Verbraucherschutz: Mehrheit jener Bundesländer fordert Zuckersteuer gen Softdrinks

Hersteller von zuckerhaltigen Softdrinks sollten in Deutschland eine Steuer entrichten, die sich am Zuckergehalt ihrer Getränke orientiert. Das fordern neun der 16 Bundesländer, wie aus dem Protokoll der jüngsten Verbraucherschutzministerkonferenz hervorgeht. Der Bund sollte demnach eine sogenannte „herstellerbezogene Abgabe“ prüfen. Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. 

Die Verbraucherschutzministerkonferenz unter dem Vorsitz Bayerns hatte vergangene Woche in Regensburg getagt. Die neun Bundesländer, die eine Steuer auf Softdrinks fordern, sind Brandenburg, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen.

Um den
Zuckergehalt von Getränken zu reduzieren, hatte die Bundesregierung
bislang auf eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ der Industrie gesetzte. Dabei gaben die Hersteller an, den Zuckergehalt bis 2025 absatzgewichtet um 15 Prozent reduzieren zu wollen.

Dennoch sei der durchschnittliche Zuckergehalt von alkoholfreien Getränken in den vergangenen Jahren nicht in dem Maße gesunken, wie es für eine gesundheitsfördernde Ernährung nötig sei, heißt es in dem Protokoll.

Von 2015 bis 2021 sank der Zuckeranteil im Schnitt nur um etwa zwei Prozent, wie eine Anfang 2023 veröffentlichte Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) herausfand. Auf die Zahlen der Studie stützt die Bundesregierung ihre Reduktions- und Innovationsstrategie bei Zucker in Lebensmitteln.

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Hersteller von zuckerhaltigen Softdrinks sollten in Deutschland eine Steuer entrichten, die sich am Zuckergehalt ihrer Getränke orientiert. Das fordern neun der 16 Bundesländer, wie aus dem Protokoll der jüngsten Verbraucherschutzministerkonferenz hervorgeht. Der Bund sollte demnach eine sogenannte „herstellerbezogene Abgabe“ prüfen. Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. 

Die Verbraucherschutzministerkonferenz unter dem Vorsitz Bayerns hatte vergangene Woche in Regensburg getagt. Die neun Bundesländer, die eine Steuer auf Softdrinks fordern, sind Brandenburg, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen.

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