Urteil gegen Handelspolitik: „Die Entscheidung bedeutet keine Entwarnung“

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle gekippt. Sie basierten ⁠auf einem für nationale Notstände gedachten Gesetz. Die Richter bestätigten am Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen eine ‌Entscheidung einer niedrigeren Instanz, wonach der republikanische Präsident mit der Anwendung des Gesetzes aus dem Jahr 1977 seine Befugnisse überschritten habe. ‌Geklagt hatten ‌von den Zöllen betroffene Unternehmen sowie zwölf US-Bundesstaaten. Ökonomen schätzen, dass die auf Grundlage dieses Gesetzes eingenommenen Zölle von mehr als 175 Milliarden Dollar nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssen.

Die ⁠US-Verfassung räumt dem Kongress und nicht dem Präsidenten die Befugnis zur Erhebung von Zöllen ein. Trump hatte sich jedoch auf den „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) ⁠berufen, um die ‌Einfuhrabgaben ohne Zustimmung des Kongresses zu verhängen. Das Gesetz erlaubt dem Präsidenten, den Handel in einem nationalen Notstand zu regulieren, wurde aber ⁠bislang für ⁠Sanktionen und nicht für Zölle genutzt. Trump hatte die Zölle als ⁠entscheidend für die wirtschaftliche ⁠Sicherheit der USA bezeichnet.

Schon während der Anhörung Anfang November äußerten mehrere Richter, darunter auch konservative, Zweifel an der Argumentation der Regierung. Sie hinterfragten, ob nahezu alle wichtigen Handelspartner der USA als Sicherheitsrisiko gelten könnten. In ihrer Entscheidung argumentierten die Richter, dass sich die Vereinigten Staaten nicht im Krieg mit allen betroffenen Ländern befänden, daher könne die Maßnahme auch nicht auf Kriegsbefugnisse gestützt werden. In Friedenszeiten habe der Präsident nicht die Autorität, Zölle zu verhängen.

Bessent will Alternativen prüfen

Der US-Präsident hatte sich unter anderem bei den erstmals Anfang April angekündigten länderspezifischen Zöllen auf das Notstandsgesetz berufen, die Dutzende Handelspartner der USA betreffen. Danach räumte seine Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den Vereinigten Staaten verhandeln können. In der Folge veränderten sich einige der Zollsätze, unter anderem im Fall der EU gelang ein Abkommen. Seit Anfang August gilt ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA.

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Es war zunächst nicht klar, wie sich die Gerichtsentscheidung auf US-Zölle auswirkt, die im Rahmen solcher Handelsabkommen vereinbart wurden. Unklar war zunächst auch, ob Unternehmen Rückerstattungen für bereits gezahlte Abgaben erhalten. Beobachter und Richter warnten in der Vergangenheit vor einem möglichen bürokratischen „Chaos“, sollte die Regierung verpflichtet werden, Milliardenbeträge auszuzahlen.

US-Finanzminister Scott Bessent kündigte an, die Regierung werde andere ‌rechtliche Begründungen prüfen, um möglichst viele der Zölle beizubehalten. Trump selbst hatte für den Fall einer Niederlage vor Gericht einen „Plan B“ in Aussicht gestellt. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs zu seinen Zöllen bezeichnete er Insidern zufolge als „Schande“. Dies habe er während eines Treffens mit US-Gouverneuren gesagt, sagen mit der Angelegenheit vertraute Personen. Das Weiße Haus kündigt für 18.45 Uhr deutscher Zeit eine Pressekonferenz mit dem US-Präsidenten an. Dabei werde er sich zur Entscheidung des Supreme Court äußern, heißt es.

Schumer: „Sieg für den Geldbeutel jedes amerikanischen Verbrauchers“

Mehrere US-Politiker haben erleichtert auf die Entscheidung reagiert. Der Minderheitsführer der Demokraten im Senat, Chuck Schumer, bezeichnete Trumps Schlappe als „Sieg für den Geldbeutel jedes amerikanischen Verbrauchers“. Er forderte ein Ende des Handelskriegs. Mike Pence, der in Trumps erster Amtszeit Vizepräsident war, nannte die Entscheidung einen „Sieg für das amerikanische Volk und ein Erfolg für die in der Verfassung der Vereinigten Staaten verankerte Gewaltenteilung.“ Familien und Unternehmen könnten nun aufatmen, schrieb der Republikaner auf X.

Der Demokrat Ro Khanna betonte, dass kein Präsident über der Verfassung stehe. „Bei diesen Zöllen ging es nicht um Sicherheit – sie waren eine Steuer für Familien und kleine Unternehmen, um einen rücksichtslosen Handelskrieg zu finanzieren“, warf der Kongressabgeordnete Trump vor.

