US-Präsident Donald Trump hat die Aufhebung eines Großteils der Dekrete seines Amtsvorgängers Joe Biden in Aussicht gestellt. Jedes von Biden mit einer mechanischen Signaturhilfe unterzeichnete Dokument, „was schätzungsweise 92 Prozent von ihnen waren, ist hiermit gekündigt und hat keine weitere Gültigkeit oder Wirkung“, teilte Trump auf sozialen Netzwerken mit. Der sogenannte Autopen sei unrechtmäßig genutzt worden, behauptete er. Belege oder Details nannte Trump nicht.
Die konkreten Folgen der Mitteilung waren zunächst unklar. Der konservative Rechtsexperte Ed Whelan teilte in Onlinediensten mit, Trump stehe es frei, Dekrete seines Vorgängers umzukehren. Das gelte, egal ob er sie mit einem Unterschriftenautomaten signiert habe oder nicht. Bei jeglichen anderen Dokumenten, etwa Gesetzestexten oder Begnadigungen, habe der US-Präsident diese Befugnis jedoch nicht.
Unterschriftenautomaten sind bei Präsidenten erlaubt
Mehrere US-Präsidenten haben in der Vergangenheit bereits Unterschriftenautomaten genutzt. Das US-Justizministerium hatte im Jahr 2005 mitgeteilt, der US-Präsident müsse Gesetze nicht per Hand unterschreiben und könne stattdessen einen Beamten anweisen, die Unterschrift anzubringen – etwa mit einem Unterschriftenautomaten.
Trump und die Republikaner unterstellen Biden jedoch, gegen Ende seiner Amtszeit zu gebrechlich gewesen zu sein, um das Präsidentenamt auszuüben. Sie werten die mutmaßliche Nutzung des Autopens als Zeichen für die Schwäche seines Vorgängers und werfen dessen Mitarbeitern vor, die Signaturhilfe teils ohne das Wissen des damaligen US-Präsidenten genutzt zu haben. In einer Galerie im Weißen Haus mit Porträts der US-Staatschefs hat Trump sogar statt eines Fotos von Joe Biden ein Bild eines Autopen aufhängen lassen.
Biden selbst hatte die Anschuldigungen früh als „lächerlich und falsch“ zurückgewiesen. „Lassen Sie mich eines klarstellen: Ich habe während meiner Präsidentschaft die Entscheidungen getroffen“, hieß es in einer Mitteilung, die US-Medien vorlag. „Ich habe über Begnadigungen, Dekrete, Gesetze und Bekanntmachungen entschieden.“