Nach Trumps Erhöhung des neuen Basiszolls auf 15 Prozent ist in Brüssel die Rede von einem „Bruch des Deals“ mit der EU. Die selbstbewusste Sprache hat einen Grund: Der US-Präsident hat noch weitere Optionen, doch die EU sieht sich in einer besseren Position.
Der amerikanische Handelsbeauftragte Jamieson Greer hatte ein stressiges Wochenende. Er hangelte sich von Fernsehauftritt zu Fernsehauftritt, um eine Botschaft in Richtung europäischer und asiatischer Hauptstädte zu vermitteln: „Wir erwarten, dass unsere Partner die geschlossenen Deals achten“, sagte er bei CBS und bei Fox News.
Nach Trumps Niederlage vor dem Supreme Court, der am Freitag seine bisherige Zollpolitik in Weiten Teilen für verfassungswidrig erklärte, suchte sich der US-Präsident eine neue Rechtsgrundlage, auf deren Basis er einen globalen Zoll von 15 Prozent erheben will. Individuelle Zollsätze für einzelne Länder wie bisher kann er nicht mehr festlegen. Brüssel, das bisher auf ein Abkommen mit den USA gesetzt hatte, steht nun vor der Frage, welche Möglichkeiten Europa hat, sich gegen diese universelle Handelspolitik zu wehren.
Keine 24 Stunden, nachdem Trump am Freitag wütend im Weißen Haus vor die Presse trat und einen globalen Basiszoll von zehn Prozent ankündigte, legte er nach. Nach einer „gründlichen“ Prüfung des Supreme Court Urteils, kam er zu der Erkenntnis, dass er unter der alternativen Rechtsgrundlage auch mehr verlangen kann. So erlaubt es der Trade Act von 1974 dem Präsidenten, für 150 Tage bis zu 15 Prozent Einfuhrzoll zu erheben. Das werde man nun tun, so Trump am Samstag.
In Europa wurde das mit Unmut aufgenommen, denn die neue Grundlage zieht einen höheren Zollsatz als den im vergangenen Jahr im europäisch-amerikanischen Handelsabkommen vereinbarten nach sich. Darin hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Trump einen Einfuhrzoll auf europäische Waren von 15 Prozent ausgehandelt. Der am Samstag verhängte Zoll von 15 Prozent wird allerdings auf die ohnehin geltenden WTO-Zöllen, die die USA erheben, aufgeschlagen. Unter dem Strich wird auf EU-Waren also ein Zollsatz von mindestens 18,1 Prozent auf die meisten Güter und 20,1 Prozent auf Landwirtschaftsprodukte fällig.
„Wir müssen mit der amerikanischen Seite sprechen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz am Samstagabend in der ARD. In der kommenden Woche wird er ohnehin in Washington erwartet. Davor stimme man sich in der EU ab, so der Kanzler.
„Ein Deal ist ein Deal“
Aus Brüssel kamen zunächst zurückhaltende Statements, doch das änderte sich am Sonntag. „Ein Deal ist ein Deal“, hieß es in scharfem Ton von der EU-Kommission. Die derzeitige Situation sei „nicht dienlich“, die im Handelsabkommen des vergangenen Jahres vereinbarten Bedingungen zu erfüllen. „Die EU erwartet, dass die USA ihre Zusagen einhalten.“ Konkret hieße das, dass für europäische Produkte kein höherer Zollsatz gilt, als man vereinbart hatte.
Der Vorsitzende des mächtigen Handelsausschusses des EU-Parlaments, Bernd Lange (SPD), fand am Sonntag ebenfalls deutliche Worte. Die Bedingungen des geschlossenen Zollabkommens „haben sich geändert“, schrieb er auf X. Trumps neuer Basiszoll von 15 Prozent „stellt einen Bruch mit der Vereinbarung mit Europa dar“, sagte er zu Politico.
Das trifft nicht nur auf die Handelsabkommen zwischen der EU und den USA zu. Auch die Deals, die Trump mit Großbritannien oder Japan geschlossen hat, seien dadurch verletzt, sagte Ed Gresser, Vizepräsident des Progressive Policy Institutes in Washington zu WELT.
