Unwetter: Justizministerium blockt im Kontext Pflichtversicherung pro Elementarschaden

Trotz der schweren Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland sieht das
Bundesjustizministerium eine Pflichtversicherung für Elementarschaden
weiterhin kritisch. Eine solche Versicherungspflicht wäre für viele
Haushalte „mit drastischen finanziellen Mehrbelastungen verbunden“,
sagte eine Ministeriumssprecherin. Eine solche Versicherung könnte nicht verhindern, dass solche Elementarschaden-Großereignisse eintreten. Die Kosten
für die Gebäudeversicherung würden sich für die meisten Hausbesitzer
deutlich erhöhen.

Damit sind die Chancen auf eine von den Ländern geforderte
Bundesregelung in dieser Legislaturperiode nur gering. Die Ministeriumssprecherin verwies darauf, dass die 16
Bundesländer jeweils einzelne Regelungen für eine
Pflichtversicherung beschließen könnten. Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte, dass es Vorbehalte gebe. „Ich sehe
diese Verpflichtung nicht“, sagte er. „Eigentum ist in Deutschland jetzt schon für viele
Menschen (…) zu teuer, sehr teuer, Eigentum wäre danach
weitaus teurer.“

Bei Elementarschaden handelt es sich um Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden – also etwa Hagel, Sturm ab Windstärke acht, Überschwemmung, Erdbeben,
Erdsenkung oder Schneedruck. In Deutschland sind laut Gesamtverband der
Versicherer (GDV) etwas mehr als 50 Prozent aller Privathäuser gegen Elementarschäden
wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Die
Quoten sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich – am höchsten ist sie in
Baden-Württemberg mit 94 Prozent, am niedrigsten in Bremen mit 31 Prozent.

Wüst nimmt Kanzler Scholz in die Pflicht

Den Streit um eine Pflichtversicherung für Gebäudeschäden
etwa durch Hochwasser gibt es seit Jahren. Auch in der großen
Koalition von Union und SPD bis 2021 wurde dazu keine
Entscheidung getroffen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will
dieser Woche aber erneut einen Antrag einbringen. Die Länderchefs wollen am 20. Juni mit Bundeskanzler Olaf Scholz über
die mögliche Einführung einer Pflichtversicherung beraten. Bis dahin
soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Ergebnisse zur Beratung
erarbeiten.

NRW-Ministerpräsident
Hendrik Wüst forderte nun nachdrücklich, dass die Bundesregierung unter Kanzler Scholz eine Pflichtversicherung für
Elementarschäden einführt. „Ich habe die klare Erwartung, dass
Olaf Scholz jetzt zu seinem Wort steht und eine Pflichtversicherung für
Elementarschäden einführen wird“, sagte Wüst. Deutschland
werde sich an Extremwetterereignisse als Teil des Alltags gewöhnen
müssen. „Eine Pflichtversicherung für Elementarschäden wäre
jetzt die richtige finanzielle Schadensvorsorge.“ Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, die
Länder seien sich in der Frage „sehr, sehr einig“. Es stocke aber beim
Bund.

Die Linke forderte bei einer solchen Pflichtversicherung eine Aussetzung der Schuldenbremse. Um vor
Unwägbarkeiten besser zu schützen, sei eine solidarische Versicherung
mit bezahlbaren Beiträgen nötig, sagte Parteichef Martin Schirdewan. Zur Schuldenbremse verwies er auf mögliche Ausnahmen
nach Artikel 115 Grundgesetz.

Trotz der schweren Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland sieht das
Bundesjustizministerium eine Pflichtversicherung für Elementarschaden
weiterhin kritisch. Eine solche Versicherungspflicht wäre für viele
Haushalte „mit drastischen finanziellen Mehrbelastungen verbunden“,
sagte eine Ministeriumssprecherin. Eine solche Versicherung könnte nicht verhindern, dass solche Elementarschaden-Großereignisse eintreten. Die Kosten
für die Gebäudeversicherung würden sich für die meisten Hausbesitzer
deutlich erhöhen.

Damit sind die Chancen auf eine von den Ländern geforderte
Bundesregelung in dieser Legislaturperiode nur gering. Die Ministeriumssprecherin verwies darauf, dass die 16
Bundesländer jeweils einzelne Regelungen für eine
Pflichtversicherung beschließen könnten. Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte, dass es Vorbehalte gebe. „Ich sehe
diese Verpflichtung nicht“, sagte er. „Eigentum ist in Deutschland jetzt schon für viele
Menschen (…) zu teuer, sehr teuer, Eigentum wäre danach
weitaus teurer.“

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