Rentenniveau, Mütterrente, betriebliche Altersversorgung, Aktivrente, Frühstartrente – wer soll bei all den Fachtermini noch den Überblick behalten? Am Freitag ist das schwarz-rote Rentenpaket nach heftigen Reibereien in der Unionsfraktion dann doch erstaunlich sicher durch den Bundestag gekommen. Was steht in den insgesamt drei Gesetzen? Zentrales Element der Neuregelung ist das Gesetz „zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“.
Das eine Element sorgt dafür, dass die Renten stärker steigen, als es die Rentenformel vorsieht. Eigentlich soll der dort verankerte Nachhaltigkeitsfaktor dafür sorgen, dass die Last aus der Alterung der Gesellschaft nicht nur bei denen hängen bleibt, die mit ihren Beiträgen die ausgezahlten Renten finanzieren. Dieser Faktor wird nun ausgebremst, indem das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent festgezurrt wird. Sonst würde er auf 47 Prozent sinken.
Je höher die Rente, desto größer der Zuwachs
Doch was heißt das überhaupt, Rentenniveau? Der Wert soll verdeutlichen, wie es einem Standardrentner im Vergleich zu einem durchschnittlichen Arbeitnehmer geht, wenn er keine weiteren Einkünfte im Alter hat. Der Wert wird so berechnet: Die verfügbare Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren (nach Krankenversicherungsbeiträgen, vor Steuern) wird ins Verhältnis gesetzt zum verfügbaren Durchschnittseinkommen (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, vor Steuern).
Das von Bärbel Bas (SPD) geführte Arbeitsministerium hat beispielhaft berechnet, was das Festschreiben des Rentenniveaus bedeutet: „Zum 1. Juli 2031 fällt eine Rente von beispielsweise 1500 Euro um etwa 35 Euro pro Monat höher aus.“ Je höher die Rente, umso größer ist in absoluten Beträgen die zusätzliche gewonnene Rente. Gleichwohl wird der Eingriff vor allem unter Verweis auf kleine Renten gerechtfertigt. Doch dazu gäbe es andere Möglichkeiten, die jenseits des Rentenrechts liegen und für den Staat preiswerter wären, solchen Beziehern, die keine anderen Einkünfte haben, ein besseres Leben im Alter zu ermöglichen, etwa einen Freibetrag in der Grundsicherung für die Rente. Die Standardrente beträgt heute übrigens 1835,55 Euro.
Was sich bei der Mütterrente ändert
Den Effekt der abermaligen Ausweitung der Mütterrente für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder beschreibt das Arbeitsministerium am Beispiel der Freundinnen Sarah und Rebecca, die beide 1959 geboren sind. Beide sollen jeweils eine Tochter zur Welt gebracht und dafür drei Jahre im Beruf pausiert haben: „Sarah hat ihre Tochter 1990 geboren, Rebecca drei Jahre später. Diesen Frühling sind beide mit 66 Jahren in Rente gegangen.“ Der einzige Unterschied im Lebensweg sei der Zeitpunkt der Geburt der Töchter. „Und dieser Unterschied führt dazu, dass Rebecca eine um rund 20 Euro monatlich höhere Rente bekommt als Sarah.“ Ab 2027 werde die Erziehungsleistung der beiden Freundinnen gleich bewertet. „Da die Deutsche Rentenversicherung die Mütterrente III erst 2028 technisch umsetzen kann, erhält Sarah die zusätzlichen sechs Monate Kindererziehungszeit für ihre im Jahr 1990 geborene Tochter für das Jahr 2027 im Jahr 2028 rückwirkend ausgezahlt.“
Wer von den beiden Neuregelungen profitiert, ist somit klar: die Rentner und unter diesen insbesondere Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern, die für diese im Beruf pausiert haben. Dafür sollen nicht die Beitragszahler in Haftung genommen werden, sondern die Steuerzahler. Im Jahr 2026 schiebt der Bund ohnehin schon knapp 128 Milliarden Euro in die Rentenkasse. Künftig wird er noch mehr zuschießen müssen: 2028 kommen zehn Milliarden Euro durch die Neuregelungen obendrauf, im Jahr 2040 sogar 20 Milliarden Euro. Gleichwohl schlägt die Alterung der Gesellschaft auch auf die Rentenbeiträge durch. Es wird im Gesetzentwurf vorhergesagt, dass der Rentenbeitrag von heute 18,6 Prozent bis 2040 auf 21,4 Prozent steigen wird.
Die Aktivrente kommt
Der dritte Punkt, der mit diesem Gesetz geändert wird, belastet die Bundeskasse nicht: Künftig können Arbeitnehmer im Rentenalter befristet und ohne sachlichen Grund für den alten Arbeitgeber weiterarbeiten. Das war bisher verboten. Um den Anreiz, länger zu arbeiten, zu erhöhen, gibt es vom kommenden Jahr an die sogenannte Aktivrente.
Diese wird in einem eigenen Gesetz geregelt, das ebenfalls am Freitag angenommen wurde. Dort heißt es: „Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.“ Die Kosten für den Fiskus werden auf 890 Millionen Euro beziffert. Die Ausfälle verteilen sich nach dem üblichen Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden.
Schließlich beschloss der Bundestag am Freitag ein Betriebsrentenstärkungsgesetz. Mit ihm will die Koalition Hindernisse abbauen, „damit in möglichst vielen Unternehmen gute Betriebsrenten selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge der Beschäftigten werden“. Es geht um Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht. Ende 2023 hatten nach Regierungsangaben etwa 18,1 Millionen Beschäftigte eine Anwartschaft bei ihrem aktuellen Arbeitgeber. Die Verbreitungsquote betrug zuletzt knapp 52 Prozent – und war damit leicht rückläufig.
Jedes Kind soll Geld vom Staat bekommen
Noch nicht beschlossen, aber geplant, ist ein Ausbau der dritten Säule der privaten Altersvorsorge. Außerdem die sogenannte Frühstartrente. Vom nächsten Jahr an will der Staat damit beginnen, jedem Kind zum Vermögensaufbau zehn Euro im Monat zur Verfügung zu stellen. Es soll mit dem Jahrgang 2020 beginnen. Anschließend sollen immer mehr Jahrgänge gefördert werden. Am Ende will man alle Kinder zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr unterstützen. Die Koalition will dazu die Dividenden eines Aktienpakets im Wert von zehn Milliarden Euro nutzen. Details zu diesen beiden Punkten soll der Koalitionsausschuss am 10. Dezember beschließen.
Kein Thema war übrigens am Freitag die geplante Rentenreform II. Ursprünglich sollte der Bundestag einen Antrag beschließen, der den Auftrag der neuen Kommission beschreibt. Das zielte nicht zuletzt auf die „Renten-Rebellen“ in der Unionsfraktion. So hat der Koalitionsausschuss vorgegeben, dass die 13 Mitglieder eine längere Lebensarbeitszeit und neue Zu- und Abschläge prüfen sollen – aber auch eine Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung. Letzteres war kaum geeignet, den Widerstand der reformkritischen Abgeordneten zu mindern. Wohl deswegen hat man darauf verzichtet, den Antrag parallel mit dem großen Rentenpaket zur Abstimmung zu stellen.