Eine weitere Grenze wird überschritten, indem die Palästinenser einer drakonischen Rechtsprechung ausliefert werden. Wer sich für die Zweistaaten-Lösung einsetzt und dafür kämpft, über dem liegt eine juristisch sanktionierte Todesdrohung
30. März 2026: Angehörige palästinensischer Häftlinge demonstrieren gegen den israelischen Gesetzentwurf, der die Hinrichtung von Palästinensern ermöglichen würde
Foto: Jaafar Ashtiyeh/ Getty Images
Mit dem Öffnen einer kleinen Sektflasche feierte Itamar Ben-Gvir, Israels rechtsextremer Minister für Innere Sicherheit, den von der Knesset gefassten Beschluss, die Todesstrafe für einen Menschen verpflichtend zu vollstrecken, „der den Tod einer Person absichtlich herbeiführt, um einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner mit dem Ziel zu schaden, die Existenz Israels zu beenden“.
Diesem Wortlaut zufolge soll das Gesetz ausschließlich für Palästinenser gelten, weder für Soldaten, die im Gazastreifen willkürlich töten, noch für jüdische Siedler, die Gleiches in der Westbank tun. Letztere haben in den vergangenen Jahren hunderte Palästinenser im Westjordanland umgebracht, wenn sie ihr Land und ihre Häuser nicht freiwillig aufgeben wollten.
Am Ort des Geschehens oder auf der Flucht getötet
Es ist zu vermuten, das Gesetz über die Todesstrafe kam gerade jetzt als „Präventivmaßnahme“ zustande, weil – einigen Analysten zufolge – der bislang weitgehend passive Widerstand in der besetzten Westbank bald in einen Aufstand münden kann. Schon jetzt herrscht dort ein diskriminierendes Doppelrecht: Während für die Siedler die israelische Zivilgesetzgebung gilt, stehen die Palästinenser unter Militärrecht.
Wie der ehemalige Außenminister Avigdor Lieberman betonte, beendet das jetzige Gesetz einen Zustand, wonach „palästinensische Terroristen“ bislang hoffen konnten, „beim nächsten Gefangenenaustausch freizukommen“. Das ist eine aus der Luft gegriffene Behauptung, denn die israelischen Sicherheitsorgane versuchten in der Vergangenheit gar nicht erst, Terroristen festzunehmen und der Gerichtsbarkeit zuzuführen. Sie wurden noch am Ort des Geschehens oder auf der Flucht getötet.
Zweifelhaft ist auch, ob das Gesetz – wie es in seiner Begründung heißt – Anschläge auf israelische Soldaten oder Bürger überhaupt verhindern kann. Palästinensische Attentate sind bekanntlich Selbstmordattentate. Der Beschluss hebt ein Moratorium auf, wonach die Todesstrafe seit der Verurteilung Adolf Eichmanns 1962 nicht mehr vollstreckt wurde. Der Tod soll nach einem Urteilsspruch innerhalb von 90 Tagen durch Erhängen herbeigeführt werden; Berufungsmöglichkeiten sind nahezu ausgeschlossen.
Das Oberste Gericht könnte noch intervenieren
66 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten zu, 48 sprachen sich dagegen aus, einige wenige blieben fern. Dass auch Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mit Ja votierte, sei auf den Druck seiner rechtsextremen Koalitionspartner zurückzuführen, heißt es. Das unterstreicht seine Abhängigkeit von ihnen und ist ein Hinweis darauf, dass er mit ihnen in den Wahlkampf vor der Entscheidung über eine neue Knesset Ende Oktober ziehen will.
Israels Oberstes Gericht könnte das Gesetz allein aufgrund seiner offensichtlichen Diskriminierungsabsicht noch stoppen. Sowohl israelische als auch internationale Menschenrechtsorganisationen haben es als schwere Verletzung des Völkerrechts bezeichnet und die Regierungen der Welt aufgerufen, auf den israelischen Druck auszuüben, damit es wieder zurückgenommen wird.