Tierschutzgesetz-Reform: Die Ampel und dies Lebensrecht von Huhn und Hummer

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Im Tierstrafrecht trifft welche Stammtischparole leider zu, wie eine just von dieser grünen Bundestagsfraktion veranstaltete Expertenrunde zum Ausdruck brachte. So wies etwa die Richterin und stellvertretende Vorsitzende dieser Deutschen Juristischen Gesellschaft z. Hd. Tierschutzrecht, Barbara Felde, darauf hin, dass Einzelvergehen, zum Beispiel dies Zertrampeln von 30 Mäusen z. Hd. ein Fetischvideo, in dieser Regel geahndet würden, wohingegen Verursacher massenhaften Leids oft straflos ausgingen. Verwiesen wurde hierbei hinauf verschmelzen Agrarunternehmer, dieser gut Jahre hinweg 60.000 Hühner in zu kleinen Käfigen hielt, in denen sie nicht einmal mannhaft stillstehen konnten. In den vergangenen 16 Jahren sei keine

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