Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bei schlechtem Handynetz die
Zahlungen an ihren Mobilfunkanbieter mindern oder auch ihren Vertrag
außerordentlich kündigen können. Ein entsprechender Rechtsanspruch gilt schon seit 2021. Jetzt hat die Bundesnetzagentur Regeln zur Bewertung von Handynetzen vorgelegt, da bislang eine konkrete Definition der schlechten Leistung fehlte. Behördenchef Klaus Müller hat ein Messtool angekündigt, mit dem
die Kunden die Qualität im Mobilfunk „prüfen und nachweisen“ können
sollen.
„Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist“, sagte Müller. Ein genaues Datum dafür nannte er noch nicht.
Anbieter müssen in ihren Mobilfunktarifen einen geschätzten Maximalwert für die Datenübertragung angeben. Wenn ein Handynutzer auf dem Land von diesem Wert weniger als zehn Prozent bekommt, soll er künftig Anspruch auf Minderung haben – wie hoch die genau ist, muss er mit seinem Anbieter oder gerichtlich klären. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Handynutzer müssen für einen Nachweis 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen durchführen.
Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur können nun Marktteilnehmer und Verbraucherschützer Stellung nehmen. Wann das Regelwerk final beschlossen wird, ist noch unklar.
Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bei schlechtem Handynetz die
Zahlungen an ihren Mobilfunkanbieter mindern oder auch ihren Vertrag
außerordentlich kündigen können. Ein entsprechender Rechtsanspruch gilt schon seit 2021. Jetzt hat die Bundesnetzagentur Regeln zur Bewertung von Handynetzen vorgelegt, da bislang eine konkrete Definition der schlechten Leistung fehlte. Behördenchef Klaus Müller hat ein Messtool angekündigt, mit dem
die Kunden die Qualität im Mobilfunk „prüfen und nachweisen“ können
sollen.
„Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist“, sagte Müller. Ein genaues Datum dafür nannte er noch nicht.