Urteil gegen Sean Combs: Vier Jahre, come on

Am Anfang, als die Anklage bekannt geworden war, war immer wieder von „lebenslänglich“ die Rede gewesen. Lebenslänglich, wenn die Jury ihn, Sean Combs, den Rap-Superstar und Unternehmer, der Bildung einer kriminellen Vereinigung, des Menschenhandels und der Prostitution über Staatsgrenzen hinweg für schuldig befunden hätte. Doch Combs, besser bekannt als P. Diddy, ist am Freitag am Southern District Court of New York, einem Bundesgericht, zu 50 Monaten Haft verurteilt worden, das sind vier Jahre und zwei Monate. 

Da er schon seit 13 Monaten in Haft ist, bleiben ziemlich genau drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre gefordert, Combs Anwaltsteam 14 Monate, der als korrekt und besonnen geltende Richter Arun Subramanian war erwartungsgemäß in der Mitte gelandet, missbilligte in seiner Urteilsbegründung aber, dass Combs seine Schuld zu keinem Zeitpunkt eingestanden habe.

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