US-Bananenkonzern: Chiquita wegen Unterstützung von Paramilitärs verurteilt

Der US-Bananenkonzern Chiquita ist wegen seiner Verbindungen zu einer paramilitärischen Gruppe in Kolumbien erneut zu Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt worden. Das Unternehmen muss 38,3 Millionen Dollar an die Familien von acht kolumbianischen Männern zahlen, die von der paramilitärischen Gruppe Vereinigte Selbstverteidigungskräfte Kolumbiens (AUC) getötet wurden. Das entschied ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Florida.

Chiquita habe die AUC wissentlich finanziell unterstützt, was ein vorhersehbares Schadensrisiko dargestellt habe, teilte das Gericht mit. Dabei habe das Unternehmen nicht nachweisen können, dass es sich bei den Zuwendungen um Schutzgelder handelte, mit denen eine unmittelbare Bedrohung des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter abgewendet werden sollte. Eine Stellungnahme von Chiquita zu dem Urteil lag zunächst nicht vor.

Chiquita war bereits 2007 wegen
ähnlicher Vorwürfe zu einer Geldstrafe von 25 Millionen Dollar
verurteilt worden. Das Unternehmen hatte sich damals schuldig
bekannt, zwischen 2001 und 2004 Schutzgelder für die Sicherheit
seiner Beschäftigten gezahlt zu haben.

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Der US-Bananenkonzern Chiquita ist wegen seiner Verbindungen zu einer paramilitärischen Gruppe in Kolumbien erneut zu Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt worden. Das Unternehmen muss 38,3 Millionen Dollar an die Familien von acht kolumbianischen Männern zahlen, die von der paramilitärischen Gruppe Vereinigte Selbstverteidigungskräfte Kolumbiens (AUC) getötet wurden. Das entschied ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Florida.

Chiquita habe die AUC wissentlich finanziell unterstützt, was ein vorhersehbares Schadensrisiko dargestellt habe, teilte das Gericht mit. Dabei habe das Unternehmen nicht nachweisen können, dass es sich bei den Zuwendungen um Schutzgelder handelte, mit denen eine unmittelbare Bedrohung des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter abgewendet werden sollte. Eine Stellungnahme von Chiquita zu dem Urteil lag zunächst nicht vor.

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