EU-Politiker Lange will deshalb an diesem Montag dafür sorgen, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des Handelsabkommens erneut ausgesetzt wird. Damit zieht er in letzter Minute die Notbremse, denn am Dienstag wollte der Handelsausschuss eigentlich final grünes Licht geben. Folgen seine Kollegen ihm, dann greift die EU erneut zu jenem scharfen Schwert, das es auch schon nach Trumps Grönland-Eskalation eingesetzt hat. Es war die Aussetzung des eigentlich für die USA vorteilhaften Handelsdeals und die Androhung von Gegenmaßnahmen – die der französische Handelsminister Nicolas Forissier bereits wieder ins Spiel brachte – die Trump zum Einlenken brachte.
Trumps neuer Zoll gilt nur für 150 Tage – das sind seine weiteren Optionen
In Washington schrillen angesichts der selbstbewussten Töne die Alarmglocken. Kein Land habe ihm mitgeteilt, dass ein Deal geplatzt sei, sagte Handelsbeauftragter Greer dem Sender CBS. „Das sind gute Abkommen“, schob er hinterher.
Denn im Weißen Haus dürfte die Erkenntnis eingesetzt haben, dass man zwar alternative Wege finden kann, trotzdem Zölle zu erheben, die aber bei Weitem nicht so gut sind wie die bisherige Rechtsgrundlage des International Emergency Economic Powers Act.
Der globale Basiszoll von 15 Prozent verliert zum einen nach 150 Tagen seine Gültigkeit. Zum Zweiten muss er für alle Länder gleichermaßen gelten. Trump verliert also die Zolldrohung als Instrument, sich andere Länder gefügig zu machen, sei es in Handelsfragen oder bei ganz anderen Themen.
Hinzukommt, dass die von Trump nun herangezogene Section 122 des Trade Acts dem Präsidenten erlaubt, Zölle zu erheben, um Zahlungsbilanzdefizite auszugleichen, nicht Handelsbilanzdefizite. „Es ist also fraglich, ob der 15-Prozent-Zoll vor Gericht standhält“, so Wirtschaftsexperte Gresser.
US-Finanzminister Scott Bessent versuchte sich am Freitag in Einschüchterungsversuchen gegenüber anderen Staaten. Sie sollten besser an den ausgehandelten Abkommen festhalten, sagte er bei Fox News. Andernfalls habe Trump „die Möglichkeit eines kompletten Embargos. Er kann einfach Länder oder ganze Produkte abschneiden“, sagte er.
Allerdings gäbe es nur wenige Länder oder Produktlinien, wo die USA dies schadensfrei tun könnten. Ein vollständiges Embargo gegen die EU könnte das Land allein schon aufgrund wichtiger Medizingüter nicht durchführen. Und ganze Produktlinien auszuschließen, würde der US-Wirtschaft großen Schaden zufügen.
Bleiben also nur noch die angekündigten sektoralen Zölle auf Grundlage der Section 232 des Trade Expansion Acts. Dieses Gesetz dient bereits als Grundlage für die Stahl- und Aluminiumzölle. Hier kann Trump weitere Sektoren in den Blick nehmen, jedoch gelten die Zölle dann für alle Länder.
Auch die von Trump bereits genutzte Section 301 des Trade Acts dürfte sich nicht als Allheilmittel erweisen. Sie erlaubt dem Präsidenten, zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Zölle gegen ein bestimmtes Land zu verhängen. So ist das gegen China bereits geschehen. Das geht aber nur nach intensiver Untersuchung.
Am ehesten schlagkräftig gegen Europa dürfte die Section 338 des Tariff Acts von 1930 werden, die dem Präsidenten erlaubt, Zölle von bis zu 50 Prozent gegen Länder zu erheben, die unfaire Handelspraktiken gegen die USA an den Tag legen. Damit gemeint sind nicht nur Zölle, sondern auch Regulierungen und andere Maßnahmen. Dieses Gesetz könnte also als Rechtsgrundlage dienen, wegen europäischen Regulierungen amerikanischer Firmen hohe Zölle gegen die EU zu verhängen. Angewandt wurde es in der Geschichte der USA noch nie – entsprechend gewagt wäre ein Einsatz.
Gregor Schwung berichtet als außenpolitischer Korrespondent über transatlantische Beziehungen, internationale Entwicklungen und geopolitische Umbrüche mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Ukraine und die USA.
Source: welt.de