua dieser betroffenen Person durch ebendiese Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis des Verantwortlichen oder eines Dritten offenbart würde und dies Interesse an dieser Geheimhaltung dies Interesse dieser betroffenen Person an dieser Information überwiegt.“

Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer befürchten, dass damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ausgehebelt würde und Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland in vielen Fällen nachdem wie vor in ihren Rechten im Sinne als einer Auskunft eingeschränkt wären. Des Weiteren berücksichtigt Artikel 15 DSGVO sowie § 29 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz den Geschäftsgeheimnisschutz schon reicht.

§ 37a) Bundesdatenschutzgesetz – Scoring

Ich begrüße, dass im aktuellen Gesetzentwurfes die Rechte dieser Verbraucherinnen und Verbraucher c/o dieser Anwendung des Scorings zukünftig besser geschützt werden sollen und keine personenbezogenen Daten aus sozialen Netzwerken, Informationen extra Zahlungseingänge und -ausgänge hinaus und von Bankkonten sowie Anschriftdaten genutzt werden die Erlaubnis haben. Jedoch ist mit § 37 eine gesetzliche Erlaubnis des Geschäftsmodells insbesondere dieser Schufa abgebildet, wodurch ebendiese weiter in ihrer Marktmacht gestärkt wird. Die Schufa gesucht damit keine weitere Einwilligung dieser Betroffenen. Weiterhin fehlen Informationen darüber, inwieweit die Vorgaben in § 37 a (2) überprüft werden sollen, wenn nachdem wie vor keine unabhängige Prüfung und Aufsicht z. Hd. dies Scoring eingesetzt wird.

Ich appelliere von dort an Sie in ihrer Position qua Abgeordnete / Abgeordneten, sich im Gesetzgebungsverfahren hierfür einzusetzen, die Bedenken und Interessen dieser Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Europäische Rechtsprechung im Gesetzesentwurf stärker zu gewichten. Es wäre aus meiner Sicht unbedingt erforderlich, dass § 34 – will er die europäische Rechtsprechung urteilsstimmig projizieren – merklich macht, dass dies Interesse dieser betroffenen Person dies Interesse an dieser Geheimhaltung dieser Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse regelmäßig überwiegt.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Jimmy Bulanik

Nützliche Links im Internet:

Reschke Fernsehen – Schattenmacht Schufa: Wer stoppt die Datenkrake ?

https://www.ardmediathek.de/video/reschke-fernsehen/schattenmacht-schufa-wer-stoppt-die-datenkrake/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLm5kci5kZS80ODY3XzIwMjQtMDItMTUtMjMtMzU

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