Todesstrafe in Israel: EU und Kanada verurteilen Todesstrafengesetz gegen Palästinenser

Die EU hat Israels neues Gesetz zur Todesstrafe geschlossen verurteilt. EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas teilte im Namen aller 27 Mitgliedsstaaten mit, die Verabschiedung durch die Knesset stelle einen „schwerwiegenden Rückschritt“ gegenüber bisheriger Praxis und gegenüber Israels eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen dar. Man sei „zutiefst besorgt“ über den diskriminierenden Charakter des Gesetzes, das von der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir eingebracht worden war.

Das Gesetz setzt als Tatbestand einen Mord voraus, der auf die „Vernichtung des Staates Israel“ zielt. Eine Anwendung auf Israelis ist damit nahezu ausgeschlossen. Israelische Staatsangehörige, darunter Siedler in den besetzten palästinensischen Gebieten, werden vor Zivilgerichten verhandelt, die Ermessen haben: Todesstrafe oder lebenslange Haft. Palästinenser hingegen stehen vor Militärgerichten, deren Richter Angehörige der israelischen Armee sind und keine ausgebildeten Juristen sein müssen. Dort ist die Todesstrafe durch Erhängen Pflicht. Eine lebenslange Haft ist nur unter „besonderen Umständen“ möglich, die das Gesetz nicht definiert.

EU sieht Assoziierungsabkommen verletzt

Kallas erinnerte daran, dass Israel über lange Zeit ein faktisches Moratorium sowohl für Hinrichtungen als auch für die Verhängung der Todesstrafe aufrechterhalten hatte und damit in der Region eine Vorbildfunktion innegehabt habe. Die EU forderte Israel auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen und seinem Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen nachzukommen, wie sie im Assoziierungsabkommen verankert seien.

Die Todesstrafe verstoße gegen das Recht auf Leben und gegen das absolute Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, sagte Kallas. Justizirrtümer würden damit unumkehrbar gemacht.

Anwendung wäre Kriegsverbrechen

Auch Kanada lehnt das Gesetz ab. Außenministerin Anita Anand sagte, es füge sich „in eine wachsende Liste von Maßnahmen ein, die illegale Siedlergewalt ermöglichen und die palästinensische Bevölkerung entmenschlichen“. Kanada lehne seine Anwendung „uneingeschränkt ab“.

UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk nannte das Gesetz „zutiefst diskriminierend“. Seine Anwendung in den besetzten palästinensischen Gebieten „würde ein Kriegsverbrechen darstellen“. Es stehe „in offensichtlichem Widerspruch zu Israels völkerrechtlichen Verpflichtungen“ und müsse unverzüglich aufgehoben werden.

Grüne fordern Sanktionen

Grünenvorsitzende Franziska Brantner forderte angesichts des neuen Gesetzes die Bundesregierung auf, israelische Politiker zu sanktionieren. „Die Bundesregierung
darf nicht länger wegschauen, sondern muss handeln“, sagte Brantner dem Magazin Spiegel.
Nötig seien jetzt gezielte Sanktionen, zumindest gegen den rechtsextremen Polizeiminister
Itamar Ben-Gvir und Finanzminister Bezalel Smotrich.

Beide Politiker würden mit ihrer Politik von Vertreibung und
Gewalt Menschenrechte mit Füßen treten. Die von Ben-Gvir vorangetriebene
Ausweitung der Todesstrafe, „die de facto ausschließlich Palästinenser betrifft
und im Schnellverfahren ohne Ermessensspielraum erfolgen soll, offenbart den
zutiefst rassistischen Charakter dieser Politik“, sagte die Grünenvorsitzende.
Worte allein reichten daher nicht mehr aus.

Auch in der Linkspartei sorgte die Entscheidung aus Israel
für Empörung. Co-Parteichef Jan van Aken sagte dem Spiegel: „Dass die rechte
Mehrheit im Parlament die Todesstrafe für Straftaten einführen will, die de
facto nur Palästinenser begehen können, ist ebenso diskriminierend wie
rassistisch.“ Das neue Gesetz werde die Region weiter spalten, sagte van Aken.

Auch Union und SPD kritisieren das Gesetz

Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen
Hardt (CDU), sagte dem Tagesspiegel, die Todesstrafe sei eine unmenschliche und
erniedrigende Art der Bestrafung ohne jegliche abschreckende Wirkung. „Der
faktisch diskriminierende Charakter des Gesetzentwurfs wird die internationalen
Vorwürfe gegen Israels Behandlung der Palästinenser verstärken.“

Auch der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Adis
Ahmetović, bezeichnete die gezielte Zuschneidung auf Palästinenser als diskriminierend.
„Diese Entwicklung widerspricht klar fundamentalen Prinzipien der
Menschlichkeit, demokratischer Rechtsstaatlichkeit und internationalem Recht“,
sagte er dem Tagesspiegel.

In Israel reichte die
Menschenrechtsorganisation Vereinigung für Bürgerrechte kurz nach der
Verabschiedung beim Obersten Gerichtshof des Landes Klage gegen das
Gesetz ein.

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