Umweltverbandsklagen: Naturschutz lässt sich hinaus Dauer nicht mit Stillstand erkaufen

Natur ist den Bürgern wichtig, zumindest wenn sie in Umfragen danach gefragt werden. Die Politik möge zerstörte Ökosysteme wiederherstellen und die Natur schützen, wünscht sich eine große Mehrheit. Im Alltag gerät Naturliebe aber schnell an Grenzen. Zwar sind Insektenhotels ein populärer Artikel im Sortiment vieler Gartencenter. Steuern die Insekten jedoch nicht die zugedachte Unterkunft, sondern Wohn- oder Schlafzimmer an, kommen Insektenspray und Fliegenklatsche zum Einsatz.

Auch die schwarz-rote Regierungskoalition hat ein ambivalentes Verhältnis zum Umwelt- und Naturschutz. Verbände, die Bewusstsein und Engagement für Umwelt- und Naturschutz stärkten, seien wichtige Partner, um die Verknappung natürlicher Ressourcen und den Verlust der Artenvielfalt zu meistern, schreibt das Bundesumweltministerium von Carsten Schneider (SPD). Darum bekommen die Verbände Projektzuschüsse. Dieses Jahr sind es rund fünf Millionen Euro.

Schneider in der Zwickmühle

Auf der anderen Seite wollen Union und SPD mit zwei Gesetzesvorhaben Hemmnisse durch Umwelt- und Naturschutz und Blockaden durch die Verbände beseitigen. So soll sichergestellt werden, dass Geld aus dem 500-Milliarden-Euro-Schuldentopf zügig in den Ausbau und die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur fließt. Beschleunigung ist in der Tat bitter nötig, nicht nur beim Ausbau des Schienennetzes. Damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt, müssen auch die Fernstraßen zügig ausgebaut werden, die nun einmal das Rückgrat des Güter- und Personenverkehrs bilden.

Umweltminister Schneider gerät dadurch in die Zwickmühle. Im Bundestag widersprach er zuletzt der „verkehrten Ansicht, dass Umweltrecht Infrastruktur oder wirtschaftliches Handeln behindert“. Aber ist diese Wahrnehmung wirklich so verkehrt? Für sämtliche Industrie- und Wirtschaftszweige gelten Massen an Umweltvorschriften. Für Unternehmen sind diese Regeln belastend und hinderlich. Aber aus gutem Grund: Wasser, Luft, Boden, Artenvielfalt, Ökosysteme und Klima sollen möglichst wenig Schaden nehmen. Da individuelle Kläger mit der Durchsetzung des Umweltrechts überfordert wären, steht Umweltverbänden ein völker- und europarechtlich abgesichertes Verbandsklagerecht zu.

Behörden häufig überfordert

Union und SPD wollen nun Klagen von Umweltverbänden eindämmen, damit Bau und Ausbau des Schienen- und Straßennetzes nicht durch jahrelange Gerichtsverfahren verzögert werden. Schneiders Haus ist hier federführend. Die geplanten Regeln machen es für Umweltverbände beschwerlicher, Gerichtsprozesse gegen große Verkehrsprojekte zu führen. Was das bringt, um die Modernisierung des Verkehrswesens zu beschleunigen, lässt sich nicht pauschal sagen. Bei Großprojekten kommen viele rechtliche und praktische Herausforderungen zusammen. Auch gegen den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) liefen Klagen wegen Verstößen gegen den Natur- und Umweltschutz. Dass der Flughafen mit neun Jahren Verspätung eröffnet wurde, hatte aber andere Gründe. Probleme bereitete vor allem der Brandschutz.

Häufig sind Behörden mit den komplexen Vorschriften und hohen Standards überfordert, die bei der Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben zu beachten sind. Auch kommt es gelegentlich vor, dass Hinweise von Umweltverbänden auf gesetzliche Anforderungen des Naturschutzes nicht ernst genug genommen werden. So war es auch, als ein Umweltverband im Jahr 2013 vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen einen Abschnitt der Küstenautobahn 20 klagte. Die Behörden in Schleswig-Holstein hatten Vorschriften zum Schutz von Fledermäusen missachtet. Die Folge: mehr als zehn Jahre Stillstand.

Zum Wesenskern des Rechtsstaates gehört die Möglichkeit, gegen Gesetzesverstöße vor Gericht zu ziehen. Auch wenn sich Politiker über Klagen von Umweltverbänden empören: Das Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Anlass für die von Schwarz-Rot geplante Verschärfung der Missbrauchsklausel. Umweltverbandsklagen sind weit überdurchschnittlich erfolgreich. Das führt zum eigentlichen Problem: Für den Ausbau des Verkehrsnetzes sind bislang komplexe Abwägungen, auch mit dem Umwelt- und Naturschutz, erforderlich. Diese fehleranfällige Prüfung ist der springende Punkt. Schwarz-Rot hat das erkannt: Zentrale Verkehrsprojekte sollen im Gesetz als Vorhaben „von überragendem öffentlichem Interesse“ eingestuft werden. Umwelt- und Naturschutz müssen dann vor Ort prinzipiell zurückstehen. Darin liegt eine echte Chance, damit Deutschland vorankommt. Naturschutz lässt sich auf Dauer nicht mit Stillstand erkaufen.

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