Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26).
Gericht: Fürs „Unterstützen“ einer Partei reicht es schon, dass man diese nicht ablehnt
Der Begriff des „Unterstützens“, meint das Gericht, lasse sich „aus Sicht des verständigen Durchschnittsrezipienten zwanglos ohne das Vorhandensein eines dem Beweis zugänglichen Elements definieren“. Für das „Unterstützen“ einer Partei oder Gruppierung sei es bereits ausreichend, „wenn davon ausgegangen werden kann, dass der als ,Unterstützer’ Bezeichnete dieser eine nicht ablehnende Haltung gegenüber aufweist“. Es sei auch „problemlos denkbar“, dass jemand als „Unterstützer“ einer Partei angesehen werde, „ohne, dass er dieser in irgendeiner Form eine tatsächliche Zuwendung zukommen lässt“.
Theo Müller hatte mehrfach darauf verwiesen, dass er die AfD nicht unterstütze. Er sei nicht Mitglied der AfD und wolle auch keines werden, er sei Mitglied der CSU. Er unterstütze die AfD nicht, auch nicht finanziell (F.A.Z. vom 30. Januar). In einem Interview mit der NZZ vor zwei Jahren hatte er die Bundessprecherin der AfD als Freundin der Familie bezeichnet. Auf diese persönliche Bekanntschaft rekurrierte Campact bei der bundesweit gegen Müller gestartete Plakataktion.
Müller: Werde Campact beim nächsten Fest die Gästeliste zur Genehmigung einreichen
Das Landgericht Hamburg, sagte Theo Müller auf Anfrage der F.A.Z., habe es „bedauerlicherweise abgelehnt, Campact zu untersagen, Unwahrheiten zu verbreiten. Aber: Wir leben in einem Rechtsstaat – Gott sei dank –, und haben diesen Spruch zu akzeptieren.“ Weitere rechtliche Schritte werde er nicht ergreifen, sondern sich wieder voll und ganz aufs Geschäft konzentrieren. Außerdem „gelobe“ er, „bei der nächsten Feierlichkeit, die Gästeliste vorher bei Campact und Kollegen zur Genehmigung einzureichen“.
„Wir hatten in dem Antrag dargelegt, dass Herr Müller in einem Interview mit der NZZ aus dem Jahr 2024 klar erklärt hat, dass er weder Mitglied der AfD sei, noch dieses werden möchte, vielmehr seit 30 Jahren Mitglied der CSU sei und sich hierzu auch ausdrücklich bekenne“, sagte Müllers Anwalt Christian Schertz auf Anfrage der F.A.Z. „Weiterhin haben wir glaubhaft gemacht, dass Herr Müller niemals an die AfD gespendet hat noch sonstwie irgendwelche finanziellen Zuwendungen der Partei hat zukommen lassen. Die solitäre, undifferenzierte, blickfangartige Anprangerung durch Campact auf Plakaten etcetera, Herr Müller unterstütze die AfD, erwies sich damit für uns als unwahre Tatsachenbehauptung. Dass das Gericht die Dinge hier anders bewertet hat, ist in einem Rechtsstaat zu respektieren.“
Source: faz.net