Der republikanische US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump verklagt den Fernsehsender CBS wegen eines Interviews, das der Sender Anfang Oktober mit Trumps demokratischer Konkurrentin Kamala Harris ausgestrahlt hat. Die Klage wurde vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas eingereicht.
In der Klage wird das Interview in der Nachrichtensendung 60 Minutes als irreführend bezeichnet. Zu einer Frage nach dem Krieg zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas hatte CBS an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zwei verschiedene Ausschnitte ihrer Antwort gesendet. Daraufhin erhoben Trumps Anhänger Vorwürfe, CBS habe Harris absichtlich in einem vorteilhafteren Licht dargestellt. Trumps Anwälte forderten die Herausgabe des vollständigen Interviewtranskripts, was CBS jedoch ablehnte. Der Sender wies die Manipulationsvorwürfe zurück und erklärte, dass eine solche Segmentierung üblich sei, um den zeitlichen Rahmen der Sendung einzuhalten.
In der Klage fordert Trump jetzt Schadensersatz in Höhe von rund zehn Milliarden US-Dollar, laut Wall Street Journal mit der Begründung, dass CBS versuche, Harris zum Wahlsieg zu verhelfen.
Auf diese sieben Swing-States kommt es
an
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Wisconsin
10 Wahlleute
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Michigan
15 Wahlleute
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North Carolina
16 Wahlleute
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Pennsylvania
19 Wahlleute
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Nevada
6 Wahlleute
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Georgia
16 Wahlleute
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Arizona
11 Wahlleute
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CBS: Trump wollte kein eigenes Interview
Trump hat bereits gedroht, dem Sender im Falle seiner Wiederwahl die Sendelizenz zu entziehen. CBS hatte mitgeteilt, dass Trump ein eigenes geplantes Interview mit 60 Minutes abgelehnt habe – ein Bruch mit einer jahrzehntelangen Tradition von Wahlkampagnen in den USA.
Hinter der Wahl eines Gerichtes in Texas könnte dabei das Kalkül stecken, dass der Fall einem konservativen Richter zugewiesen wird. Die Erfolgsaussichten gelten dennoch als gering; Beobachter sehen darin vielmehr einen politischen Schachzug kurz vor der Präsidentschaftswahl.
Denn in der Vergangenheit haben US-Gerichte Medien umfassende
redaktionelle Freiheiten zugesprochen. Diese sind durch den ersten
Verfassungszusatz der US-Verfassung, der die Pressefreiheit explizit
schützt, besonders stark abgesichert. CBS argumentierte in diesem
Zusammenhang, dass redaktionelle Entscheidungen Teil der
journalistischen Freiheit seien.
Trump hat Medien immer wieder angegriffen
Bereits vor und während seiner ersten Präsidentschaft hatte Trump immer wieder Medien angegriffen und Journalisten verbal bedroht, seine Anhänger gegen die Medien aufgehetzt, Journalisten als „Feind des Volkes“ beschimpft und ihnen „Fake-News“ vorgeworfen. Seine eigene Pressesprecherin Kellyanne Conway rechtfertigte Unwahrheiten als „alternative Fakten“.
Trump ließ zudem missliebige Reporter von Pressekonferenzen des Weißen Hauses ausschließen. Laut einem Bericht der Washington Post ließ Trump die Telefone einiger ihrer Reporter überwachen, die zu russischen Einflussversuchen auf die US-Wahl 2016 recherchierten.
Die US-Präsidentschaftswahl findet am 5. November statt. In einigen Bundesstaaten kann schon deutlich früher per Brief oder auch in Person gewählt werden. Unter anderem wegen des vergleichsweise komplizierten Wahlverfahrens in den USA wird mit einem knappen Ausgang gerechnet.
Der republikanische US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump verklagt den Fernsehsender CBS wegen eines Interviews, das der Sender Anfang Oktober mit Trumps demokratischer Konkurrentin Kamala Harris ausgestrahlt hat. Die Klage wurde vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas eingereicht.
In der Klage wird das Interview in der Nachrichtensendung 60 Minutes als irreführend bezeichnet. Zu einer Frage nach dem Krieg zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas hatte CBS an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zwei verschiedene Ausschnitte ihrer Antwort gesendet. Daraufhin erhoben Trumps Anhänger Vorwürfe, CBS habe Harris absichtlich in einem vorteilhafteren Licht dargestellt. Trumps Anwälte forderten die Herausgabe des vollständigen Interviewtranskripts, was CBS jedoch ablehnte. Der Sender wies die Manipulationsvorwürfe zurück und erklärte, dass eine solche Segmentierung üblich sei, um den zeitlichen Rahmen der Sendung einzuhalten.