Urheberrecht: Verlag Penguin Random House klagt gegen ChatGPT-Entwickler OpenAI

Der Verlag Penguin Random House hat eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gegen OpenAI, den Entwickler des KI-Chatbots ChatGPT, eingereicht. „Die Verlagsgruppe sieht die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe ‚Der kleine Drache Kokosnuss‘ verletzt“, erklärte das Unternehmen am Dienstag. Es gebe „klare Indizien“ dafür, dass Siegners Werke „unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt wurden“.

„Bereits auf einfache Eingaben gibt ChatGPT Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken von Ingo Siegner in erkennbarer Form wieder“, führte der Verlag aus. Auch erzeuge das Programm Illustrationen der Figur des kleinen Drachen, „die dem Original zum Verwechseln ähneln“, und mache Vorschläge „zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes“.

Die Klage zieht nach Angaben von Penguin Random House auch darauf ab, Transparenz für Leserinnen und Leser zu schaffen: „Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen soll künftig verhindert werden, dass menschliche Autorennamen für Inhalte verwendet werden, die maßgeblich von einer KI generiert wurden.“

OpenAI habe auf die Aufforderung zur Unterlassung und Auskunftserteilung nicht reagiert. Daher habe der Verlag am vergangenen Freitag Klage beim Landgericht München eingereicht. Sie richtet sich gegen den EU-Sitz des US-Unternehmens in Irland.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte den Schritt. „Der Konflikt um Urheberrechte im KI-Zeitalter ist längst kein Randthema mehr“, erklärte Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „Immer mehr Kreative und Rechteinhaber gehen juristisch gegen die Nutzung ihrer Werke vor.“ Es müsse nun gerichtlich geklärt werden, wo unzulässige Übernahmen beginnen.

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