Dieses Urteil kommt genau zur richtigen Zeit. Für die politische Debatte, in der leider die dringend benötigte Erhöhung der Lebensarbeitszeit von den Sozialdemokraten zum Tabu erklärt wird, sind Impulse hochwillkommen. Das Bundesverfassungsgericht liefert mit einem frisch verkündeten Urteil wichtige Denkanstöße. Der Erste Senat hat die überholte Altershöchstgrenze für sogenannte Anwaltsnotare gekippt. Nach einer Übergangszeit bis zum 30. Juni 2026 ist Schluss damit, dass jene, die im Hauptberuf Anwalt sind, ihr Notarsamt automatisch mit Vollendung des 70. Lebensjahres verlieren.
Die unmittelbare Wirkung des Urteils ist zwar begrenzt, schon deshalb weil für die hauptberuflichen „Nur-Notare“ alles beim Alten bleibt. Denn um deren Rechte ging es in der Verfassungsbeschwerde nicht. Der Gesetzgeber ist künftig auch nicht gezwungen, für Anwaltsnotare komplett auf Altersregelungen zu verzichten. Das Verfassungsgericht erwähnt explizit verschiedene Optionen, etwas die Möglichkeit individueller Tauglichkeitsprüfungen. Diese wären allerdings mit einigem Aufwand verbunden und würden vermutlich neue Klagen nach sich ziehen.
Doch anstatt die Spielräume des Urteils für neue Regulierung auszuloten, wären Politik und Fachverbände gut beraten, sich die Ausführungen des Verfassungsgerichts zur Berufsfreiheit zu Gemüte zu führen. So wird gern übersehen, dass dieses Grundrecht in doppelter Hinsicht schützt: Berufsfreiheit hat eine wirtschaftliche Dimension, und es dient zugleich der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Deswegen ziele die Berufsfreiheit auf eine „möglichst unreglementierte berufliche Betätigung“, hebt das Bundesverfassungsgericht hervor.
Bedauerlicherweise wird diese für Beschäftigung und Wachstum zentrale Botschaft von der Politik seit Jahren nicht ernst genug genommen. Gerade jetzt, da es um die Sicherung des Rentensystems geht, sollte nicht länger mit ideologischen Scheuklappen über die Lebensarbeitszeit diskutiert werden. Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Das Bundesverfassungsgericht hat daraus Freiheitsgewinne abgeleitet. Die Politik sollte sich an dieser Sichtweise ein Beispiel nehmen.