Unkrautvernichter: US-Gericht gibt Bayer im Streit via Glyphosat recht

Bei dem Prozess um die mutmaßlich krebserregende Wirkung des Unkrautvernichters Glyphosat hat Bayer einen Erfolg erzielt. Laut einem Bundesberufungsgericht in Philadelphia hat der Tochterkonzern Monsanto nicht gegen die Gesetze im Bundesstaat Pennsylvania verstoßen. 

Der Kläger, der an Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt war, hatte Monsanto einen solchen Verstoß vorgeworfen. Demnach hätte der Konzern einen Warnhinweis vor Krebs auf das Mittel anbringen müssen. In der einstimmigen Entscheidung des Gerichts hieß es, dass dies nach den Bundesvorschriften über einheitliche Etiketten nicht zulässig gewesen wäre.

In früheren Urteilen hatten zwei weitere US-Gerichte anders entschieden als im aktuellen Beschluss. Laut Bayer machen die widersprüchlichen Entscheidungen der Bundesberufungsgerichte eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der
Vereinigten Staaten erforderlich.

Zuvor hatte ein Geschworenengericht in Pennsylvania im Juni dem Kläger recht gegeben, dass dessen
Non-Hodgkin-Lymphom auf den jahrelangen Einsatz des glyphosathaltigen
Unkrautvernichters Roundup bei der Gartenarbeit zurückzuführen sei. Bayer hatte Berufung angekündigt.

In der Vergangenheit wies Bayer die Vorwürfe gegen Glyphosat stets zurück. Mehrere Behörden weltweit bewerteten das Mittel als nicht krebserregend. Die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beurteilte Glyphosat im Jahr 2015 hingegen als „wahrscheinlich krebserregend“. Infolge der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto im Jahr 2018
kam es zu mehreren Klagen gegen Bayer. Bis zum 23. Juli gewann der
Konzern insgesamt 14 von 23 Verfahren. Teils wurde Bayer zu hohen
Strafen verurteilt.

Roundup ist eines der am häufigsten verwendeten Unkrautvernichtungsmittel in den USA

Bei dem Prozess um die mutmaßlich krebserregende Wirkung des Unkrautvernichters Glyphosat hat Bayer einen Erfolg erzielt. Laut einem Bundesberufungsgericht in Philadelphia hat der Tochterkonzern Monsanto nicht gegen die Gesetze im Bundesstaat Pennsylvania verstoßen. 

Der Kläger, der an Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt war, hatte Monsanto einen solchen Verstoß vorgeworfen. Demnach hätte der Konzern einen Warnhinweis vor Krebs auf das Mittel anbringen müssen. In der einstimmigen Entscheidung des Gerichts hieß es, dass dies nach den Bundesvorschriften über einheitliche Etiketten nicht zulässig gewesen wäre.

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