Im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode ist vereinbart, das LkSG durch ein Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung zu ersetzen, das die Richtlinie der Europäischen Union über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.
Die Initiative Lieferkettengesetz hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem die Rückschritte beim Schutz der Menschenrechte als Verstoß gegen das menschenrechtliche Regressionsverbot aus dem Sozialpakt der Vereinten Nationen sowie des Vertrags über die Europäische Union gewertet werden. Gleichzeitig formuliert das Bündnis Vorschläge für das im Koalitionsvertrag vereinbarte „Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung“.
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