Die Union will in Koalitionsgesprächen nach der Bundestagswahl auf einer Rücknahme der Wahlrechtsreform bestehen. „Wir
werden keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, in dem nicht steht, dass die
Wahlrechtsreform wieder abgeschafft wird“, sagte Fraktionsvize Johann Wadephul (CDU) der Neuen
Osnabrücker Zeitung (NOZ). Das sei eine
unabdingbare Voraussetzung für jede künftige Koalition.
Bei der Bundestagswahl Ende Februar greift
erstmals das 2023 von der Ampelkoalition durchgesetzte neue Wahlrecht. Es soll
die Größe des Bundestags reduzieren, der in der derzeitigen Legislaturperiode auf mehr als 730 Abgeordnete angewachsen ist. Dazu werden sogenannte Überhang- und
Ausgleichsmandate abgeschafft. Entscheidend für die Stärke einer Partei im
Parlament soll nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein. Das gilt auch, wenn sie
über die Erststimme mehr Direktmandate geholt hat.
Dann können die Wahlkreisgewinner mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer ausgehen. Dies lehnt die Union strikt ab. Das Bundesverfassungsgericht
wertete die Regelung aber als verfassungskonform. Die geplante Aufhebung der
Grundmandatsklausel stufen die Richterinnen und Richter jedoch als
verfassungswidrig ein, sodass Parteien mit drei Direktmandaten auch weiterhin mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag kommen können.
Union will Zahl der Wahlkreise verringern
Bislang fielen Überhangmandate an, wenn eine Partei über die
Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis
Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten, die anderen Parteien
erhielten dafür Ausgleichsmandate. Das hatte den Bundestag immer weiter vergrößert.
„Wenn eine im Wahlkreis demokratisch gewählte Person am Ende
nicht in den Bundestag kommt, werden sich viele Wähler und Wahlkämpfer geleimt
fühlen“, sagte Wadephul der NOZ mit Blick auf den Entfall der Überhangmandate. Als Alternative wiederholte er den Vorschlag der Union, die Zahl der Wahlkreise zu verringern.