Transit: Gericht prüft Brenner-Beschränkungen zum Besten von Lastwagen

Der Schwerverkehr auf der wichtigen Nord-Süd-Achse Brenner ist seit Jahrzehnten ein Streitpunkt zwischen Österreich und den Nachbarländern: Tirol begrenzt seit Jahren punktuell den Straßengüterverkehr über sektorale Fahrverbote, Blockabfertigungen, Nachtfahrverbote, zeitliche Höchstgrenzen für Lkw-Abfertigung und Verschärfungen beim Gefahrgut- und Abgasregime. Ziel für die österreichischen Transitregeln ist die Verringerung von Lärm, Luftschadstoffen, Staus und Unfällen in Alpen- und Ballungsräumen.

Dagegen wehren sich Italien und Deutschland. Die von Italien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingebrachte Klage gegen Österreich wegen der Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wurde am Dienstag in Luxemburg mündlich verhandelt.

Mit der Verhandlung vor dem Gerichtshof erreichte die schier unendliche Angelegenheit rund um den – von Tirol und Österreich georteten – überbordenden Transitverkehr auf der Brennerstrecke mit jährlich fast 2,5 Millionen Lkw-Fahrten einen neuen Höhepunkt. Italien will mit seiner schon im Juli 2024 eingereichten Klage Maßnahmen wie das Lkw-Nachtfahrverbot, das Fahrverbot für „bestimmte schienenaffine Güter“, das Wochenendfahrverbot, das Winterfahrverbot an Samstagen und die Lkw-Blockabfertigung bei Kufstein aufgehoben wissen und sieht einen Verstoß gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs. Italien reichte die Klage entsprechend Artikel 259 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) ein, was ein präzedenzloser Fall war.

Italien sieht sich im Recht

Vizepremier und Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega), der in den vergangenen Jahren im Hinblick auf den Transit gehörig Druck machte, zeigte sich zuversichtlich, dass sein Land Recht bekommen werde. „Die österreichischen Transitmaßnahmen führen zu kilometerlangen Staus, Problemen für den Warenverkehr und zusätzlicher Umweltbelastung.“ Die italienische Regierung sieht darin eine Form unlauteren wirtschaftlichen Wettbewerbs.

Österreich hat sich in enger Abstimmung mit Tirol gegen ein Aus der Anti-Transitmaßnahmen gestemmt und in der Klageerwiderung eine Abweisung beantragt. Man pocht Berichten zufolge – der Schriftsatz blieb unter Verschluss – auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und begründet dies mit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Umwelt sowie mit der Versorgungssicherheit. Demnach liege gerade kein Verstoß gegen den freien Warenverkehr vor.

Unterstützung aus Brüssel

Die EU-Kommission unterstützt Italien indes als Streithelferin in dem Verfahren, wie schon im November 2024 bekannt geworden war. Damit sei die Kommission nicht Mitklägerin im Verfahren, könne aber ihre Sicht der Dinge vor dem EU-Gerichtshof vortragen. Es handle sich dabei um „die übliche Vorgehensweise in Fällen, die auf Artikel 259 AEUV gestützt sind“, hatte es seitens der Kommission geheißen. Ein Verstoß Österreichs gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs wird dabei geltend gemacht, da Maßnahmen wie das Sektorale Fahrverbot, das Nachtfahrverbot, das Winterfahrverbot und die Blockabfertigungen nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

Der Arbeitskreis Alpentransit vertritt Logistikunternehmen und geht davon aus, dass der EuGH die von Österreich praktizierten Anti-Transitmaßnahmen als unzulässig betrachten wird. In der Vergangenheit hatten die Richter in Luxemburg schon zweimal festgestellt, dass das Sektorale Fahrverbot mit EU-Recht unvereinbar ist. Deutschland, die deutsche Wirtschaft und Speditionsverbände sehen dadurch die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts beeinträchtigt: Lieferketten verlängern sich, Kosten steigen, und die Planbarkeit leidet. Insbesondere die Lkw-Staus von bis zu 80 Kilometer an Tagen mit Blockabfertigung seien für alle Beteiligten unzumutbar, heißt es.  Der Warenaustausch innerhalb der Europäischen Union sei dadurch massiv behindert.

Wichtigste Alpenquerung in Europa

Der Brennertransit ist einer der zentralen Engpässe im europäischen Nord-Süd-Verkehr und berührt aus deutscher Perspektive die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Lärmschutz, europäische Rechtsrahmen sowie nachbarschaftliche Beziehungen zu Österreich und Italien.

Ein erheblicher Teil des deutsch-italienischen Güterhandels läuft über die wichtigste Alpenquerung Europas.  Das Verkehrsaufkommen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Ein zentraler Hebel zur Entlastung der Straße könnte der Brenner Basistunnel (BBT) sein, der 2032 in Betrieb gehen dürfte. Zu einer Verkehrsverlagerung auf die Schiene könnte es nach Fertigstellung der Zulaufstrecken in Italien und Österreich kommen – aber nur, wenn die nördlichen Zulaufstrecken in Deutschland leistungsfähig ausgebaut sind.

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