EU sieht USA am Zug

Die EU sieht nach dem Urteil die US-Regierung am Zug. Man stehe in engem Kontakt mit der US-Regierung, um zu erfahren, wie diese nun reagieren wolle, teilte ein Kommissionssprecher mit. „Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks sind auf Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen. Wir setzen uns daher weiterhin für niedrige Zölle ein und arbeiten auf deren Senkung hin.“

Das Europäische Parlament arbeitet zurzeit an der Umsetzung des Zollabkommens aus dem Sommer. „Da ein Großteil der sogenannten gegenseitigen Zölle auf der nun beanstandeten gesetzlichen Grundlage beruht, können weder die US-Regierung noch die Europäische Union einfach zur Tagesordnung übergehen“, teilte Bernd Lange, der Vorsitzende des Handelsausschusses des Parlaments, mit. Er berief eine Sondersitzung des Verhandlungsteams und des Rechtsdienstes des EU-Parlaments für den Montag ein.

Ökonomen bewerteten die Entscheidung in ersten Reaktionen zurückhaltend. „Die Entscheidung ist natürlich ein Schlag ins Gesicht für Donald Trump“, sagte der ING-Chefvolkswirt Carsten Brzeski. „Allerdings sollten die ‌amerikanischen Handelspartner keine ‌neuen Hoffnungen hegen, dass sich die Handelspolitik der US-Regierung jetzt schlagartig ändern würde.“ Die Regierung habe andere Möglichkeiten, um ⁠Zölle zu erheben und Druck auf Handelspartner auszuüben.

US-Börsen steigen, deutsche Verbände skeptisch

Für die EU werde sich die Frage stellen, ob man ⁠nach dem Grönland-Konflikt ‌das US-EU-Handelsabkommen weiterhin auf Eis legen möchte. Dabei gelte zu beachten, dass die in ⁠diesem Abkommen abgesprochenen ⁠Zölle nicht vom heutigen Urteil betroffen seien. „Auch nach ⁠dem heutigen Urteil wird für Donald Trump weiterhin gelten, dass ‌Zölle das schönste Wort im englischen Wörterbuch sind“, sagte Brzeski. Die Auswirkungen auf ‌Kapitalmarkt und Unternehmen dürften begrenzt sein, kommentierte auch Sandra Ebner von Union Investment. „Wir halten es ‌für sehr unwahrscheinlich, dass die Zölle nun wegfallen. Im Gegenteil: Faktisch dürfte sich kaum etwas ändern.“

Auch der Maschinenbauverband VDMA teilte mit, er begrüße das Urteil ‌des Obersten Gerichtshofs ‌als „wichtiges Signal für regelbasierten Handel und Rechtssicherheit.“ Trotzdem bleibe die Unsicherheit für europäische Unternehmen bestehen. Die praktischen Auswirkungen der Entscheidung seien noch nicht absehbar. US-Präsident Donald Trump verfüge über mehrere alternative ⁠Rechtsgrundlagen, um globale Zölle zu verhängen. „Wir befürchten daher, dass ein 15-Prozent-Zollsatz für EU-Importe zeitnah
wieder eingeführt wird.“ „Die Entscheidung bedeutet keine Entwarnung“, sagte auch der Präsident des Bundesverbandes Außenhandel, Großhandel, Dienstleistungen (BGA), Dirk Jandura, ⁠am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. Die Rückabwicklung bereits entrichteter Zölle sei rechtlich wie administrativ zudem äußerst komplex. „Auch nach der heutigen Entscheidung ist daher nicht mit einer schnellen oder unbürokratischen Erstattung zu rechnen“, sagte ‌Jandura.

Die US-Börsen stiegen nach dem Zollurteil des Obersten Gerichtshofs. Der Dow-Jones-Index der Standardwerte drehte danach ins Plus und gewann ‌0,6 Prozent auf 49.712 Punkte. Der breiter gefasste S&P 500 stieg um 0,7 Prozent auf 6909 Zähler, der Index der ‌Technologiebörse Nasdaq kletterte um ‌bis zu 0,9 Prozent auf 22.880 Zähler. Nach der ⁠Gerichtsentscheidung stiegen Aktien auf breiter Front. Gefragt waren vor allem Papiere von ‌Autoverkäufern, Möbelfirmen sowie Schuh- und Spielzeugherstellern. Da das Urteil die Zölle nicht ‌grundsätzlich in Frage stelle und darüber hinaus die US-Regierung weitere Optionen für Einfuhrgebühren besitze, nehme man an den Finanzmärkten den Richterspruch relativ gelassen zur Kenntnis, sagte der Chefvolkswirt der VP Bank, Thomas Gitzel.

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