„Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab“: Kaum eine Entscheidung der früheren Ampel war so umstritten wie das neue Gebäudeenergiegesetz. Nun verabreden Union und SPD gravierende Änderungen. Dabei wird eine wichtige Regel gekippt.
Öl- und Gasheizungen sollen nach dem Willen der schwarz-roten Koalition weiter in Wohnhäusern eingebaut werden. Das von der Ampel-Regierung eingeführte Gesetz solle so geändert werden, dass alle Heizungen wieder möglich seien, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) am Abend. „Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab“, versprach er mit Verweis auf den ehemaligen grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck.
Gemeinsam mit SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann stellte er am Dienstagabend die Details der neuen Regelung vor. Demnach einigten sich die Fraktionsführungen auf ein fünfseitiges Eckpunktepapier, das nun noch in Gesetzestexten konkretisiert werden muss.
Das sind die wichtigsten Änderungen beim Heizungsgesetz
Wegfallen soll die bei der Union verhasste Regelung des Ampel-Gesetzes, wonach neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Sie galt bislang für Neubauten in einem Neubaugebiet, für bestehende Gebäude gab es umfassende Übergangsfristen.
Stattdessen soll es eine sogenannte Grüngasquote geben, bei der klimafreundliches Biomethan dem Erdgas beigemischt werden soll. Wird also eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten des Gesetzes ausgetauscht, muss die neue Heizung zu einem ansteigenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff betrieben werden – der sogenannten „Bio-Treppe“.
Ab Jahresbeginn 2029 soll dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen. Den weiteren Anstieg bis 2040 will die Bundesregierung in drei Schritten im Gesetz festlegen.
Weiterhin staatliche Förderung für Wärmepumpen
Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen. Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.
Für Mieter, die keinen Einfluss haben auf die Heizung ihrer Wohnung, soll es einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geben; dazu stehen im Papier aber keinerlei Details.
„Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten“, betonte die Koalition. Insbesondere der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz seit Jahren hinterher. Falls sich 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel weiterhin verfehlt, solle nachgesteuert werden.
Lieferanten werden verpflichtet, anteilig klimafreundliche Gase und klimafreundliches Heizöl in den Verkehr zu bringen, insbesondere Biomethan, Wasserstoff und seine Derivate, synthetisches Methan und Bioöl; diese Quote soll 2028 mit einem Prozent starten.
Gerade bei Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen – ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen.
Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen.
So soll es künftig weitergehen
Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, war Anfang 2024 in Kraft getreten.
Was gefördert wird
Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.
Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen gewesen, so der Bundesverband Wärmepumpe. Ursprüngliche Ausbauziele wurden aber deutlich verfehlt. Der Verband warnte davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse werden könnte.
AFP/dpa/lay
Source: welt.de